„Vorsicht vor Schreiben des Rechtsanwalts Ralf Heyl" Verbraucherzentrale warnt! Anwalt will plötzlich Kohle von ehemaligen Postbank-Kunden

Die Verbraucherzentrale schlägt Alarm!
Ein Rechtsanwalt verschickt Forderungsschreiben an ehemalige Kunden der Postbank. Was es damit auf sich hat und wie Betroffene jetzt reagieren sollten.
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Postbank überträgt fasst 800.000 Forderungen an Rechtsanwalt aus Hürth
Wovor warnen die Verbraucherzentrale genau? Rechtsanwalt Ralf Heyl aus Hürth bei Köln hat Forderungsschreiben an Verbraucher versendet, die Kunden bei der Postbank waren, erklärt die Verbraucherzentrale.
„Gerichtsurteile (OLG Braunschweig und OLG Frankfurt) haben nun gezeigt, dass Forderungen verjährt, verwirkt oder sogar zweifelhaft sein können“, erklärt die Verbraucherschützer weiter.
Laut Stiftung Warentest geht es um mindestens 778.461 Forderungen der Postbank. „Diese Alt-Forderungen hat die Postbank laut notariell beurkundeter Abtretungsbestätigungen auf Rechtsanwalt Ralf Heyl übertragen“, erläutert Stiftung Warentest.
Es geht also um viel Geld!
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Viele Forderungen von Rechtsanwalt Ralf Heyl bereits verjährt
Viele der Fälle sind inzwischen verjährt, es gibt inzwischen zahlreiche Urteile:
Landgericht Bochum, Beschluss vom 12.10.2022, Aktenzeichen I-9 S 49/22
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 03.07.2023, Aktenzeichen 6 U 303/22
Landgericht München I, Urteil vom 24.06.2021, Aktenzeichen 29 O 205/21
Trotzdem versucht Rechtsanwalt Ralf Heyl, die Forderungen zu Geld zu machen: Indem er Forderungsbriefe verschickt und Verbrauchern gerichtliche Schritte androht, berichtet die Verbraucherzentrale.
Die Verbraucherschützer empfehlen deshalb: Nicht unter Druck setzen lassen und die Forderung nicht ohne Weiteres begleichen! Und das Forderungsschreiben vorher juristisch prüfen lassen.
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Bei der Stiftung Warentest sind ebenfalls viele Hilferufe Betroffener eingegangen. Sie stellt sogar ein Musterschreiben zur Verfügung, mit dem man auf die Forderung reagieren kann. Die Stiftung Warentest empfiehlt:
Eine Antwort mit dem Musterbrief von Stiftung Warentest reicht bereits aus, um die Forderung endgültig abzuwehren.
Sollten weitere Schreiben von Heyl im Briefkasten landen: Nicht antworten und auch nicht versuchen, mit Heyls Kanzlei Kontakt aufzunehmen.
Auf keinen Fall auf eine Ratenzahlung einlassen, auch wenn Heyl sich zunächst offenbar mit geringen Beträgen zufrieden gibt. Das kann als Anerkennung der Forderung gewertet werden.
Auch die Verbraucherzentrale bietet eine interaktive Briefvorlage an, die jeder für die Abwehr von unberechtigten Forderungen verwenden kann.
Spätestens wenn man verklagt wird, sollte man sich an einen Rechtsanwalt wenden. So hat Verbraucherkanzlei Juest + Oprecht aus Hamburg bereits mehrere Betroffene erfolgreich vor Gericht vertreten. „In zahlreichen Fällen hat Heyl von sich aus die Klage zurückgenommen, nachdem ein erfahrener Verbraucheranwalt die Verteidigung übernommen hatte“, berichtet die Stiftung Warentest.
Und noch ein Tipp der Verbraucherschützer: Die Schufa-Daten checken und bei Bedarf korrigieren lassen. Die Kosten dafür trägt der Kläger, der die unberechtigten Forderungen verlangt hat.
Warum die Postbank selbst die Forderung überhaupt abgetreten hat und in welchem Verhältnis sie zu Rechtsanwalt Ralf Hey steht – eine Anfrage von RTL blieb bislang unbeantwortet. (aze)