Aufgepasst!Darf ich das Grünzeug vom Gemüse rupfen? Sieben überraschende Verbote im Supermarkt

Finger weg!
Schnell ein Träubchen probieren oder ein kaputtes Ei austauschen? Lieber nicht! Denn auch für euren Einkauf im Supermarkt gibt es ungeschriebene Regeln, die jeder Kunde kennen sollte. Sonst drohen Schadenersatz oder sogar eine Anzeige. Mit unseren sieben Supermarkt-Regeln bleibt ihr auf der richtigen Seite des Gesetzes.
1. Kann ich zerbrochene Eier austauschen?
Sind alle Eier im Karton noch ganz? Wer ein zerbrochenes Ei im Karton entdeckt, sollte es auf keinen Fall mit einem Ei aus einem anderen Karton austauschen. Denn das ist nicht erlaubt.
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Warum, erklärt die Stiftung Warentest: Jeder Eierkarton hat eine eindeutige Chargennummer. Diese enthält Hinweise zu dem Ei wie Größe oder Lagerung. Wenn Eier ausgetauscht werden, stimmt der Inhalt nicht mit dem Aufdruck auf der Verpackung überein. Dadurch können auch andere Kunden benachteiligt werden.
Besser: Einen neuen Eierkarton in den Einkaufswagen legen.
2. Darf ich Lebensmittel schon im Supermarkt essen oder trinken?
Vor dem Abschluss des Kaufvertrages an der Kasse gehören die Lebensmittel weiterhin dem Supermarkt, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen. Deshalb dürfen sie aus rechtlicher Sicht eigentlich nicht verzehrt werden, bevor sie bezahlt wurden.
Für viele Supermärkte ist es aber oft in Ordnung, wenn die leere Verpackung zur Bezahlung an der Kasse vorgezeigt wird.
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Aber: Nur probieren und wieder zurücklegen geht nicht.
Im Video: Im Supermarkt am Deo schnüffeln? Lieber nicht!
3. Darf ich das Grünzeug vom Gemüse rupfen?
Das kommt ganz aufs Gemüse an. Wie t-online berichtet, darf man das Grün nicht entfernen, wenn das Gemüse zum Kilopreis verkauft wird. Gerade bei Tomaten dienen die Rispen an der Kasse auch zur Identifizierung. „Die Tomaten von den Rispen zu entfernen, würde auch bedeuten, dass die Rispentomaten nicht mehr zwingend von anderen lose angebotenen Tomaten an der Kasse zu unterscheiden sind“, schreibt Rewe auf Nachfrage von t-online. „Denn der Kasse wird gewogen und der Preis ermittelt.“
Außerdem könne bei Entfernen des Strunks die Tomate beschädigt werden und dann schneller verderben.
Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Die Blätter von einem Kohlrabi könnt ihr durchaus abmachen. Entweder ihr werft es in einen Mülleimer oder in eine der beistehenden Boxen, die extra dafür gekennzeichnet sind.
4. Kann ich die Ware im Supermarkt in meine Einkaufstasche legen?
Wer beim Einkauf im Supermarkt die eigene Einkaufstasche benutzen möchte, sollte ebenfalls aufpassen. Denn es könnte als Diebstahl ausgelegt werden.
„Stoffbeutel und Einkaufstaschen stellen eine Grauzone dar. Es kommt auf den Einzelfall an, ob ein Gewahrsamsbruch vorliegt oder nicht“, erklärt die Ergo-Versicherung. Bei einem offenen Einkaufskorb sieht die Rechtslage wieder anders aus.
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Allerdings geben die Rechts-Experten Entwarnung: „Legen Sie sämtliche Artikel ordnungsgemäß auf das Kassenband und bezahlen, scheidet eine Strafbarkeit aus.“ Nur sollte wirklich keine Ware im Einkaufsbeutel hängen bleiben. Denn das könnte Ärger bedeuten.
Seid ehrlich: Habt ihr schon einmal eine der Regeln gebrochen?
5. Muss ich Ware, die mir im Supermarkt herunterfällt und kaputtgeht, bezahlen?
„Für Produkte, die Sie im Supermarkt zerstören oder beschädigen, müssen Sie aufkommen“, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen. Allerdings darf der Supermarkt nur den Einkaufspreis fordern. Also den Preis, den er selbst zum Beispiel an den Hersteller zahlen musste. Und der ist meist niedriger als der Preis, der an der Kasse gezahlt werden muss.
Ausnahme: Ist die Ware wackelig gestapelt, trifft den Kunden keine Schuld, er muss dann den Schaden nicht bezahlen.
Und zerstört oder beschädigt das Kind Produkte im Supermarkt, haften Eltern hierfür nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
6. Darf ich auch größere Mengen von einer Ware einkaufen?
Viele Supermärkte weisen inzwischen darauf hin, dass sie Waren nur in "haushaltsüblicher Menge" abgeben. Damit sollen primär Hamsterkäufe verhindert werden, bei denen einzelne Kunden große Mengen eines Produkts aufkaufen. Allerdings ist „haushaltsüblich“ kein klar definierter Begriff.
„Fünf Packungen Butter oder 100 Apfelsinen zum Beispiel halten wir für haushaltsüblich. Es kommt auf den Einzelfall an“, erklärt hierzu die Verbraucherzentrale Sachsen.
7. Darf ich einzelne Flaschen aus einem 6er-Pack nehmen?
Hier lohnt sich ein Blick auf das Preisschild, wie chip.de empfiehlt. „Befindet sich neben dem Gesamtpreis noch ein zweites Schild für den Preis einer einzelnen Flasche, dürfen Sie der Sechserpack öffnen“, heißt es auf der Webseite. Und falls ihr denkt: Das bemerkt doch ohnehin keiner - oh doch!
Denn in dem Barcode befinden sich entweder nur die Preise für das gesamte 6er-Pack oder eben für die Einzelflasche. Spätestens an der Kasse fliegt ihr also auf.
Das Gleiche gelte übrigens auch für Joghurts, schreibt chip.de. Gibt es für ein Produkt zwei Preisschilder, könnt ihr euch aus der Verpackung auch einzelne Becher nehmen. (aze/jbü)