„In keiner Weise familienfreundlich“

Eklat bei der Einschulung: Riesen-Streit um schlafendes Baby

11.08.2022, Nordrhein-Westfalen, Aachen: Ein Kind kommt mit Schultüte an der Grundschule Feldstraße zur Einschulung. Für viele I-Dötzchen in Nordrhein-Westfalen ist am Donnerstag der erste Schultag. Rund 171 000 Erstklässler werden in diesem Schuljahr neu eingeschult. (Zu dpa/lnw: "Erstklässler werden eingeschult") Foto: Oliver Berg/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Bei der Einschulung an der Grundschule am Sonnenberg in Gebhardshagen kam es zu einem heftigen Streit. Ein Vater samt schlafenden Baby durfte nicht an der Feier teilnehmen. (Symbolbild)
obe geo, dpa, Oliver Berg

Was ein Albtraum! Ein Vater will mit seiner Frau und dem acht Monate alten Baby die Einschulung der ältesten Tochter feiern. Doch die Schule hat strikte Einlassregeln für die Sporthalle: Das Baby muss draußen bleiben. Für den Vater eine Unverschämtheit.

Selbst auf dem Schoß durfte das Baby nicht mit in die Sporthalle

„Das war unprofessionell und in keiner Weise familienfreundlich!“ Noch immer ist der Vater aus Salzgitter wütend. Eigentlich hat sich die Familie auf die Einschulung ihrer Tochter an der Grundschule am Sonnenberg in Gebhardshagen in Niedersachsen gefreut. Wie die Rheinische Post berichtet, habe sich das freudige Ereignis am Samstag jedoch sehr schnell in einen Albtraum verwandelt.

Denn pro Erstklässler dürfen nur zwei Angehörige bei der Einschulung dabei sein. Das sei bei einem Elternabend vorab auch erklärt worden, bestätigt der Vater. Das Problem: Die Familie kann keinen Babysitter für das acht Monate alte Geschwisterchen finden. Doch zählt auch der Säugling als vollwertiger Angehöriger und darf nicht mit in die Sporthalle. Obwohl das Baby geschlafen habe, sei es nicht möglich gewesen, es auf den Schoß zu nehmen.

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Für den Vater ein Unding. Er sei „in unfreundlicher Art und Weise des Raumes verwiesen worden“ und eine „vernünftige Kommunikation war nicht möglich“, so der 51-Jährige. Ihm sei am Ende gar mit der Polizei gedroht worden, obwohl ein Drittel der Sitzplätze noch unbesetzt gewesen sei: „Der Beginn eines neuen Lebensabschnittes wurde für meine sechsjährige Tochter zur außergewöhnlich negativen psychischen Belastung.“

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Der Grund für den „limitierten Einlass“: Brandschutzbeschränkungen

Und die Schule? Bleibt auch in ihrer Stellungnahme an die Zeitung hart: Der Grund für die strikte Einhaltung des limitierten Einlasses seien die Brandschutzbestimmungen, erklärt Vize-Schulleiter Stefan Winter. Deshalb habe der Vorstand bereits vor acht Jahren beschlossen, nur jeweils zwei Personen einzulassen – ungeachtet des Alters der Angehörigen. Das sei vor den Ferien auf einem Elternabend erklärt worden und wenige Tage vor der Feier noch einmal erläutert worden.

„Auch die Zahl der ausgehändigten Eintrittskarten sei pro Kind auf zwei Begleitpersonen beschränkt“, heißt es von Winter. Alle Plätze seien am Ende belegt gewesen, manche Angehörige seien etwas verspätet gekommen.

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Der Vater habe auf diese Begründung „mit erhöhtem Tonfall“ reagiert, mit seinem Anwalt gedroht und sei erst nach mehrmaliger Aufforderung in den Vorraum gegangen. Von da aus sei die Feier aber auch problemlos zu verfolgen gewesen.

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Nach Recherchen der Rheinischen Post sind die Einlassregeln der Schulen aber nur halb so strikt, wie es die Grundschule in Gebhardshagen weiß machen will. Denn die Regelung sei weder mit Stadt oder Land entstanden.

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Die Grundschule am See beispielsweise habe ebenfalls eine Begrenzung auf zwei Begleitpersonen, jedoch sei hier eine „Pufferzone“ eingeplant, so Schulleiterin Heike Neugebauer. Daher könnten etwa Kleinkinder im Notfall „selbstverständlich“ mitgenommen werden. (jbü)