Fake-Metzger wollte 2,5 Millionen Euro Soforthilfe erschleichen 4,5 Jahre Haft für Corona-Betrüger - verhöhnt er jetzt mit seiner Maske das Gericht?

Tayfun Y. soll versucht haben, insgesamt 2,5 Millionen Euro über Corona-Soforthilfen zu erschleichen.
Tayfun Y. hatte versucht, insgesamt 2,5 Millionen Euro über Corona-Soforthilfen zu erschleichen.
deutsche presse agentur

Der gebürtige Gelsenkirchener Tayfun Y. ist ein übler Betrüger: Während andere wirklich unter der Corona-Pandemie leiden und immer noch auf die Hilfen vom Staat warten, beantragte der 31-jährige Angeklagte unter anderem als Metzger, Obsthändler, Friseur- oder Restaurantbesitzer insgesamt 91 Mal Corona-Soforthilfen. 2,5 Millionen Euro wollte er mit Scheinidentitäten ergaunern. Dann kamen ihm die Behörden auf die Schliche. Jetzt wurde er in München zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Außerdem soll der mehrfach vorbestrafte Mann in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden.
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68.000 Euro landeten auf seinem Dortmunder Konto

Auf der Maske, mit der Tayfun Y. vor Gericht erschien, stand: „Keine Grundrechte“. Was er mit dieser Botschaft ausdrücken wollte, ist unklar. Er hielt während der Urteilsverkündung die Augen geschlossen. Als der Vorsitzende Richter das Strafmaß verkündet, öffnete er seine Augen plötzlich und starrte ab dann gerade aus ins Leere. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, doch Y. soll wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft bleiben.

"Tatsache ist, dass die Taten sehr stümperhaft waren", so der Vorsitzende Richters Markus Födisch. Daher sei es eigentlich ausgeschlossen gewesen, dass er tatsächlich 2,5 Millionen erhalten hätte. Als Beispiel nannte der Richter den Antrag für eine Bäckerei, die angeblich Autos verkauft.

Der Betrüger hatte im April 2020 in den Anträgen für die Corona-Soforthilfen die Namen realer und fiktiver Unternehmen genutzt, aber auch die Identitäten fremder Personen als Unternehmensinhaber. Dabei verwendete er zahlreiche Kopien von Personalausweisen und Reisepässen.

Tayfun Y. gibt Taten in nur drei von 91 Fällen zu

Seine Masche zog der Beschuldigte in sechs Bundesländern ab – er beantragte jeweils zwischen 25.000 und 50.000 Euro. Drei Anträge gingen offenbar durch: 68.000 Euro landeten auf seinem Konto bei der Sparkasse Dortmund. Einen Teil der Summe schickte der 31-Jährige als ausländische Kryptowährung an seinen aktuellen Wohnort in London.

Bevor er auch das restliche Geld transferieren konnte, flog der ganze Schwindel auf. Einem Sachbearbeiter in Bayern fiel laut Staatsanwaltschaft die Häufung der Kontonummer auf, weshalb weitere Zahlungen gestoppt wurden. Im Mai vergangenen Jahres ließ das LKA München den Betrüger in Nordrhein-Westfalen festnehmen.

Zu drei Fällen, in denen Tayfun Y. das Geld ausgezahlt bekommen hat, sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort vor Gericht „mea culpa“, Latein für „meine Schuld“. Zu den anderen vorgeworfenen Fällen hatte er sich dagegen kaum geäußert.

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Betrüger bleibt wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft

Die Staatsanwaltschaft hatte für den millionenschweren Betrug eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten gefordert und begründete dies mit einer „erheblichen kriminellen Energie“. Der Angeklagte habe „in dreister Art und Weise die Notlage ausgenutzt“ – genauer: die Nothilfen zur Bekämpfung der bundesweiten Corona-Krise.

Laut Verteidiger seien die Anträge „stümperhaft“ gestellt worden, die Taten seien „eher etwas einfältig“. Immerhin habe Y. bei allen 91 Anträgen seine eigene Kontonummer als Ziel angegeben. Das hätte noch schneller auffallen müssen. Nach dem Richterspruch sagte er, dass sein Mandant keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werde.