Sie war wehrlos und minderjährig!Krankenhaus-Mitarbeiter (42) vergewaltigt 17-jährige Krebspatientin nach OP - fünf Jahre und drei Monate Haft!
„Es reicht“ soll die Teenagerin weinend gerufen haben. Doch Tuncay Y. ließ nicht von ihr ab: Zweimal soll der 42-Jährige die wehrlose Patientin vergewaltigt haben. Jetzt fiel am Landgericht Darmstadt das Urteil gegen den ehemaligen Mitarbeiter eines Offenbacher Krankenhauses.
Anwältin: "Diese Vergewaltigung geht weit über normales Maß hinaus"
In Begleitung von Mutter und Schwester war das mittlerweile 19-jährige Opfer zur Verkündung des Urteils gegen ihren Peiniger am Montagmorgen an das Landgericht Darmstadt gekommen. Die Anspannung der jungen Frau war deutlich zu spüren, zu schrecklich waren ihre Erlebnisse bei ihrem Aufenthalt im Offenbacher Ketteler-Krankenhaus.
Dort hatte Tuncay Y. sie im Juni 2021 geschlagen, gewürgt und vergewaltigt. Am Montag fiel das Urteil in dem barbarischen Fall: Fünf Jahre und drei Monate muss der Angeklagte nun in Haft! Zu wenig, sagte Anwältin Friederike Vilmar im RTL-Interview: „Ich halte diese Vergewaltigungen mit Gewalteinsatz – mit Würgen, mit Schlägen – für besonders verwerflich und überdurchschnittlich.“ Über eine Stunde sei der sexuelle Gewaltakt gegangen. Besonders schwer wiege zudem das besondere Vertrauensverhältnis, das der Verurteilte ausgenutzt habe. Sichergestellte Spermaspuren am Hals des Mädchens belegten vor Gericht die grausame Tat.

Tuncay Y. (42) behauptete zum Prozessauftakt: "Sie war offen für alles"
Rückblick: Wie gelähmt war das Mädchen von den Schmerzen ihrer gerade überstandenen Tumor-OP, als Tuncay Y. die damals 17-Jährige in ihrem Krankenhauszimmer aufsuchte. Er holte Patienten vor Operationen aus dem Zimmer ab, brachte sie anschließend wieder zurück. In dieser Funktion nutzte er die Hilflosigkeit der Brustkrebs-Patientin schamlos aus: Gegen ihren Willen drang er oral in sie ein, nachdem er mit roher Gewalt auf sie losging.
Vor Gericht hatte er zunächst alles abgestritten! Es sei einvernehmlich geschehen, so Y. zum Prozessauftakt im Juni. „Sie war offen für alles“, behauptete der Verurteilte damals. Sie habe sich auch privat mit ihm treffen wollen. Doch das kaufte ihm das Gericht nun nicht ab.
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Auch das Krankenhaus zog nach Informationen des Hessischen Rundfunks ebenfalls Konsequenzen aus dem Vergewaltigungsfall: Den sogenannten Hol- und Bringservice der Patienten gebe es nun nicht mehr.