Landgericht Hagen fällt Urteil
Totschlag in Schwerte-Ergste: 14 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für Michael S.
Michael S. muss für 14 Jahre wegen Totschlags ins Gefängnis. Anschließend kommt er in Sicherungsverwahrung. Dieses Urteil fällte das Landgericht Hagen. Der 50-jährige Mann aus Schwerte hat direkt nach einer 27 Jahre langen Haft wegen Mordes und Vergewaltigung erneut getötet. Nur rund drei Monate nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis brachte er Annegret K. aus Schwerte um.
Richter spricht von "Martyrium" für das Opfer.

Laut Anklage hat der 50-Jährige am 9. Januar 2019 mit einem Messer die 72-Jährige eingestochen und sie dann erwürgt. Dann legte er Feuer in der Wohnung. Richter Marcus Teich sprach von einem "Martyrium" für das Opfer.
Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und die Sicherungsverwahrung beantragt.
Der Verteidiger des Mannes hatte keinen eigenen Antrag gestellt. Er hatte keinen Zweifel daran, dass sein Mandant die Tat begangen hatte: "Dieser Angeklagte war im Haus und durch seine Hände ist die Frau gestorben”, sagte er.
Die Hintergründe des Verbrechens sind unklar. S. hatte während des Prozesses nichts zu den Vorwürfen gesagt.
JVA-Mitarbeiter hatten vor Freilassung gewarnt

Die Festnahme von Michael S. lief spektakulär ab. Dass ihn die Polizei in seiner Wohnung antreffen konnte, verriet der Mörder selbst: Fast zwei Stunden zeigte er sich per Livestream im Internet. Ob er sich sein Opfer zufällig ausgesucht hat oder gezielt, ist nicht klar. Laut Anklage ist es gut möglich, dass sich der Angeklagte sein Opfer bei einem Freigang schon ausgeguckt hat.
Im Prozess wurde deutlich, dass Mitarbeiter der JVA Schwerte Bedenken gegen die Freilassung H.‘s geäußert hatten. Laut Ruhr Nachrichten sagte eine Psychologin der Anstalt im Prozess: „Ich wusste, dass er in Freiheit Schiffbrich erleiden würde.“ Der Gefängnispfarrer wird mit der Aussage zitiert, H. brauche „in Freiheit ein ganz enges Korsett.“