Was Sie jetzt wissen müssen

Teure Heizkosten: Frist läuft aus - sichern Sie sich jetzt noch bis zu 2.000 Euro Zuschuss!

Symbolfoto Gas-Umlage und Energiekosten Symbolbild und Themenbild Gas-Umlage der Regierung und dadurch gestiegen Kosten fuer Heizung und Energie Deutschland *** Symbol photo gas apportionment and energy costs symbol image and theme image gas apportionment of the government and thereby increased costs for heating and energy Germany
Wer mit Brennstoffen wie Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizt, kann jetzt noch Geld vom Staat beantragen, muss aber schnell sein. Die Frist läuft aus.
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Verschenken Sie diesen Heiz-Bonus nicht!
Heizen Sie schon oder sind Sie noch vorsichtig wegen der Kosten? Wer in diesem Jahr extrem hohe Rechnungen zahlen musste, kann sich jetzt noch Geld vom Staat sichern. Bis zu 2.000 Euro sind möglich, Sie sollten nur schnell sein. Was Sie jetzt tun sollten…

Der Antrag muss bis zum 20. Oktober gestellt werden

Wer mit Brennstoffen wie Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizt und im vergangenen Jahr besonders von Preissteigerungen betroffen war, kann bis zum 20. Oktober einen Antrag auf eine Brennstoffhilfe stellen. Der Heizkostenzuschuss von maximal 2.000 Euro ist aber an Bedingungen geknüpft.

Insgesamt stehen laut Wirtschaftsministerium insgesamt 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Wichtig zu wissen: Wenn der Topf leer ist, wird es auch keine weitere Förderung geben.

Für wen gilt die Förderung?

Privathaushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks heizen.

Wieviel Geld ist möglich?

Maximal 2.000 Euro.

Wie viel Ihnen genau zusteht, können Sie mit dem Heizkosten-Entlastungsrechner der Regierung überprüfen. Um ihren Anspruch auszurechnen, brauchen Sie die Menge Ihrer Bestellung und den Rechnungsbetrag. Für den Antrag selber benötigen Sie zusätzlich Ihre Steueridentifikationsnummer und Nachweise in Form eines Kontoauszugs oder eines Belegs.

Wo kann ich die Mittel beantragen?

Die Bundesländer haben entsprechende Antragsplattformen, wie zum Beispiel hier in NRW oder in Bayern. Hier können Sie die entsprechenden Hilfen beantragen.

Was gilt für mich als Mieter?

Zahlen Sie Ihre Heizkosten an den Vermieter, ist auch nur der berechtigt, den Antrag zu stellen. Anders gelagert ist es, wenn Sie auf eigene Rechnung Heizöl, Pellets oder Co. bestellen. Dann können Sie selber den Antrag stellen.

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