Lohnerhöhung und Einmalzahlung

Bewegung im Tarifstreit: Schlichter machen Vorschlag für öffentlichen Dienst

Muenchen Großstreiktag, Streik der Gewerkschaft Ver.di im oeffentlichen Dienst, Stadt Muenchen, Muenchen 21.03.2023 Zug der Streikenden vom Stachus, ueber den Promenadenplatz zum Marienplatz. Wir sind es wert Großstreiktag, Streik der Gewerkschaft Ver.di im oeffentlichen Dienst, Stadt Muenchen, Muenchen 21.03.2023 *** Munich Major strike day, strike of the public service union Ver di, city of Munich, Munich 21 03 2023 Procession of strikers from Stachus, v Copyright: xEibner-Pressefoto/JohannxMedveyx EP_JMY
Im Zuge des Tarifstreits rief unter anderem die Gewerkschaft Ver.di zu großflächigen Streiks auf, wie hier im März in München (Archivbild)
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Im Tarifstreit im öffentlichen Dienst hat die Schlichtungskommission nun eine Empfehlung abgegeben: Es solle eine Einmalzahlung und eine anschließende Lohnerhöhung sowie einen Inflationsaugleich geben. Die Verhandlungen der Tarifparteien gehen am 22. April in die nächste Runde – und könnten trotz des Vorschlags erneut scheitern.

Tarifstreit: Diese Zahlungen und Erhöhungen empfehlen die Schlichter

Mit ihrem Schiedsspruch bringt die Schlichtungskommission wieder Bewegung in den Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Ihr Vorschlag: Ein Sockelbetrag von 200 Euro und eine anschließende Erhöhung um 5,5 Prozent. Dabei soll der Erhöhungsbetrag bei mindestens 340 Euro liegen. Als Laufzeit der Vereinbarung sieht der Schlichterspruch 24 Monate mit Geltung ab Januar 2023 vor.

„Wir sind als Schlichter einen neuen Weg gegangen: Für 2023 gibt es einen Inflationsausgleich, ab 1. März 2024 einen Sockelbetrag verbunden mit einer linearen Erhöhung“, sagte der Vorsitzende der Schlichtungskommission, Hans-Henning Lühr. Er sieht in dem Mix der Maßnahmen einen „fairen Interessenausgleich“. Natürlich müsse dafür auch viel Geld in die Hand genommen werden, so Lühr. Der frühere Bremer Staatsrat ist als Schlichter von der Arbeitnehmerseite berufen worden. Georg Milbradt, der Ex-Ministerpräsident Sachsens, ist von der Arbeitgeberseite benannt worden.

Inflationsausgleich von 3.000 Euro im öffentlichen Dienst

Als Inflationsausgleich schlägt die Kommission Zahlungen von insgesamt 3.000 Euro vor.

Auch für Auszubildende, Studierende und Praktikanten hat die Kommission eine Empfehlung erarbeitet: Für sie soll es einen Inflationsausgleich in Höhe von 620 Euro und ab Juli 2023 monatlich 110 Euro geben.

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Wie geht es nun weiter im Tarifstreit? Kann es weitere Streiks geben?

Über den Schlichterspruch beraten Gewerkschaften und Arbeitgeber nun einzeln. Am kommenden Samstag (22. April) wollen sie dann weiter verhandeln.

Der Druck auf die Beteiligten, sich im Tarifkonflikt zu einigen, ist durch den Schlichterspruch noch einmal höher. Dennoch: Es ist durchaus möglich, dass die Verhandlungen ein weiteres Mal scheitern. Sollte es dazu kommen, wäre der nächste Schritt eine Urabstimmung. Die Gewerkschaften könnten dann auch wieder streiken, denn mit einem Scheitern wären sie nicht mehr in der Friedenspflicht.

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Schlichtung nach Streiks und gescheiterten Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern

In den vergangenen Monaten hatten Arbeitgeber und Gewerkschaften bereits in drei Runden um die Einkommen von 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen gestritten. Zu den betroffenen Beschäftigen gehören unter anderem Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten, Bodenpersonal an Flughäfen und Beschäftigte von Nahverkehrsbetrieben und Müllabfuhr.

Im Video sehen Sie, wie weit die Forderungen der Gewerkschaften und das Angebot von Bund und Kommunen zuletzt auseinander lagen.

Weil es zu keiner Einigung kam, hatten die Gewerkschaft Verdi und der Beamtenbund dbb die Verhandlungen im März für gescheitert erklärt. Daraufhin kam die Schlichtung ins Spiel: Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und das Bundesinnenministerium riefen sie mit der Hoffnung auf eine Lösung an. Die Verhandlungen der Schlichtungsbeteiligten fanden an einem geheimen Ort statt. Grundlage war wohl der bisherige Verhandlungsstand. (dpa/aib)