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Tarifstreit

Ein Tarifstreit ist eine besonders kontroverse Tarifverhandlung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, die oft mit Streiks einhergeht.

Tarifstreit picture alliance / dpa

Bei Tarifstreiten geht es häufig um Gehalt und Arbeitsbedingungen

Tarifverhandlungen werden von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern geführt. Dabei spricht man von einem Tarifstreit, wenn die Auseinandersetzung kontrovers und anhaltend geführt wird. Gegenstand der Verhandlungen ist meist die Höhe des Lohns oder Gehalts der Beschäftigten. Aber nicht nur Lohnerhöhungen sind Gegenstand des Tarifstreits: Auch Urlaubsregelungen, Arbeitsschutz und vor allem Arbeitszeiten werden in den Verhandlungen diskutiert und festgelegt. Die Dauer von Tarifverträgen wird ebenfalls festgesetzt: Ein Tarifvertrag kann länger als ein Jahr und sogar bis zu zwei Jahren gültig sein.

Wie kommt es zu einem neuen Tarifvertrag?

Von den beteiligten Parteien werden Verhandlungsführer ernannt, die mit ihren Teams die strittigen Punkte verhandeln. Das Ergebnis wird den Beschäftigten zur Abstimmung vorgelegt. Stimmt die Belegschaft zu, ist der neue Vertrag angenommen.

Verschiedene Branchen verhandeln ihre jeweiligen Vereinbarungen separat. Auch regional gelten unterschiedliche Verträge, die regelmäßig neu verhandelt werden. Ist in einer bestimmten Region ein neuer Vertrag zustande gekommen, gilt dessen Ergebnis meist als Vorbild für andere Regionen.

Warnstreiks und Streiks unterliegen der Friedenspflicht

Mit zunehmender Dauer des Tarifstreits entschließen sich die Arbeitnehmer zu Warnstreiks, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Bis einen Monat nach Ende der Tarifvertragslaufzeit gilt allerdings die Friedenspflicht. Nach Ablauf dieser Frist können Warnstreiks organisiert werden, für die keine Abstimmung durchgeführt werden muss. Um einen regulären Streik auszurufen, muss jedoch eine sogenannte Urabstimmung unter den Gewerkschaftsmitgliedern stattfinden. Sind 75 Prozent der Mitglieder für den Streik, gilt dieser als beschlossen.

Kommt es nach mehreren Gesprächsrunden zu keiner Einigung, wird ein unabhängiger Schlichter benannt: Dieser versucht gemeinsam mit Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, einen Kompromiss zu finden, dem beide Seiten zustimmen können. Das Vertragsergebnis wird der Belegschaft vorgelegt, die auch hier in einer Urabstimmung über Annahme oder Ablehnung entscheidet.

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