Falsch prognostizierter Stromverbrauch?Preisbremse: Wann einem mehrere Hundert Euro "durch die Lappen gehen" könnten

von Evelyn Rosar und Nele Balgo

Für 80 Prozent des prognostizierten Stromverbrauchs gilt momentan eine Preisbremse. Trotzdem stimmt der veranschlagte Verbrauch, den der Netzbetreiber für die Preisbremse zugrunde legt, nicht immer mit dem überein, was auf der Jahresabrechnung steht. Der tatsächliche Verbrauch liegt bei vielen Bürgern höher. Die Entlastung fällt damit geringer aus. Wenn das zutrifft, rät Energie-Experte Benjamin Weigl von Finanztip dazu, Widerspruch einzulegen und hartnäckig zu bleiben. „Sonst „geht Ihnen viel Geld durch die Lappen“, erklärt er im Energie-Talk mit RTL-Reporterin Evelyn Rosar.

Wofür kann ein Härtefallantrag gestellt werden?

Wer wegen der steigenden Kosten seine Energierechnung nicht mehr bezahlen kann, der kann einen Härtefallantrag stellen. Heizölkunden müssen dafür allerdings im letzten Jahr getankt haben. Der Antrag muss beim jeweiligen Bundesland eingereicht werden. Bisher sei das nur in Berlin möglich. Für was Sie den Antrag alles genau stellen können und wie viel von der Rechnung übernommen wird, erklärt der Energie-Experte im Video.

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