Mutter soll ihren Kindern nicht geholfen haben Stiefvater ermordet Leonie (6) aus Torgelow: Jetzt steht auch ihre Mutter vor Gericht

ARCHIV - 22.01.2019, Mecklenburg-Vorpommern, Torgelow: Kerzen und Plüschtiere stehen vor dem Eingang des Hauses, wo am 12.01.2019 die sechsjährige Leonie ums Leben kam. Vor zwei Jahren starb in Vorpommern die sechsjährige Leonie. Sie war vom Stiefvater schwer misshandelt worden. In einem Revisionsprozess wird dessen Motiv nochmal genauer geprüft. Dazu soll die Mutter als Zeugin gehört werden. (zu dpa: "Mordfall Leonie: Revisionsprozesses geht weiter, Mutter als Zeugin") Foto: Stefan Sauer/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Kerzen und Plüschtiere stehen vor dem Eingang des Hauses, in dem am 12. Januar 2019 die sechsjährige Leonie ermordet wurde (Archivfoto)
sts cvi, dpa, Stefan Sauer

Knapp drei Jahre nach dem Mord an der sechsjährigen Leonie aus Torgelow in Mecklenburg-Vorpommern steht jetzt die Mutter des Mädchens vor Gericht. Die 27-Jährige muss sich am Amtsgericht Neubrandenburg wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verantworten. Sie soll die mehrfachen Misshandlungen von Leonie und deren zweijährigem Bruder durch den Stiefvater nicht unterbunden und danach auch nicht rechtzeitig Hilfe geholt haben. Für die Vernehmung der Angeklagten schloss das Gericht kurz nach Beginn die Öffentlichkeit für den ersten Verhandlungstag aus.

Stiefvater wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

25.02.2021, Mecklenburg-Vorpommern, Neubrandenburg: Vor der Urteilsverkündung im Revisionsprozess um den gewaltsamen Tod der sechsjährigen Leonie aus Torgelow (Vorpommern-Greifswald) wird der Angeklagte in den Saal des Landgerichts gebracht, hinten links der leibliche Vater von Leonie. Der 29-jährige Stiefvater hatte das Mädchen vor gut zwei Jahren dermaßen misshandelt, dass die Sechsjährige am 12. Januar 2019 in der Wohnung der Familie an den Folgen starb, und wurde dafür zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte nach eingelegter Revision eine Neuverhandlung angeordnet, bei der nur das Motiv des Mannes noch einmal genauer geprüft werden sollte. Foto: Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Der Kindermörder vor der Urteilsverkündung im Februar 2021
bwu, dpa, Bernd Wüstneck

Das Mädchen war am 12. Januar 2019 tot in der Wohnung der fünfköpfigen Familie in Torgelow gefunden worden. Der Stiefvater hatte Leonie brutal misshandelt und dann längere Zeit verhindert, dass rechtzeitig Rettungskräfte gerufen werden. Dadurch wollte er verhindern, dass die Gewalttaten bekannt werden. Der inzwischen 30 Jahre alte Mann wurde wegen Mordes durch Unterlassen und Misshandlung Schutzbefohlener zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Stiefvater hatte in zwei Prozessen dazu stets geschwiegen. Die Mutter hatte hinter verschlossenen Türen aber von den Gewalttaten ihres Lebensgefährten berichtet.

Für den neuen Prozess am Amtsgericht Neubrandenburg sind vier Verhandlungstage geplant. Der leibliche Vater von Leonie, bei dem deren kleiner Bruder nun lebt, tritt wie in den vorherigen Prozessen als Nebenkläger auf.

Auf fahrlässige Tötung durch Unterlassen steht eine mehrjährige Haftstrafe. Anwälte halten allerdings auch eine Verurteilung der Mutter wegen unterlassener Hilfeleistung für möglich. (uvo; dpa)