Schulpflicht ist IHR egal
Sohn (15) geht nicht zur Schule: Mutter muss ins Gefängnis!

Letztes Mittel gegen uneinsichtige Mutter!
In Deutschland gilt die Schulpflicht – die ist einer Mutter aus Ostholstein aber ziemlich egal. Sie weigert sich, ihren 15-jährigen Sohn zur Schule zu schicken. Ein Verhalten, das jetzt einschneidende Konsequenzen für sie haben wird: Die Frau muss hinter Gitter!
Jugendlicher wird durch "germanistisches Schulwesen" unterrichtet
Seit fast vier Jahren hat der heute 15-Jährige nicht mehr am Unterricht einer staatlichen Schule teilgenommen: Abgesehen von einem kurzen Besuch einer Gemeinschaftsschule im Jahr 2022, drückte er Ende 2020 das letzte Mal die Schulbank, wie das Verwaltungsgericht Schleswig auf RTL-Anfrage mitteilt. Doch der Junge schwänzt nicht etwa, der Grund für sein Fehlen ist seine Mutter. Sie will nicht, dass ihr Sohn eine herkömmliche Schule besucht, stattdessen soll er vom „germanistischen Bildungswesen“ unterrichtet werden. Was genau die Frau damit meint, ist unklar.
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Durch diesen Verstoß gegen die Schulpflicht rief die sorgeberchtigte Mutter schließlich die Justiz auf den Plan. Die brummte der Frau zunächst ein Zwangsgeld in Höhe von 800 Euro auf. Da das Geld aber nie gezahlt wurde, muss die Frau jetzt mit ihrer Freiheit bezahlen: Drei Tage soll die Ostholsteinerin ins Gefängnis, nicht als Strafe, sondern als sogenannte Ersatzzwangshaft. Die sei laut Verwaltungsgericht Schleswig „das letzte Mittel des Staates, um seine Anordnungen gegenüber uneinsichtigen Bürgerinnen und Bürgern durchzusetzen“.
Im Video: Junge Mutter mit Baby ins Gefängnis gesteckt
Weitere Mutter lässt ihren Sohn nicht zur Schule
Doch so leicht wollte sich die sture Mutter nicht geschlagen geben: Sie reichte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein, die jedoch abgelehnt wurde. Nun ist der Haftbefehl rechtskräftig, wann genau sie ins Gefängnis muss, ist noch unklar. Eine Chance auf Freiheit hat die Frau aber noch: Sollte sie ihren Sohn wider Erwarten doch an einer Schule anmelden, könnte sie ihre Zeit hinter Gittern abwenden. Laut RTL-Informationen soll eine solche Anmeldung aber bisher nicht erfolgt sein.
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Im Gefängnis könnte die Frau dafür gleichgesinnte Gesellschaft finden: Einer Mutter aus dem Kreis Dithmarschen droht ebenfalls eine Ersatzzwangshaft. Auch sie weigert sich, ihren 12-jährigen Sohn zur Schule zu schicken. Ihre Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht war jedoch erfolgreich – aufgrund eines Formfehlers: Das Schulamt Dithmarschen hatte seinen Antrag auf Anordnung der Ersatzzwangshaft per Brief an das Gericht geschickt. Solche Anträge müssen aber mittlerweile in elektronischer Form eingereicht werden. Ob und wann die Frau jetzt noch inhaftiert wird, ist unklar. (xas)