Damit die Kohle auch zurückkommt... Retourenbeleg bei Rücksendungen: Brauche ich das Original oder reicht ein Foto?

Ihr habt eine Retoure aufgegeben und seid in Sorge, dass ihr euer Geld nicht wiederseht?
Fakt ist: Kommt die Rücksendung nicht an, wird auch nichts erstattet. Viele Verbraucher stellen sich die Frage: Reicht für diesen Fall ein Foto vom Retourenschein als Absicherung oder muss ich das Original behalten? Wir klären auf.
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Wer haftet für eine Retoure?
„Generell trägt der Verkäufer das Risiko für die Ware auf den Versandwegen. Das ist in § 355 Abs. 3 BGB geregelt. Geht das Paket also auf dem Postweg verloren, müssen Sie nicht dafür aufkommen“, heißt es auf der Seite der Verbraucherzentrale.
Doch damit das klappt, müssen Käufer nachweisen, dass sie die Rücksendung auch wirklich auf den Weg gebracht haben. Und dazu gibt es mehrere Möglichkeiten.
Lese-Tipp: Was ihr bei Retouren unbedingt beachten solltet
Im Video: Drama um Zara-Retoure: Wurde Esin zu wenig erstattet?
Diese vier Schritte sind für Retouren wichtig:
Um euch selbst abzusichern, empfehlen die Experten von der Verbraucherzentrale:
Konditionen checken
Vor dem Rückversand solltet ihr genau nachlesen, wer die Kosten dafür trägt. Außerdem ist relevant, wo die Ware hingesendet werden soll.Beweise sichern
Macht am besten ein Foto vom Paket, inklusive Retourenschein. Ein Video eignet sich für besonders wertvolle Lieferungen. Wer ganz sicher gehen, kann das Paket in Anwesenheit eines Zeugen verpacken.Paket absenden und Beleg aufbewahren
Wenn ihr das Paket verschickt, solltet ihr den Retourenschein gut aufheben. Besonders wichtig ist die Nummer der Sendungsverfolgung. So könnt ihr selbst die Retoure verfolgen und nachweisen, dass ihr sie auf den Weg gebracht habt. „Heben Sie den Beleg über die Einsendung des Pakets in jedem Fall auf“, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Das wichtigste ist allerdings die Trackingnummer.Auf Zahlung bestehen
Falls ihr das Geld nicht zeitnah auf dem Konto habt, meldet euch mit euren Nachweisen beim Händler.
Original oder Foto - Verbraucherschützer haben klare Empfehlung
Im Notfall reicht also auch ein Foto vom Retourenbeleg, Verbraucherschützer empfehlen allerdings, das Original aufzubewahren – vor allem dann, wenn es um sehr teure Waren geht.
Außerdem gilt: Gebt euer Original nicht an Händler weiter, auch nicht auf Nachfrage. Gerade wenn es Problemen gibt, solltet ihr nur ein Foto oder eine Kopie verschicken, damit der Beweis bei euch bleibt.
Aber keine Panik! In der Regel geht bei Retouren alles gut, es handelt sich lediglich um eine reine Sicherheitsmaßnahme. (lra)
































