Thüringens Innenminister schaltet sich ein

Polizist umarmt Demonstrantin in Ricarda-Lang-Kostüm - auf rechter Demo

Ein Video zeigt einen Polizisten, der auf einer rechten Demo eine Demonstrantin umarmt.
Ein Video zeigt einen Polizisten, der auf einer rechten Demo eine Demonstrantin umarmt.
Twitter/querdenkenwatch

Diese Umarmung sorgt jetzt für mächtig Ärger!
Beim „Montagsspaziergang“ in Gera (Thüringen) umarmt ein Polizist eine Demonstrantin, die augenscheinlich als Grünen-Chefin Ricarda Lang verkleidet ist. Thüringens Innenminister Maier möchte den Vorfall jetzt prüfen. RTL erklärt, warum der Polizist jetzt mit Konsequenzen rechnen muss.

Polizisten unterliegen dem Neutralitätsgebot

Das Video dauert nur eine knappe Minute, bringt der Polizei in Thüringen jedoch einen kleinen Shitstorm ein. Zu sehen: Ein Polizist, der eine als Ricarda Lang (Grünen-Vorsitzende) verkleidete Demonstrantin umarmt.

Warum ist die Umarmung so ein Problem?

Aufgezeichnet wurde die unangebrachte Umarmung beim sogenannten „Sonntagsspaziergang“ in Gera. Die Kundgebung hatte einen Mix aus Putin-Freunden, Verschwörungstheoretikern und Mitgliedern der rechtsextremen Kleinstpartei „Freie Sachsen“ angezogen. Auch die vom Verfassungsschutz beobachtete Gruppierung „Freie Thüringer“ war mit von der Partie.

Deutsche Polizisten unterliegen dem Neutralitätsgebot. Dem Bundesbeamtengesetz zufolge gehört zu den Grundpflichten von Beamten nach Paragraf 60, dass sie „dem ganzen Volk“ dienen, „nicht einer Partei“. Dort heißt es weiter: „Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen.“

Das heißt: Polizeibeamte sind zur politischen Neutralität verpflichtet.

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Thüringens Innenminister Maier schaltet sich ein - Polizei ermittelt

Dass der Polizist eine Demonstrantin einer rechten Demo umarmt, müsste also Folgen haben. Auch Thüringens Innenminister Georg Maier hat sich dazu geäußert. Bei Twitter kommentierte er direkt unter dem Video und sagte, dass seine Mitarbeiter sich mit der Angelegenheit befassen werden.

Auch die Thüringer Polizei hat eine Untersuchung eingeleitet: „Disziplinarische Ermittlungen bezüglich eines möglichen Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot und die Erforderlichkeit organisationaler Maßnahmen werden gegenwärtig geprüft.“

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Die Polizei ermittelt also mal wieder intern gegen sich selbst. Ob dem Polizisten also wirklich ein Disziplinarverfahren droht, bleibt abzuwarten. (kra)