Ab Oktober Quarantäne-Pflicht bei Reisen in Risikogebiete
Muss ich mir für 7 Tage Urlaub 12 Tage freinehmen?
Ab dem 1. Oktober soll eine neue Regelung gelten
In der Lockdown-Zeit konnte es sich kaum jemand vorstellen, aber Reisen waren – trotz einiger Einschränkungen – im Corona-Sommer noch relativ gut möglich. Pünktlich zum Herbst steigen aber fast überall die Zahlen und immer mehr Urlaubsländer werden zu Risikogebieten erklärt. Während das bisher in der Regel höchstens bedeutet, dass man bei Rückkehr einen (kostenlosen!) Corona-Test machen musste, soll ab Oktober eine Quarantänepflicht für mindestens 5 Tage gelten – auch mit negativem Test! Aber was genau heißt das für meinen Urlaub? Wenn ich 7 Tage weg will – muss ich dann jetzt für 12 Tage Urlaub einreichen? Kann ich den Urlaub kostenlos stornieren? Was ist, wenn die Schulferien früher zu Ende gehen?
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Statt kostenloser Tests für alle gibt es Quarantäne-Pflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten
Mit der neuen Regelung wird es Menschen erschwert, Urlaub in Risikogebieten zu machen. Während bisher schon ein einziges negatives Testergebnis nach 24 bis 48 Stunden alle Einschränkungen nach einem Urlaub trotz Reisewarnung aufhob, soll ab dem 1. Oktober eine neue Quarantäne-Pflicht gelten.
Wer aus einem Land zurückkehrt, für das zu dem Zeitpunkt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes und des RKI vorliegt ( hier können Sie jederzeit aktuell nachlesen, für welche Länder das gilt), der muss sich auf direktem Weg in häusliche Quarantäne begeben. Frühestens nach 5 Tagen kann diese mit einem negativen Testergebnis beendet werden. Lässt man sich nicht testen, muss man 14 Tage in Quarantäne bleiben.
Aber was heißt das zum Beispiel für Urlauber, die jetzt schon einen Urlaub gebucht haben und die Tage für die Quarantäne nicht eingeplant haben?
Wenn möglich, arbeiten Sie von zu Hause aus
Glück haben in dem Fall vor allem die Menschen, die aus dem Homeoffice arbeiten können. Stimmt der Chef zu, dass man nach dem Urlaub noch ein paar Tage Arbeit von zu Hause aus dranhängt, dürfte die Hürde nicht mehr allzu groß sein, den Urlaub tatsächlich anzutreten.
Wer allerdings nicht die Möglichkeit hat und am Arbeitsplatz anwesend sein muss, muss tatsächlich für die Zeit der Quarantäne zusätzlich Urlaubstage einreichen. Sind keine mehr übrig, muss man wohl darauf hoffen, dass der Chef sich auf eine andere Regelung einlässt, man die Zeit zum Beispiel durch Überstunden ausgleichen kann oder unbezahlten Urlaub nimmt.
Klärt man diese Dinge jedoch nicht offen oder stellt sich dumm und stellt den Chef vor vollendete Tatsachen, dass man leider wegen seiner Reise nicht arbeiten kommen darf, droht im schlimmsten Fall sogar eine Abmahnung. Das gilt natürlich auch, wenn man „krank feiert“. Denn nach einer Änderung im Infektionsschutzgesetz ist der Arbeitgeber nun nicht mehr zur Lohnfortzahlung verpflichtet, wenn Angestellte sich wissentlich in ein Gebiet begeben haben, das eine Quarantäne nach sich zieht.
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Darf man jetzt kostenlos stornieren?
Man sieht schon, dass die Quarantäne-Pflicht allen Urlaubern einige Steine in den Weg legt, die in Risikogebiete fahren wollen. Da dürften viele sich lieber dazu entscheiden, die Reise zu stornieren. Aber können Urlauber das ohne Weiteres – und vor allem kostenlos – tun? Vor allem bei Reisen, die bereits im Januar oder Februar – also bevor die Corona-Krise in Deutschland zu den vielen Einschränkungen geführt hat – würde man denken, dass eine Stornierung jetzt unentgeltlich möglich sein müsste. Dennoch machen viele Veranstalter es ihren Kunden schwer.
Stiftung Warentest sagt dazu jedoch auf der „Test.de“-Webseite: „Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts gilt als deutliches Indiz für außergewöhnliche Umstände und bedeutet: Reisende können kurz bevorstehende Pauschalreisen in Länder, für die eine Reisewarnung gilt, grundsätzlich unter Berufung auf außergewöhnliche Umstände kostenlos stornieren.“
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