Schule schwänzen für den Urlaub - kein Problem, oder doch?
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Viele Eltern lassen ihre Kinder einen Tag Schule schwänzen, um früher in Urlaub zu fahren
Die Ferien stehen vor der Tür, die Urlaubsplanung läuft auf vollen Touren. Doch wer an Ferientermine gebunden ist, ist auch gezwungen, hohe Preise in Kauf zu nehmen. Weil sie sparen möchten, nehmen viele Eltern ihre Kinder einen Tag früher aus der Schule. Doch ist das überhaupt erlaubt? Oder macht man sich damit sogar strafbar? Wir haben beim Rechtsexperten nachgefragt.
Bis zu 200 Euro pro Person sparen
Letzter Schultag, es wird noch ein Film geguckt, dann werden die Zeugnisse ausgeteilt – viel passiert nicht mehr am letzten Tag vor den Sommerferien. Zu Hause werden derweil die Koffer für den lang ersehnten Jahresurlaub gepackt, denn am nächsten Tag soll es losgehen – gleichzeitig mit allen anderen Familien mit schulpflichtigen Kindern.
Für viele Familien Grund genug, ein oder zwei Tage früher in den Urlaub zu fahren. Denn das bedeutet weniger Stress, kein Stau und sparen lässt sich auch noch: Flüge sind bis zu 200 Euro pro Person günstiger, wenn sie außerhalb der Ferien liegen. Das Kind wird dafür einfach etwas früher aus der Schule genommen – eigentlich kein Problem. Wenn da nicht die Schulpflicht wäre. Gerade weil an den Tagen vor Ferienbeginn meist kein richtiger Unterricht mehr stattfindet, verstehen viele Eltern nicht, warum ihre Kinder nicht einen Tag fehlen dürfen. Geht es Ihnen da ähnlich?
Wer vorsätzlich gegen die Schulpflicht verstößt, muss richtig blechen
Im Normalfall müssen ertappte Schulschwänzer – beziehungsweise ihre Eltern – fünf bis 15 Euro Strafe pro Fehltag zahlen. Macht man aber blau, um früher in die Schulferien starten zu können, werden mindestens 100 Euro pro Tag fällig. Bei mehr als sechs Tagen beträgt der Mindestsatz sogar 150 Euro! Ein ganz schön teurer Spaß, bei dem von billigerem Urlaub dann keine Rede mehr sein kann. Schulämter und Schulleitungen verfolgen solche Fälle äußerst konsequent.
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Fluggäste am Frankfurter Flughafen können aufatmen
Am größten deutschen Verkehrsflughafen wird es vor Ferienbeginn keine Bundespolizei-Kontrollen bei der Ausreise von Familien mit Schulkindern geben. Das gehöre nicht zu den Aufgaben der Bundespolizei, betonte ein Sprecher. Nur auf spezielle Anfrage der Schulaufsichtsbehörden sei so etwas möglich.
Und wenn Sie doch mal erwischt werden? Welche Strafen Eltern noch drohen können und aus welchen Gründen Ihr Kind tatsächlich Anspruch auf Beurlaubung hat, erklärt unser Rechtsexperte im Video.