16-Jährige steht unter Opferschutz

Opfer (16) nach Gruppenvergewaltigung traumatisiert - neue Details zur Tat in Solingen

07.05.2024, Nordrhein-Westfalen, Solingen: Eine Gruppe vermummter Polizisten beim Einsatz vor Wohnhäusern. Wegen eines mutmaßlichen Sexualdeliktes an einer 16-Jährigen hat die Polizei am Dienstag (07.05.2024) vier Wohnungen von verdächtigen jungen Männern in Solingen durchsucht. (zu dpa: «Verdacht auf Sexualdelikt an 16-Jähriger - vier Wohnungen durchsucht») Foto: Gianni Gattus/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Durchsuchungen nach Verdacht auf Sexualdelikt an 16-Jähriger
liv, dpa, Gianni Gattus

Nach 16 Monaten scheint endlich Bewegung in den Fall zu kommen!
Fünf Teenager sollen in Solingen im Januar 2023 eine 16-Jährige vergewaltigt haben. Jetzt wurden die Wohnungen von vier Verdächtigen durchsucht. Was dabei gefunden wurde, wie es weitergeht - darüber hat RTL mit Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert gesprochen.

Staatsanwalt: „Opfer wirkte bei der Vernehmung recht traumatisiert“

Baumert
Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert im RTL-Interview

Am Montag hatten Polizei und Staatsanwaltschaft Wuppertal bekannt gegeben, dass fünf junge Männer im Alter von 16 bis 18 das Mädchen sexuell missbraucht haben sollen. Das Opfer war zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alt.

Die heute 17-Jährige habe ausgesagt, dass sie im Januar 2023 mehrmals missbraucht worden sei, erläutert Baumert. Tatorte seien zunächst eine Kleingartenanlage in Solingen gewesen, später die Wohnung eines der Tatverdächtigen. Dort kam es der Aussage nach zu „erheblichen Übergriffen“ der fünf jungen Männer.

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Genauer möchte der Oberstaatsanwalt das nicht ausführen. „Bitte gestatten Sie mir, dass ich hier nicht ins Detail gehe“, sagt er und erklärt: „Ich muss den Schutz unseres minderjährigen Opfers berücksichtigen.“ Das Mädchen habe „bei der Vernehmung recht traumatisiert gewirkt.“

Wie es ihr aktuell geht, sei ihm nicht bekannt. „Ich weiß aber, dass sie vom polizeilichen Opferschutz betreut wird und im Verfahren anwaltlich vertreten wird.“

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Angebliches Tatvideo bisher nicht gefunden

Die damals 16-Jährige habe erst im Mai 2023 Strafanzeige gemeinsam mit ihrer Mutter erstattet. An diesem Zeitpunkt hätten die Ermittlungen begonnen. Kurz darauf sei die Wohnung eines Verdächtigen durchsucht worden. Dabei sei sein Mobiltelefon beschlagnahmt worden. Die Auswertung habe den Tatverdacht bestätigt, so der Baumert. Es habe einen Nachrichtenaustausch zwischen den mutmaßlichen Tätern stattgefunden hat. „Deswegen haben wir einen Durchsuchungsbeschluss gegen die vier anderen erwirkt“, erläutert er das Vorgehen.

Dabei habe die Polizei Datenträger, Telefone und diverse Waffen gefunden. Ein Beweisvideo bisher allerdings nicht. Das Mädchen hatte ausgesagt, dass es mit einem angeblichen Tatvideo bedroht worden sei, so Baumert. Ein derartiges Video sei bei der Auswertung des ersten Telefons nicht gefunden worden. „Ob sich ein entsprechendes Video auf den anderen Telefonen, die wir jetzt haben, finden lässt, bleibt abzuwarten“, so Baumert.

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Bei Verurteilung drohen „empfindliche Jugendstrafen“

Großrazzia in Solingen wegen einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung.
Wegen eines mutmaßlichen Sexualdeliktes an einer 16-Jährigen hat die Polizei am Dienstag vier Wohnungen von verdächtigen jungen Männern in Solingen durchsucht.
Gianni Gattus

Wir fragen den Oberstaatsanwalt, warum es so lange mit dem Durchsuchungsbeschluss gedauert hat. „Warum unser mutmaßliches Tatopfer sich Zeit gelassen hat mit der Anzeige, das kann man nur vermuten“, antwortet Baumert. „Sie wirkte doch recht traumatisiert, als sie mit ihrer Mutter zusammen bei der Polizei erschienen ist.“ Der erste Durchsuchungsbeschluss habe schnell vorgelegen, findet er. Die Auswertung des dabei gefundenen technischen Materials nehme einfach Zeit in Anspruch. „Was im Krimi immer so schnell geht, dauert in Wirklichkeit etwas länger“, so Baumert. Als das Ergebnis vorgelegen habe, sei Januar dieses Jahres die Durchsuchung der vier anderen Wohnungen genehmigt worden.

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In Absprache mit der Polizei sei der Zugriff jetzt mit Sondereinsatzkräften erfolgt, „weil der Verdacht bestand, dass unsere Tatverdächtige möglicherweise bewaffnet sind.“ Sollte sich der Verdacht gegen die Männer bestätigen, drohen ihnen „empfindliche Jugendstrafen.“ Wegen des Alters sei das Jugendstrafrecht „zwingend“ anzuwenden. Daher könne er kein bestimmtes Strafmaß vorhersagen. Von einer „Ermahnung bis hin zu zehn Jahren“ sei alles denkbar.