Von Bundesrat bewilligtWer den Heizkostenzuschuss bekommt und wann das Geld auf dem Konto landet

ARCHIV - 04.10.2021, Niedersachsen, Hannover: Ein Mann dreht in einer Wohnung am Thermostat einer Heizung. (zu dpa: "Bundesregierung bringt Soforthilfe für Gaskunden auf den Weg") Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Der Heizkostenzuschuss kommt. Bedürftige können sich in den kommenden Monaten über eine Entlastung freuen.
hcd fgj axs kde, dpa, Hauke-Christian Dittrich

Mit dem Heizkostenzuschuss will die Bundesregierung auf die steigenden Energiekosten reagieren. Der Bundesrat stimmte am Freitag einem entsprechenden Gesetz zu. Allerdings haben nicht alle Bundesbürger Anspruch auf die Entlastung. Wer ihn bekommt und wann das Geld auf dem Konto landet: die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Wer bekommt den Heizkostenzuschuss?

Rund zwei Millionen Menschen sollen den Zuschuss laut Angaben der Bundesregierung in Deutschland erhalten. Die Unterstützung soll diejenigen entlasten, die besonders unter den erhöhten Strompreisen zu leiden haben und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Dazu gehören vor allem Wohngeldberechtigte, Auszubildende und Studierende.

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Wichtig ist, dass die Förderung für mindestens einen der drei Monate von September bis Dezember bewilligt wurde.

Wie hoch ist der Heizkostenzuschuss?

Hier weichen die Werte je nach Personenzahl ab. Ein Rechenbeispiel: Ein Zwei-Personen-Haushalt erhält einen einmaligen Heizkostenzuschuss von knapp 540 Euro – Wohngeldberechtigung vorausgesetzt. Für jede weitere Person kommen jeweils 100 Euro dazu. Alleinlebende Wohngeldempfänger bekommen dagegen einmalig 415 Euro. Zuschussberechtigte Auszubildende, Schüler oder aber Studierende können sich jeweils über einen Heizkostenzuschuss von 345 Euro freuen.

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Wann wird der Heizkostenzuschuss ausgezahlt?

Noch in diesem Jahr soll der Zuschuss durch die Länder ausgezahlt werden. Zumindest geht das aus den Plänen der Bundesregierung hervor. Allerdings muss der zugehörige Gesetzesentwurf erst noch abschließend vom Bundesrat beraten werden. Es könnte also noch zu Änderungen kommen.

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Benötige ich einen Antrag?

Nein. Der Heizkostenzuschuss muss nicht beantragt werden. Er wird künftig von Amtswegen ausgezahlt.

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Was meinen Sie: Brauchen wir einen Heizkostenzuschuss?

Die Ergebnisse der Umfrage sind nicht repräsentativ.

Was passiert, wenn der Heizkostenzuschuss ausgelaufen ist?

Wenn der Heizkostenzuschuss ausläuft, steht bestimmten Einkommensgruppen eine dauerhafte Lösung zur Verfügung. Durch die Wohngeldreform sollen steigende Heizkosten künftig dauerhaft durch eine Heizkostenkomponente gedeckelt werden. Der Gesetzesentwurf zur Wohngeldreform wurde bereits im September vom Kabinett beschlossen. (dpa/rdr)

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