Vetragsänderungen zum Jahreswechsel

Warum sie manche Medikamente im neuen Jahr nicht mehr erstattet bekommen

ARCHIV - ILLUSTRATION - Blick in eine Apotheke in Ochtrup (Archivfoto vom 01.03.2008). Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen sind im vergangenen Jahr trotz aller Sparmaßnahmen um 5,9 Prozent auf 27,3 Milliarden Euro gestiegen. Den Anstieg hätten vor allem neue, patentgeschützte Arzneimittel verursacht, berichtete die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände am Mittwoch (03.02.2010) in Berlin. Foto: Rolf Vennenbernd (zu dpa 4344 vom 03.02.2010)  +++(c) dpa - Bildfunk+++
In Zukunft können Patienten andere Medikamente erhalten
von Robert Clausen

Wer im neuen Jahr bereits in die Apotheke musste, hat sich vielleicht schon gewundert. Denn wer bislang ein bestimmtes Medikament gewöhnt ist, bekommt seit dem Jahreswechsel in manchen Fällen ein anderes Mittel – auch wenn das Rezept genauso aussieht wie vorher. Wir erklären, woran das liegt.

Rabattverträge für Medikamente

Grund für die Änderungen sind so genannte Rabattverträge. Die schließen die Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern ab. Die Hersteller geben die Medikamente teils deutlich günstiger ab und werden dadurch zum Exklusiv-Lieferanten der Krankenkassen. Zum Jahreswechsel sind einige Verträge ausgelaufen oder wurden neu verhandelt.

Welches Medikament bekomme ich in der Apotheke?

Für Patientinnen und Patienten haben diese Rabattverträge zwei Seiten. Sie sparen so Geld, genau wie die Krankenkassen. Apotheker sind aber bis auf wenige Ausnahmen dazu verpflichtet, das von den Kassen vertraglich festgelegte Medikament abzugeben – auch wenn der Arzt eigentlich ein Medikament eines anderen Herstellers verordnet hat. In dem Fall müssen aber Wirkstoff, Dosierung und Packungsgröße gleich sein. Besteht der Kunde auf das vom Arzt verordnete Präparat, zum Beispiel weil er seit Jahren das Medikament eines bestimmten Herstellers nimmt, muss er den vollen Preis selbst zahlen.

Im Normalfall kann man aber bedenkenlos das Medikament nehmen, das die Krankenkasse auch erstattet. Auch wenn die Packung anders aussieht oder die Pille eine andere Farbe hat, ist der Wirkstoff und die Dosierung gleich. Patienten müssen sich im Zweifel also nur an ein anderes Aussehen und einen anderen Markennamen gewöhnen.

HANDOUT - 26.10.2020, Bayern, München: Unterschiedliche in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel. Zwei Münchner sollen über Jahre containerweise illegale Medikamente über Asien in alle Welt geschickt haben. Nach zwei Jahre langen, international geführten Ermittlungen nahmen die Behörden die beiden Männer im Alter von 35 und 38 Jahren und fest. Vermögensteile im Wert von 1,5 Millionen Euro wurden eingefroren. Zollfahnder hätten zudem unter anderem hochwertige Sportwagen, teure Uhren und Kryptowährung im Wert von 600 000 Euro gefunden. Foto: -/Zollfahndungsamt München/dpa - ACHTUNG: Nur zur redaktionellen Verwendung und nur mit vollständiger Nennung des vorstehenden Credits +++ dpa-Bildfunk +++
Auch wenn sich das Aussehen geändert hat - der Wirkstoff bleibt gleich
sja kno, dpa, -
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Zuzahlung ändern sich durch Vertragswechsel nicht

Die gute Nachricht: Die Medikamente werden für die Patienten nicht teurer, denn Änderungen der Rabattverträge haben keine Auswirkungen auf die Zuzahlung. Sie ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Listenpreis eines Medikaments. In der Regel beträgt sie mindestens fünf Euro, wenn das Medikament bis zu 50 Euro kostet. Ist es teurer, liegt die Zuzahlung bei zehn Prozent (zum Beispiel 7 € bei einem Preis von 70 €), ist aber auf maximal zehn Euro gedeckelt. Besonders günstige Medikamente können auch ganz ohne Zuzahlung erhältlich sein.

Wie viel man zu einem Medikament zuzahlen muss, kann sich aber häufiger ändern, als viele glauben. Denn Hersteller können ihre Preise anpassen und so kann es sein, dass Patienten auf einmal mehr oder weniger bezahlen müssen. Alle zwei Wochen wird diese Preisliste aktualisiert und gilt für alle gesetzlichen Krankenversicherungen.

Wie viele Medikamente sind betroffen?

Die Rabattverträge der Krankenkassen mit den Arzneimittelherstellern laufen meist mehrere Jahre. In der Zeit gewährt der Hersteller den Krankenkassen Preisnachlässe auf seine Produkte. Die Techniker Krankenkasse beispielsweise hat Rabattverträge für mehr als 300 Generika geschlossen. Auch andere Krankenversicherungen haben teils für mehrere hundert Medikamente Verträge abgeschlossen.

Es muss sich sich allerdings niemand Sorgen machen, dass er sein Medikament nicht bekommt, wenn das von der Krankenkasse vorgegebene Präparat nicht vorrätig ist. Apotheker dürfen dann auch das Medikament eines anderen Herstellers abgeben.

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