Rechtsanwältin Nicole Mutschke erklärt die Rechtslage
GDL legt Deutschland lahm - muss ich trotz Bahnstreiks zur Arbeit fahren?
Muss ich trotz Bahnstreiks zur Arbeit fahren?
Diese und noch mehr Fragen rund um Bahnstreik und Job beantwortet Rechtsanwältin Nicole Mutschke im Video. Reinschauen lohnt sich!
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Rechtsanwältin Nicole Mutschke: Arbeitnehmer trägt das Wegerisiko
Nur weil die Deutsche Bahn ihre Züge nicht auf die Gleise bringen kann, darf ein Angestellter nicht einfach zu Hause bleiben. Denn es gilt der Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn.
„Ich muss zur Arbeit und ich muss pünktlich erscheinen“, erklärt Mutschke die Rechtslage. „Ist der Streik angekündigt, dann darf der Arbeitgeber sogar erwarten, dass man früher losfährt.“
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Der Arbeitnehmer trägt das sogenannte Wegerisiko. Es liegt also in seiner Verantwortung, wie er an seinen Arbeitsplatz kommt. „Auch spontanes Homeoffice ist keine Option. Es sei denn, es gibt eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber“, warnt Mutschke.
Worauf Arbeitnehmer auch noch achten sollten und welche Konsequenzen ihnen im schlimmsten Fall drohen – das alles erklärt Rechtsanwältin Nicole Mutschke im Video oben. (aze)