DNA-Treffer im Cold Case

Mord nach 45 Jahren geklärt - Warum der Täter trotzdem frei kommen könnte

Matthias Balk
Die Staatsanwaltschaft I hat beim Landgericht in München Anklage erhoben.
deutsche presse agentur

Wird der Tod von Alfons Brunner endlich geklärt?
Alfons Brunner (69) wird vor 45 Jahren tot in seinem Münchner Appartment entdeckt. Jetzt, 45 Jahre nach der Tat, wird der Fall Dank eines DNA-Treffers gelöst. Ein Merkmal könnte den ganzen Prozess jedoch platzen und den Tatverdächtigen davon kommen lassen.

München: Durchbruch nach DNA-Treffer

Bruder und Schwägerin stehen am 2. Januar 1979 vor Alfons Brunners Wohnung in München-Obergiesing. Es ist gegen 22 Uhr als die Sorgen um den 69-Jährigen so groß werden, dass sie die Tür gewaltsam öffnen lassen. In der Wohnung machen sie die grausame Entdeckung: Alfons Brunner liegt nur mit Unterwäsche bekleidet in der Badewanne – er ist da bereits tot.

Erschlagen von einem Raubmörder, so vermuten es Ermittler damals. Alle Räume sind verwüstet, Schubladen herausgerissen, es fehlen Wertsachen und Geld, schreibt die Bild. Brunner lebt lange ledig in der Wohnung im ersten Stock und soll oft junge Männer mit nach Hause genommen haben. Kennengelernt haben soll er sie im Homosexuellen-Millieu um den Hauptbahnhof.

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Heute, 45 Jahre nach seinem Tod, gibt es endlich einen Durchbruch bei den Ermittlungen: Ein DNA-Treffer führte die Beamten auf die Spur eines 70 Jahre alten Briten. Der Rentner soll in der Vergangenheit bereits wegen anderer Raubdelikte im Gefängnis gesessen haben. Seine DNA landet da in einer Datenbank, die die deutschen Ermittler mit ihrer abgeglichen haben. Schon im Frühlung 2023 sei er nach Deutschland ausgeliefert worden, wie die Bild aus Ermittlerkreisen erfahren hat. Zur Zeit sitzt er in Untersuchungshaft. Er wird wegen Mordes angeklagt, doch könnte auch ohne Prozess davon kommen.

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Warum die Tat ungesühnt bleiben könnte

Um einen Mord handelt es sich nur dann, wenn ein Mordmerkmal, wie beispielsweise Habgier, nachgewiesen werden kann. Ein Merkmal, das die Anklage erschwert, aber unbedingt erforderlich ist, um den Tatverdächtigen bestrafen zu können. Erschwerend kommt hinzu, dass die DNA-Spur vom Tatort erst sehr spät zu einem Treffer führte.

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Dabei wird der Brite schon vor mehreren Jahrzehnten wegen Raubes verurteilt, seine DNA zu dieser Zeit gespeichert. Bliebe es bei einer Anklage wegen Totschlags, wäre dieser bereits nach 20 Jahren verjährt. (xes)