Mindestlohn wird angehoben

Ab wann Sie wie viel mehr auf dem Konto haben

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Der Mindestlohn in Deutschland soll angehoben werden.
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Wie viel müssen Arbeitnehmer im kommenden Jahr mindestens verdienen? Über diese Frage hat die zuständige Mindestlohnkommission am Montag beraten. Nun gibt es eine Entscheidung, die von den Gewerkschaften allerdings stark kritisiert wird. Die wichtigsten Antworten.

Ab Januar 2024: So hoch ist der neue Mindestlohn

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2024 von 12 auf 12,41 Euro und ein Jahr später auf 12,82 Euro angehoben werden. Das hat die zuständige Mindestlohnkommission entschieden. Die Empfehlung wurde dieses Mal allerdings nicht im Einvernehmen getroffen. Die Arbeitnehmervertreter in der Kommission sind gegen diese in ihren Augen zu geringe Anhebung und wurden nach eigenen Angaben in der Kommission überstimmt: „Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen“, so Stefan Körzell, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Sozialverbände hatten zuvor einen großen Sprung von 12 auf 14 Euro gefordert.

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Wie der Mindestlohn festgelegt wird

Die Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre darüber, wie viel Arbeitnehmer mindestens bekommen müssen. Sie besteht aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern sowie Wissenschaftlern. Der Vorschlag der Experten wird in der Regel von der Regierung verbindlich umgesetzt. Normalerweise ist das Formsache. Wie es vor dem Hintergrund der Uneinigkeiten in der Kommission läuft, bleibt zunächst unklar. Für die Entscheidung berücksichtigen die Experten die Tarifentwicklung und die Inflation im Land. Der Mindestlohn ist zuletzt seit seiner Einführung 2015 von 8,50 Euro schrittweise auf 12 Euro erhöht worden - ein Plus von 41 Prozent.

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Diese Personen haben Anspruch auf den Mindestlohn

Der Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten in Deutschland – auch für Minijobber. Doch es gibt Ausnahmen: Wer unter 18 Jahre alt ist und ohne Berufsabschluss arbeitet, hat keinen Anspruch auf Mindestlohn. Gleiches gilt für Praktikanten, die unter drei Monate in einem Betrieb arbeiten. Für Auszubildende gibt es eigene Regeln für die Mindestvergütung. Von der letzten Erhöhung des Mindestlohns haben, nach Angaben des Statistischen Bundesamtes, zuletzt rund sechs Millionen Menschen profitiert.

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Das können Sie tun, wenn der Arbeitgeber keinen Mindestlohn zahlt

Wer Anspruch auf Mindestlohn hat, ihn aber nicht bekommt, kann sich beim Zoll unter der Mindestlohn-Hotline melden (030 60 28 00 28). Auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums gibt es außerdem einen „Mindestloh-Rechner“. Hiermit lässt sich überprüfen, ob das eigene Gehalt unter dem Mindestlohn liegt.

Arbeitgeber die nicht zahlen, drohen bis zu 500 000 Euro Geldbußen. Außerdem kann das Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. (ser/dpa)

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