Deutscher Richterbund teilt Befürchtungen
Kritik an Cannabis-Legalisierung: Mehr Kontrollaufwand und steigende Belastung für Justiz?
Immer wieder wurde darüber diskutiert – nun rückt die geplante Cannabis-Legalisierung offenbar in Sichtweite! Wenn es nach dem Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geht, darf dann jeder Erwachsene 25 Gramm des Rauschmittels besitzen sowie maximal drei Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen. Doch die geplante Umsetzung hat Tücken, findet unter anderem der Deutsche Richterbund. Im Video ist zu sehen, wie die Hanfparade zur den Cannabis-Plänen steht – und wie Richter zur Legalisierung stehen.
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Cannabis-Legalisierung: Hoher Kontrollaufwand für die Justiz?
Dem Deutschen Richterbund (DRB) zufolge sei der Gesetzesentwurf nicht geeignet, um die ausgerufenen Ziele zu erreichen, teilte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn am Samstag mit. Die Befürchtung: Der Entwurf könne die Justiz mehr belasten, als entlasten. „Das sehr kleinteilige Gesetz würde zu einem hohen behördlichen Kontrollaufwand, zu zahlreichen neuen Streitfragen und zu vielen Verfahren vor den Gerichten führen“, so Rebehn.
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Cannabis-Legalisierung: Mehr Kontollaufwand, Schwarzmarkt wird nicht eingedämmt
Zugleich sei nicht davon auszugehen, dass der Schwarzmarkt durch die Ampel-Pläne zurückgedrängt wird, so der DRB-Bundesgeschäftsführer. Und weiter: „So sollen der Erwerb und der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis künftig unabhängig von der Bezugsquelle straflos bleiben. Weil der Eigenanbau oder ein Bezug über Anbauvereinigungen aber einige Hürden hat, dürfte auch die Nachfrage auf dem Schwarzmarkt im Sog des Cannabisgesetzes wachsen.“
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Karl Lauterbauch hatte zuletzt damit gerechnet, dass sich das Bundeskabinett in der kommenden Woche mit dem Gesetzesentwurf seines Ministeriums zur Cannabis-Freigabe befassen wird. In einem Interview sagte der Minister, es werde noch „kleine Änderungen geben“. Weiter äußerte er sich dazu nicht. (ibü mit dpa)