Landgericht Köln verurteilt 63-Jährige wegen Mordes

Frau tötet ihren behinderten Bruder mit vergiftetem Shake - jetzt muss sie lebenslang in den Knast

Wie konnte sie das nur mit ihrem Gewissen vereinbaren? Das Kölner Landgericht verurteilte jetzt die 63-Jährige Ursula N. zu lebenslanger Haft, weil sie ihrem behinderten Bruder einen Medikamentencocktail in den Bananenshake mischte. Der körperlich und geistig stark beeinträchtigte 64-Jährige starb daran.

Landgericht Köln: Ursula N. wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

Ihr Handeln stellte das Gericht als „heimtückischen“ Mord dar. Denn der Bruder habe wohl in dem Moment, in dem Ursula N. ihm den Bananenshake reichte, nicht mit einem Angriff gerechnet. Die Angeklagte behauptete, ihr Bruder habe sterben wollen. Doch mehrere Zeugen in dem Prozess - darunter zwei weitere Geschwister der beiden – sagten das Gegenteil aus.

Demnach habe der 64-Jährige von seiner Schwester, die ihn bis zu seinem Tod pflegte, weg- und in ein Heim umziehen wollen. Dort habe er in Ruhe und Frieden vor dem Fernseher sitzen wollen, fasste die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung zusammen. Die Angeklagte jedoch habe ein Leben in einem Pflegeheim als „nicht lebenswert“ erachtet.

Mordopfer war körperlich und geistig behindert

Nach einem Motorradunfall 1976 war das spätere Mord-Opfer halbseitig gelähmt, hatte eine Spastik im Bein und war kognitiv eingeschränkt. Nach einem Radunfall 2014 litt der Mann zusätzlich an Epilepsie. Die Angeklagte hatte daraufhin die Pflege und gesetzliche Betreuung ihres Bruders übernommen.

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Die Betreuung war ihr aber kurz vor der Tat vom Kölner Amtsgericht entzogen worden. Nach der Tötung ihres Bruders hatte die Frau vergeblich versucht, sich mit einer Medikamentenüberdosis das Leben zu nehmen. (dpa/jmu)

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