Urteil wegen versuchten Mordes
Instagram wurde zur Falle - Max (17) von Ex angelockt und abgestochen: "Sie wollte mich töten"
Seine Ex und deren neuer Freund haben Max in eine Falle gelockt, eine Liebesfalle, um genau zu sein. „Sie wollte mich töten“, ist Max überzeugt. Das sah das Landgericht Bielefeld genauso und hat die 16-Jährige und ihren zwei Jahre älteren Partner wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu langen Jugendstrafen verurteilt. Die Art und Weise wie die beiden die Tat geplant und ausgeführt haben, ist äußerst abgebrüht. RTL-Reporter Bastian Schlüter hat die Abläufe zusammen mit Max rekonstruiert.
Max in Venusfalle gelockt: "Ich hätte sterben können"

Anderthalb Jahre waren Max und seine Ex ein Paar, sie war damals erst 15 Jahre alt. Die beiden trennten sich, doch neun Monate später, im Juli 2021, lernt Max bei Instagram eine andere junge Frau kennen – zumindest glaubt er das.
Als es am 31. Juli 2021 zum Date kommen soll der Schock: Statt seines vermeintlichen Internetflirts warteten Max’ Ex-Freundin und deren neuer Partner am vereinbarten Treffpunkt in Minden (Nordrhein-Westfalen). Max’ Kumpel, den er als Unterstützung mitgebracht hatte, wurde niedergeschlagen, er selbst mit einem 13 Zentimeter langen Messer attackiert. „Die Stichverletzungen waren so schwer, wären die noch drei Millimeter tiefer gewesen, hätte ich sterben können, weil ich dann verblutet wäre, weil die meine Aorta getroffen hätten.“ Lebensgefährlich verletzt gelang es ihm, sich zu einem nahe gelegenen Parkplatz zu flüchten und dort einen Rettungswagen zu rufen. Im Krankenhaus musste der 17-Jährige notoperiert werden.
Mordanschlag auf Ex: 16-Jährige war "treibende Kraft"

Max überlebt, erst später erfahren er und seine Familie, dass seine Ex und ihr neuer Freund die Tat geplant haben, sie stand bei dem Angriff sogar daneben. Die Tatwaffe, die die Polizei später in ihrem Rucksack fand, überführte die beiden schließlich. Vor dem Landgericht Bielefeld mussten sie sich wegen versuchten Mordes verantworten. Lange Zeit schwieg das Paar, keiner wollte etwas von dem Messer wissen. Doch vor zwei Wochen plötzlich die Wende: Max’ Ex und ihr Neuer gestanden die Tat, zeigten Reue – womöglich auch in der Hoffnung auf ein milderes Urteil.
Die Staatsanwaltschaft aber forderte trotzdem eine Haftstrafe – mit Erfolg. „Die Kammer hat die beiden Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu Jugendstrafen verurteilt. Den Angeklagten zu einer Jugendstrafe von drei Jahren, die Angeklagte zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten“, so Gerichtssprecher Guiskard Eisenberg.
Es war eine perfide und gut geplante Tat mit der deutlichen Absicht, einen Menschen zu töten, begründete die Strafkammer das Urteil. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 16-Jährige als treibende Kraft die Tat vorangebracht hat und somit eine längere Strafe verbüßen müsse als ihr Komplize.
Verstörende Chatprotokolle: Schwerverletztem Max den Tod gewünscht

Max war am Tag der Urteilsverkündung nicht vor Gericht, dafür sein Vater André K. (41). Er musste noch einmal mitanhören, wie der Mordversuch an seinem Sohn geplant und vorbereitet worden ist. Aus Chat-Protokollen, die die Ermittler sicherten, ging zudem hervor, dass auch nach der Tat gegen Max gehetzt wurde. So wünschte man sich in einer WhatsApp Gruppe, der schwerst Verletzte solle im Krankenhaus verbluten und tauschte sich über mögliche Alibis und Verhaltensweisen aus.
Aus den Chats ging zudem hervor, dass Max nicht der Einzige war, dessen Tod geplant wurde. Die Ermittler fanden Beweise dafür, dass noch andere Jungen „abgestochen“ werden sollten. Als Begründung für den Angriff auf Max nannte die Angeklagte vor Gericht Unstimmigkeiten in der Beziehung, Max soll handgreiflich und übergriffig gewesen sein.
Für den 17-Jährigen ist das Urteil eine Erleichterung, er ist mit dem Richterspruch zufrieden, nun könne er versuchen, mit den Geschehnissen abzuschließen, sagt er im RTL-Gespräch. Doch die riesige Narbe an seinem Bauch wird ihn trotzdem immer an die Tat erinnern. (cwa)