Warum die Regelung des digitalen Nachlasses so wichtig ist
Instagram, Streaming und Co.: Was passiert mit den Accounts, wenn wir sterben?

Habt ihr schon eine Vertrauensperson für euren Daten-Nachlass bestimmt?
Was sich seltsam anhören mag, ist tatsächlich viel wichtiger, als viele denken. Denn egal ob Social Media, Online-Banking oder Streaming – ein Großteil unseres Lebens findet heutzutage digital statt. Dadurch entstehen riesige Datenmengen, die auch nach dem Tod des Inhabers beim jeweiligen Anbieter verbleiben, wenn man sich nicht vorab darum kümmert.
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Checkliste für den digitalen Nachlass: Um diese Daten geht es
Unser digitaler Fußabdruck ist in der Regel gigantisch. Damit ihr einen Überblick bekommt, um welche Daten es beim digitalen Nachlass unter anderem geht, ist hier eine Übersicht:
E-Mail-Dienste, wie z.B. gmail, gmx, posteo oder web.de
Soziale Netzwerke, wie z.B. Facebook, Instagram, LinkedIn, Snapchat, X, Xing oder TikTok
Messenger, wie z.B. WhatsApp, Signal, Skype, oder Threema
Cloud-Dienste, wie z.B. Dropbox, Google Drive oder iCloud
Online-Shopping-Konten, wie z.B. Amazon und eBay
Streaming-Abos, wie z.B. RTL+, Amazon Prime Video, Netflix und Disney
Abos für E-Books
Konten und Vermögenswerte bei Onlinebanken und Bezahldiensten wie PayPal
Google-Konto
Apple-Konto
Digitale Musik-Sammlungen
Gesammelte Daten auf Laptop, Handy und Tablet
Entsprechende Accounts werden in der Regel nicht von selbst gelöscht. Daher sollte man sich frühzeitig darum kümmern, wie mit dem eigenen, digitalen Nachlass verfahren werden soll. Außerdem laufen im Falle auch die Kosten weiter.
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Rechtslage: Erben dürfen sich in Nutzerkonten einloggen
Laut dem Bundesgerichtshof werden digitale Benutzerkonten von Verstorbenen auf die Erben übertragen. Das bedeutet: Erben dürfen sich in die Nutzerkonten toter Angehöriger einloggen, Kommunikationsinhalte verfolgen oder laufende Verträge kündigen.
Wichtig: Hierbei handelt es sich ausschließlich um ein Zugriffsrecht. Ein Nutzungsrecht, also das Recht, vorhandene Inhalte zu verändern bzw. neue Inhalte zu erstellen, umfasst das Urteil nicht.
Digitalen Nachlass regeln: Passwörter sicher hinterlegen
Wenn Angehörige die digitale Aktivität des Verstorbenen nachzeichnen müssen, ist das meist eine nervenaufreibende und ziemlich aufwändige Angelegenheit. Um das zu erleichtern und um selbst zu bestimmen, was mit dem eigenen digitalen Vermächtnis geschieht, ist es sinnvoll, bereits zu Lebzeiten zu überlegen, was posthum mit den Daten passieren soll.
Das Hinterlegen von Passwörtern erleichtert Angehörigen den Zugriff auf das digitale Erbe. Das geht ganz klassisch auf Papier oder digital: Einfach alle Konten mit Benutzernamen und Passwörtern aufschreiben, die Liste in einem Umschlag an einem sicheren Ort verwahren und regelmäßig aktualisieren. Ihr könnt die Liste aber auch zusammen mit dem Testament beim Notar hinterlegen oder auf einem USB-Stick gespeichert an einem sicheren Ort aufbewahren. Alternativ gibt es auch Passwort-Manager, die alle Passwörter sicher sammeln können.
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Bestimmt einen digitalen Nachlassplaner
Wichtig ist, dass ihr per Vollmacht eine Vertrauensperson benennt, die sich nach dem Tod um euren digitalen Nachlass kümmert. Das könnt ihr teilweise direkt auf den einzelnen Plattformen (z.B. bei Facebook) regeln oder per klassischer Vollmacht. Ein Musterformular für diese Vollmacht gibt es auf der Webseite des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Ganz wichtig: Sie muss handschriftlich verfasst, mit Datum versehen, unterschrieben und mit dem Hinweis versehen sein, dass sie „über den Tod hinaus" gilt. Was die Vertrauensperson mit den Daten machen kann, hängt davon ab, was ihr festgelegt habt.
Tipp: Vermerkt in der Liste mit den gesammelten Accounts, was die Vertrauensperson genau mit den diversen Konten, Daten oder auch Fotos im Netz nach dem Ableben tun soll: Sollen sie gelöscht werden? Oder sollen Profile in den Gedenkzustand versetzt werden, wie es zum Beispiel bei Facebook und Instagram möglich ist?
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Das passiert mit Daten von Handy, Laptop & Co.
Teil der Vollmacht oder der Liste sollte ebenfalls sein, was mit Daten auf den eigenen Geräten geschieht. Ihr legt also am besten fest, was mit Rechner, Smartphone, Tablet und Co. sowie den darauf gespeicherten Dingen passieren soll.
Inzwischen gibt es zwar auch Dienstleister, die digitale Nachlässe kommerziell verwalten, von solchen Unternehmen raten Verbraucherschützer momentan aber eher ab. Ihre Sicherheit und damit die Vertrauenswürdigkeit lasse sich nur schwer beurteilen. Falls ihr erwägt, einen kommerziellen Nachlassverwalter zu beauftragen, erkundigt euch genau nach dem Leistungsumfang und den Kosten! Die Verbraucherzentrale rät: „Vertrauen Sie einem Unternehmen in keinem Fall Passwörter an. Auch Computer, Smartphones oder Tablets sollten nicht an kommerzielle Anbieter übergeben werden, die die Geräte nach dem digitalen Nachlass durchsuchen. Hierbei gelangen womöglich zu viele persönliche Daten an Unbefugte.“
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So regelt ihr euren Nachlass auf Facebook
Bei Facebook könnt ihr beispielsweise zu Lebzeiten schon eine Person bestimmen, die im Todesfall dazu befugt ist, das Konto zu verwalten.
Dieser Nachlasskontakt hat folgende Befugnisse:
Das Verwalten von Gedenkbeiträgen im Profil. Beispielsweise kann der Nachlasskontakt festlegen, wer Beiträge auf dem Profil veröffentlichen und sehen kann und er kann Beiträge sowie Markierungen entfernen.
Beantragen, dass das Konto gelöscht wird.
Freundschaftsanfragen beantworten.
Profil- und Titelbild bearbeiten.
Wichtig: Der Nachlasskontakt kann ausschließlich Beitrage verwalten, die erst nach dem Tod erstellt wurden. Es ist nicht möglich, dass in eurem Namen Beiträge veröffentlicht oder dass alte Nachrichten eingesehen werden.
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Anleitung: Nachlasskontakt auf Facebook bestimmen
Klickt oben rechts auf den kleinen Pfeil (Konto), anschließend auf Einstellungen und Privatsphäre und dann auf Einstellungen. Von dort gelangt ihr zu dem Punkt Kontoübersicht und dann zu personenbezogene Angaben. Dort könnt ihr unter Kontoinhaberschaft die Einstellungen für den Gedenkzustand bestimmen. Alternativ kann auch beantragt werden, dass das Profil nach dem Tod gelöscht wird. Sobald Facebook informiert wurde, werden Infos, Fotos und Beiträge dauerhaft entfernt.
Auch auf Instagram kann das Profil in einen Gedenkzustand versetzt werden
Hinterbliebene können auf Instagram beantragen, dass das Profil in einen Gedenkzustand versetzt wird. Dafür muss nachgewiesen werden, dass die Person tatsächlich verstorben ist, z.B. durch den Link zu einer Todesanzeige oder einem Zeitungsartikel. Unmittelbare Familienmitglieder der verstorbenen Person können auch veranlassen, dass das Konto dauerhaft gelöscht wird. Dazu muss allerdings nachgewiesen werden, dass es sich um einen direkten Angehörigen handelt, etwa durch die Vorlage einer Geburts- oder Sterbeurkunde der verstorbenen Person.
Instagram-Accounts im Gedenkzustand haben folgende Besonderheiten:
Niemand kann sich bei diesem Konto anmelden und Änderungen vornehmen.
Auf dem Profil der verstorbenen Person steht vor dem Namen „In Erinnerung an“.
Die Beiträge, die von der verstorbenen Person gepostet wurden, bleiben auf dem Account verfügbar und sind für die Zielgruppe sichtbar, mit der sie zu Lebzeiten geteilt wurden.
Das Konto wird an bestimmten Orten auf Instagram nicht mehr angezeigt, wie beispielsweise unter „Entdecken“.
Wichtig: Instagram gibt keine Login-Informationen für das Konto heraus – das würde gegen die Richtlinien verstoßen.
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Digitaler Nachlass schützt vor Cyberkriminalität
Sich rechtzeitig um das eigene, digitale Erbe zu kümmern, heißt auch, Cyber-Kriminalität vorzubeugen. Durch das Löschen von Accounts nach dem Tod kann Identitäts- oder Datendiebstahl vermieden werden. (dpa/pdr)