Bis zu 3.000 Euro steuerfreie SonderzahlungDas müssen Beschäftigte über die Inflationsprämie wissen

 Bamberg, Deutschland 29. Mai 2022: Themenbilder - Symbolbilder - Geld - 2022 Eine Person hat ihre Hand auf eine große Summe von Bargeldscheinen gelegt. Die Geldscheine sind mehrere tausend Euro Bargeld. Bayern *** Bamberg, Germany 29 May 2022 Topic Images Symbol Images Money 2022 A person has put his hand on a large sum of cash bills The bills are several thousand euros cash Bavaria Copyright: xFotostandx/xK.xSchmittx
Die Inflationsprämie kann nun offiziell ausgezahlt werden. Bis zu 3000 Euro können Arbeitnehmer von ihrem Unternehmen erhalten.
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Um die Inflation abzufedern, können Unternehmen ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Inflationsprämie anbieten. Rechtsanwältin Nicole Mutschke erklärt im Gespräch mit RTL, was es bei der Sonderzahlung zu beachten gibt.

Habe ich einen Anspruch auf die Sonderzahlung?

Seit Ende Oktober können Arbeitnehmer einen Inflationsausgleich von ihrem Arbeitgeber unterhalten. Steuer- und abgabenfrei versteht sich. Doch fest steht auch: Nicht jeder Beschäftigte wird sie erhalten. „Die Inflationsausgleichprämie ist keine staatliche Leistung, sondern eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers“, erklärt Nicole Mutschke, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Und nicht jedes Unternehmen ist tatsächlich gewillt, jedem Mitarbeiter bis zu 3000 Euro zu zahlen.

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Etliche Unternehmen beraten derzeit noch, ob und in welcher Höhe sie eine Prämie an ihre Mitarbeiter weitergeben. Schließlich kann sich nicht jeder Arbeitgeber diese freiwillige Bonuszahlung leisten. Sollte sich die Geduld letztlich aber nicht auszahlen, sind die Möglichkeiten für Mitarbeiter begrenzt. Wenn ein freundliches Gespräch ergebnislos endet, endet meist auch der Handlungsspielraum für Arbeitnehmer. Denn „einen Rechtsanspruch auf die Prämie hat der Arbeitnehmer nicht“, verdeutlicht Nicole Mutschke.

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Bis wann kann ich die Inflationsprämie erhalten?

Bis Ende 2024 können Unternehmen ihren Mitarbeitern die steuer- und abgabenfreie Inflationsprämie zahlen. Um genau zu sein sogar „vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024“, so die Anwältin.

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Wie kann der Arbeitgeber die Inflationsprämie auszahlen?

Die Unternehmen können innerhalb des Zeitraumes auch frei entscheiden, ob sie die Sonderzahlung auf einen Schlag ausbezahlen oder gestückelt. „Der Arbeitgeber kann die Prämie problemlos auch in mehreren Teilbeträgen - eben bis maximal 3.000 Euro - auszahlen“, so die Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Außerdem empfiehlt sie in Hinblick auf die Steuer- und Abgabefreiheit, dass Arbeitnehmer die Summe „auch tatsächlich vollständig erhalten.“ Denn besonders in Zeiten von Home-Office und steigenden Energiepreisen, kann die Inflationsprämie ein wichtiges Instrument sein.

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Wenn der Chef zahlt: Haben alle Mitarbeiter im Unternehmen einen Anspruch auf die Sonderzahlung?

„Wenn der Arbeitgeber entscheidet, im Betrieb eine Prämie zu gewähren, muss nicht unbedingt jeder Beschäftigte gleich viel erhalten“, sagt Nicole Mutschke. Arbeitnehmer mit vergleichbarem Beschäftigung im Betrieb sollten allerdings auch gleich behandelt werden. „Auch eine Unterscheidung nach dem Einkommen ist grundsätzlich möglich. Solange der Arbeitgeber hierbei nicht völlig willkürlich entscheidet, sollte er auch nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen“, so die Arbeitsrechtlerin.

Inflationsprämie: Steuer-Experten warnen vor Schlupfloch

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Nicht jedes Unternehmen kann den Inflationsbonus an seine Mitarbeiter weitergeben.

Die Steuer und Abgabefreiheit birgt natürlich Gefahren eines Missbrauchs. Davor warnt auch die Deutsche Steuer-Gewerkschaft. Insbesondere Mitarbeiter, die bei mehreren Firmen beschäftigt werden, könnten die Prämie mehrfach erhalten. Auch Pro-Forma-Dienstverhältnisse wären denkbar. In solchen Fällen müsste auch der Staat mit enormen Einnahmeausfällen durch Steuern und Sozialversicherungsdefiziten rechnen. (epd, rdr)

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