Verurteilung nach Hyaluronbehandlung
Chefin ließ Kosmetik-Schülerin spritzen: Schönheits-OP wird zum Alptraum
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"Ich sah aus wie Frankensteins Gesellenstück"
Der Prozess war bereits nach wenigen Minuten vorbei. Die Angeklagte Hanna M. hatte sich krank gemeldet. Da sie wiederholt nicht zur Verhandlung erschienen ist, wurde sie vom Gericht in Abwesenheit trotzdem verurteilt: acht Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung.
Für Nebenklägerin Anja Hinze ein viel zu mildes Urteil: „Ich glaube es nicht. Also ich bin dreimal in Narkose gewesen. In Vollnarkose innerhalb von fünf Wochen, habe Schmerzen ohne Ende gehabt, sah aus wie Frankensteins Gesellenstück.“
Wie sehr Anja Hinze wegen der Pfuscherei der Praxis leiden musste, sehen Sie im Video.
Schülerin soll Hygienevorschriften missachtet haben
Als Leiterin einer Schulungsbehandlung soll die Angeklagte aus Nordrhein-Westfalen es am 27. Mai 2018 zugelassen haben, dass eine Kosmetik-Schülerin ihre Kundin mit Hyaluronsäure behandelte. Das Mittel sollte gespritzt werden, um Gesichtsfalten zu glätten. Die nicht ermittelte Schülerin soll die Kundin aber weder über das Risiko der Behandlung aufgeklärt, noch auf Hygiene geachtet haben: Nach Angaben der Staatsanwaltschaft unterließ sie es, die Nadeln und das Gesicht der Frau zu desinfizieren. Deshalb lautet auch die Anklage: gefährliche Körperverletzung.
Schwere Folgen für die Kundin
Bei der Kundin bildeten sich in der Folge mehrere Abszesse unter der Haut. Die Frau musste stationär im Krankenhaus behandelt und dreimal operiert werden. Der Strafbefehl muss formal noch erlassen werden, wie die Richterin erklärte. Die Heilpraktikerin hat dann zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Ihr Fernbleiben hatte die 49-Jährige mit Corona-Symptomen begründet. Die Angeklagte habe jedoch kein ärztliches Attest vorgelegt, sagte die Richterin.
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Es droht Haftantritt
Die Heilpraktikerin ist nach Angaben eines Gerichtssprechers bereits vorbestraft. Das Amtsgericht Bielefeld habe sie am 12. August 2020 wegen Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren Haft verurteilt. In das Urteil wurde eine frühere Strafe wegen Steuerhinterziehung einbezogen. Sollte auch der Strafbefehl rechtskräftig werden, könnte der Angeklagten eine Ladung zum Haftantritt drohen.
(nge/ kst/ ekl)