„Die Täter sind mit massiver Gewalt vorgegangen“
Hakenkreuz und massive Schäden: Randalierer verwüsten Freibad in Stolzenau

Diese Schmierereien machen fassungslos!
Unbekannte brechen ins Freibad in Stolzenau ein. Sie verwüsten Fliesen, Wände und Einrichtung. Eine Schmiererei sorgt dabei für besonders großes Entsetzen.
Der Staatsschutz ermittelt

Entdeckt werden die Schäden am Donnerstagmorgen (13. Juli). „Das ist hier kein Jugendscherz. Das ist für uns kein Spaß. Wer solche massiven Schäden in einer öffentlichen Einrichtung anrichtet, das ist eine Sauerei“, sagt Andrea Kempin von der Polizeiinspektion Nienburg im Gespräch mit RTL. Und weiter: „Die Täter sind mit massiver Gewalt vorgegangen“, betont Andrea Kempin. „An zahlreichen und unterschiedlichen Stellen sind Beckenrandfliesen zerstört worden“, schildert sie.
Dabei ist nicht nur das Becken so demoliert worden, dass es nicht mehr nutzbar ist, sondern auch ein Hakenkreuz an die Wand geschmiert worden. Deshalb ermittelt nun auch der Staatsschutz.
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Im Freibad wurde schon mehrmals randaliert

„Es passiert in regelmäßigen Abständen. Aber der Unterschied ist, dass das Bad gerade geschlossen ist. Wenn das Bad jeden Tag in Betrieb ist, gibt es eine andere soziale Kontrolle“, sagt Jörg Niemeyer von der Samtgemeinde Mittelweser im Gespräch mit RTL. Beide Freibäder der Gemeinde werden aktuell saniert und haben dieses Jahr keine Saison. Immerhin: „Es ist ärgerlich keine Frage, aber das wird keine hohen Kosten verursachen“, so Niemeyer weiter. Die Sanierungsarbeiten werden trotz des Vorfalls wie geplant fortgesetzt. Die Bäder sollen dann im Mai nächsten Jahres wieder geöffnet werden.
Tätern drohen hohe Strafen
„Es hat eine intensive Spurensuche stattgefunden und die werden jetzt ausgewertet und ins Labor eingesandt. Dann hoffen wir, dass wir mögliche Treffer finden von schon bekannten Tätern“, schildert Andrea Kemplin das weitere Vorgehen. „Das Aufmalen von Hakenkreuzen ist das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.“ Das droht den Tätern: Eine Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.