Diese Rechte haben die Eltern Nach der Lockdown-Ankündigung herrscht Verwirrung: Wer darf nun in die Notbetreuung?

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Eltern arbeiten im Home Office.
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Schulen, Kitas und Horte sind schon heute in Sachsen geschlossen, die restlichen Bundesländer ziehen bis spätestens Mittwoch nach oder entbinden die Kinder von der Anwesenheitspflicht. Das bringt viele Eltern in Bedrängnis, sie müssen sich nun Gedanken um die Betreuung ihrer Kinder machen. Und vor allem herrscht eins vor: Eine große Unsicherheit, was jetzt überhaupt gilt.
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Notbetreuung sorgt für Verwirrung bei Eltern - Eine Mutter berichtet uns!

Ein Beispiel aus NRW:

Eine Mutter möchte ihr Kind in der Kita abgeben, doch die Erzieherin weist sie darauf hin, dass in ihrem Job doch Homeoffice möglich sei und sie deswegen ihr Kind nicht mehr in die Betreuung geben dürfe. Die Betreuung sei wirklich nur für Notfälle und wer Homeoffice machen könne, kann sein Kind zu Hause lassen, so die Erzieherin.

Seit Freitag wurde ein Dokument des Familienministeriums des Landes verschickt, das auch dieser Mutter von der Erzieherin überreicht wurde. Das Dokument gibt unter anderem Hinweise für Eltern. Dort heißt es, dass Eltern, die Hilfe und eine Betreuung brauchen, diese auch erhalten sollen. Jedoch wird auch der dringende Appell ausgesprochen, das Angebot nur zu nutzen, wenn "es absolut notwendig" ist. Darf diese Mutter ihr Kind nun abgeben? Im Nachhinein löst sich die Situation auf: Alles nur ein Missverständnis, sie dürfe das Kind auch weiterhin während der Arbeitszeit bringen.

Dieses Beispiel zeigt,wie groß die Verunsicherung ist.

Was gilt für Eltern während des Corona-Lockdowns?

Muss sie ihr Kind parallel zum Home Office betreuen oder muss sie sich sogar Sonderurlaub nehmen? Wenn ja, ist das überhaupt möglich? Und steht ihnen ein finanzieller Ausgleich zu? Viele Eltern stehen nun vor einem großen Fragezeichen. Kanzleramtsminister Helge Braun sagte heute morgen in unserem Frühstart, dass der erste Schritt erstmal sei, die Möglichkeiten der Notbetreuung in Schulen und Kitas zu erörtern. Außerdem weist er darauf hin, dass es darüber hinaus auch die Möglichkeit gäbe Kinderkrankentage zu nehmen. Seit der Coronakrise in diesem Jahr hat jedes Elternteil davon 15 Tage und Alleinerziehende 30 Tage.

Angekündigt wurde außerdem, großzügige Urlaubsregelungen zu verabschieden.

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So sieht die Grundschul-Notbetreuung in Leipzig aus

Welche Möglichkeiten für Eltern gibt es?

Wer nicht als systemrelevant gilt und die Notbetreuung somit nicht in Anspruch nehmen kann, hat nun ein paar Möglichkeiten.

  • So zum Beispiel können Eltern im Hort oder in der Kita um eine Ausnahme bitten.

  • Eine andere Option, die bereits in Sachsen möglich ist, ist es eine solche Ausnahme in der Kommune zu beantragen.

  • Wenn das nicht geht, greift die Variante, die auch der Mutter aus Nordrhein-Westfalen heute morgen unterbreitet wurde: Home Office. Aber Vorsicht, hier besteht kein gesetzlicher Anspruch. Eltern müssen hierbei auf die Kulanz des Arbeitgebers hoffen. Wichtig ist, dass Sie als Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber kommunizieren, um eine passende Lösung zu finden.

Freistellung oder Sonderurlaub?

Wenn Home Office nicht möglich ist, können Sie versuchen, Sonderurlaub oder eine Freistellung für die Kinderbetreuung zu beantragen. Grundsätzlich hat man darauf als Arbeitnehmer Anspruch, aber Sonderurlaub kann im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Also Vorsicht: Es empfiehlt sich erst gründlich den Vertrag zu lesen und zu prüfen und dann erst den Arbeitgeber danach zu fragen.

Eltern steht Ausgleich bei Schulschließung zu

Nicht bei jedem können die Großeltern oder Freunde für die Kinderbetreuung einspringen, aber auch nicht alle Berufsgruppen können auf die Notbetreuung im erneuten Lockdown hoffen. Jedes Land legt selbst fest, wer in seinem Beruf als systemrelevant gilt und somit einen Anspruch darauf hat. Und was ist mit den Eltern, die nun auf ihre Kinder aufpassen und nicht zur Arbeit gehen können?

Auch dazu äußert sich der Kanzleramtschef im RTL-Frühstart und sagt, dass hierfür eine Lohnfortzahlung von 67 Prozent im Infektionsschutzgesetz vorgesehen ist, wenn keine Betreuungsmöglichkeit gefunden werden kann. "Ich glaube, dass das erstmal eine Möglichkeit ist, die sofort hilft", so Braun. Die Lohnfortzahlung werde dem Arbeitgeber vom Staat ersetzt. "Die Arbeitgeber sind gefragt, gerade denjenigen Unterstützung zu geben, die Kinder betreuen müssen." Das ganze Interview sehen Sie im Video.

Eltern bleibt nur das Hoffen

Die Monate Januar und Februar gelten allgemein als harte Monate für Atemwegsinfektionen und sollte zudem nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung stehen, prognostiziert Braun schwierige Tage. Eltern bleibt nur das Hoffen, denn Schulen und Kitas sollen bei einer Besserung der Krisenlage als erstes wieder geöffnet werden. "Das haben wir immer gesagt: Das ist das Letzte, was wir schließen und das Erste, was wir öffnen. Bildung hat Priorität und dabei bleibt es auch."