In drei Schritten zum Genesenenzertifikat

Gesundheitsämter überlastet: Wie komme ich an meine Genenesenbescheinigung?

26.01.2022, ---: ILLUSTRATION - Ein Mann hält sein Smartphone mit einem digitalen Covid-Genesenenzertifikat vor einem Apotheken-Logo hoch. Die politische Entscheidung, dass Genesene nur noch knapp drei Monate als geschützt gelten, sorgt vielfach für Unmut und Unverständnis. (zu dpa: "Genesene, die unbekannten Wesen") Foto: Marcus Brandt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Das Genesenenzertifikat bekommt man unter anderem auch in Apotheken
bra exa, dpa, Marcus Brandt

Das Robert Koch-Institut (RKI) meldete am Dienstagmorgen knapp 170.000 Corona-Neuinfektionen an einem Tag. Das heißt, früher oder später benötigen diese Menschen einen Genesenennachweis. Doch wie bekommt man den eigentlich?
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1. Schritt: Ein positiver PCR-Test muss her

Während man sich mit einem Antigen-Schnelltest mittlerweile aus der Quarantäne freitesten kann, reicht so ein Test (noch) nicht für einen Nachweis aus. Wer einen positiven Schnelltest habe, solle daher laut RKI definitiv einen PCR-Test machen. „Anspruch auf ein Genesenenzertifikat haben alle Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus durchgemacht haben und dies mit einem positiven PCR-Test-Ergebnis nachweisen können“, schreibt das Institut auf seiner Website.

Das kann sich demnächst allerdings ändern. Denn die PCR-Tests werden knapp, die Labore stoßen an ihre Grenzen und es kommt zu langen Wartezeiten für PCR-Tests. Daher haben Bund und Länder bereits im Januar beschlossen, die Tests für Krankenhausmitarbeiter, Risikopatienten und Pfleger zu priorisieren. Jeder hätte weiterhin Anspruch auf einen PCR-Test, erklärte Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) vergangene Woche, es könne aber zu erhöhten Wartezeiten kommen. Deshalb sollen demnächst auch Antigen-Schnelltests für einen Genesenennachweis ausreichen.

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2. Schritt: Ab ins Corona-Testzentrum oder die Apotheke

Wer einen positiven PCR-Test vorweisen kann, holt sich seinen Nachweis dort ab, wo er auch seinen Test gemacht hat. Denn diejenigen, die den Test durchführen und überwachen, dürfen auch den Nachweis ausstellen. Das RKI und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) nennen folgende Stellen:

  • Teststellen und Testzentren

  • Ärzte

  • Gesundheitsämter

  • Apotheken

Dort bekäme man einen Zettel mit einem QR-Code ausgestellt, den man anschließend in seine digitale Corona-Warn-App einlesen könne, so die BZgA.

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3. Schritt: Gültigkeit des Genesennachweises beachten

Der Nachweis ist allerdings nicht sofort gültig. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) weist auf seiner Website darauf hin, dass der positive PCR-Test mindestens 28 Tage zurückliegen muss, um als genesen zu gelten. Egal, woher man seinen QR-Code bekommt: Man liest ihn in der App ein und nach Ablauf der 28 Tage wird das Zertifikat automatisch freigeschaltet. Nach 90 Tagen wiederum verliert der Test seine Gültigkeit und kann nicht mehr für einen Nachweis vorgelegt werden. Das Genesenenzertifikat selbst hat eine Laufzeit von drei Monate ab dem positiven PCR-Test.

Wer vor der Infektion noch nicht geimpft war, benötigt nach dem Ablauf des Zertifikats außerdem eine so genannte „Genesenenimpfung“. Das sei, so das RKI, eine einmalige Impfung, um wieder als grundimmunisiert zu gelten und unter 2G zu fallen. (jbü)

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