Mann gilt als gefährlich und kam deshalb in Sicherungsverwahrung

Geflohener Vergewaltiger in Schleswig-Holstein gefasst

Polizisten führen bei einem Probelauf mit Bodycams eine Festnahme durch, aufgenommen bei einem Pressetermin zur Ausweitung des Einsatzes von Bodycams bei Polizei und Feuerwehr.
Der gesuchte Vergewaltiger wurde in Schleswig-Holstein festgenommen (Symbolbild)
skm geo, picture alliance/dpa, Monika Skolimowska

Sie haben ihn!
Die Polizei hat den geflohenen Straftäter aus Berlin in Schleswig-Holstein gefasst. Das teilte ein Sprecher der Senatsjustizverwaltung der Deutschen Presse-Agentur am Samstag auf Anfrage mit. Der 54-Jährige sei am Freitagabend gegen 21.30 Uhr im Kreis Dithmarschen gestellt worden.
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Mann saß in Sicherheitsverwahrung - und konnte trotzdem fliehen

Die Polizei hatte seit Dienstagabend nach dem verurteilten Vergewaltiger gesucht. Er hatte einen begleiteten Ausgang in Berlin zur Flucht genutzt. Der Häftling saß in der Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel ein.

Nach Angaben der Polizei waren der Festnahme in Sankt Michaelisdonn umfangreiche Ermittlungen der Intensivfahnder des Landeskriminalamtes Berlin vorangegangen. Beteiligt gewesen seien dabei auch das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein sowie die Justizbehörden in Berlin und Sachsen-Anhalt. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) bedankte sich bei den Beteiligten. „Dies ist das Ergebnis einer engen und professionellen Zusammenarbeit zwischen den Sicherheits- und Justizbehörden“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

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Der Mann war 2004 vom Landgericht Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung zu einer Gesamtstrafe von zehn Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Dabei wurde nach Angaben der für die Vollstreckung zuständigen Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau auch ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) wegen Vergewaltigung von 2001 einbezogen. Nach Justizangaben saß der Mann zunächst in Brandenburg in Haft. Wegen der Schwere der Tat und weil er als gefährlich eingestuft wurde, kam er dann in Sicherungsverwahrung. (kra, mit dpa)