Wandern sie selbst hinter Gitter?
Gefängniswärter verurteilt: Häftlinge mit Kinderlied "Baby Shark" gefoltert
Baby Shark, doo-doo, doo-doo, Baby Shark, doo-doo, doo-doo
Stellen Sie sich vor, das Kinderlied läuft stundenlang in Dauerschleife. Ja, das kann definitiv Folter sein. Gefängniswärter im US-Bundesstaat Oklahoma haben in voller Lautstärke immer wieder den Song "Baby Shark" abgespielt, um die Häftlinge zu terrorisieren. Jetzt wurden die Mitarbeiter verurteilt. Müssen die Gefängniswärter nun selbst ins Gefängnis?
Häftlinge gequält und festgebunden
Stehend und mit gefesselten Händen wurden die Häftlinge an eine Wand festgebunden. Dann mussten sie „Baby Shark“ in Dauerschleife hören. Angeblich wollten die Wärter die Gefangenen disziplinieren und ihnen eine Lektion erteilen. Die Musik habe die Insassen unter „unangemessenen emotionalen Stress“ gesetzt, erklärten die Ermittler.
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Gefängniswärter für "Baby Shark"-Folter verurteilt
Die Gefängniswärter Gregory C. Butler Junior und Christian C. Miles müssen jetzt für ihre Taten gerade stehen: Die beiden 21-Jährigen wurden für die Folter zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von jeweils 200 Dollar verurteilt. An ihre Opfer müssen sie als Entschädigung 300 Dollar zahlen.
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Außerdem müssen die Verurteilten gemeinnützige Arbeit leisten. Bereits während der Untersuchungen sind die Gefängniswärter vom Dienst zurückgetreten. Mit dem Urteil sind sie knapp daran vorbeigekommen, selbst in den Knast zu müssen – zumindest solange sie nicht gegen ihre Bewährungsauflagen verstoßen. (jsi)