Vergewaltigung durch DNA-Test nachgewiesen
Mann (19) vergewaltigt Mädchen (15) - Freispruch wegen Schlafstörung!

Dieses Gerichtsurteil macht fassungslos!
Im Schlaf vergewaltigt ein 19-Jähriger offenbar eine 15-Jährige. Der Mann landet vor Gericht, wird jedoch freigesprochen, obwohl ein DNA-Test die Vergewaltigung belegt! Und die Jugendliche bleibt nun offenbar auch noch auf den Gerichtskosten sitzen.
Weil er schlafwandelte – Mann (19) im Vergewaltigungs-Prozess freigesprochen
Der ungewöhnliche Fall ereignete sich im Oktober 2019 in der Schweiz. Damals übernachteten mehrere Jungendliche in der Wohnung der Freundin des Beschuldigten. Auch die 15-Jährige beste Freundin der Gastgeberin schlief dort, wie Blick.ch berichtet. In der Nacht spürte die 15-Jährige dann plötzlich eine Hand an ihren Brüsten – die Hand des Beschuldigten. Sie habe ihn mehrfach aufgefordert, aufzuhören und stieß die Hand weg. Doch der 19-Jährige ging noch weiter und vergewaltigte sie mehrfach. Die Jugendliche sei wie erstarrt gewesen, habe nicht einmal mehr schreien können, gab sie zu Protokoll.
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Nach der Tat wurde der Beschuldigte befragt, doch er stritt offenbar sämtliche Vorwürfe ab. Stattdessen gab er an, die ganze Nacht durchgeschlafen und nur einmal kurz aufgestanden zu sein. Er habe sich dann aber direkt wieder hingelegt, hieß es. In einen DNA-Test willigte er ein. Dabei wurde das Sperma des Mannes eindeutig nachgewiesen. So kam es zunächst zu einer Anklage wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexueller Handlungen mit einer Minderjährigen. Doch trotz des eindeutigen Beweises kam es nicht zu einer Anklage, sondern zu einem Freispruch.
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Schlafwandler (19) vergewaltigt Jugendliche – sie muss Gerichtskosten zahlen
Der Grund, weshalb der 19-Jährige das Bezirksgericht Kulm schließlich als freier Mann verlassen konnte, war ein medizinisches Gutachten. Denn ein Psychiater kam zu dem Schluss, dass der Mann schuldunfähig ist, weil er während der Tat an einer Schlafstörung gelitten habe. Demnach kann es tatsächlich vorkommen, dass jemand während des Schlafens Sex hat. Dieses sehr seltenen Phänomen ist auch unter dem Begriff Sexsomnie bekannt.
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Um eine mögliche Täuschung des Beschuldigten auszuschließen, habe der Psychiater untersucht, ob der 19-Jährige manipulative Tendenzen hat. Doch dies konnte der Experte nicht bestätigen. Wahrscheinlicher sei es nach Ansicht des Psychiaters, dass sich der 19-Jährige im Tatzeitraum nicht bewusst und aktiv über die Interessen des Opfers hinweggesetzt habe. Das Gericht wies nach dem Freispruch des Mannes darauf hin, dass dies kein Freifahrtschein für sexuelle Übergriffe sei. Man sei sich bewusst, dass es sich um eine außergewöhnliche Situation handle, unter der die Beteiligten heute noch leiden würden. Besonders heftig dürfte dieses Urteil für die Jugendliche sein – sie muss nicht nur verarbeiten, dass der Beschuldigte niemals rechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Für sie ist es ein doppelter Schlag ins Gesicht: Denn wie das schweizer Nachrichtenportal argoviatoday berichtet, muss die 15-Jährige offenbar nun auch die Gerichtskosten selbst zahlen. (ibü)