Jan S. (20) soll Ex-Freundin vergewaltigt haben
Nachwuchsfußballer bekommt 60 Sozialstunden

Nach einem Discobesuch ging Jan S. mit zu seiner Ex-Freundin nach Hause. Der junge Nachwuchsfußballer soll die betrunkene Frau vergewaltigt haben. Jetzt fiel am Amtsgericht Hagen das Urteil gegen den 20-Jährigen: Kein Gefängnis, keine Geldstrafe – sondern Sozialstunden. Viele finden: die Strafe sei zu gering.
Angeklagter wollte unbedingt sexuellen Kontakt
Der 20-jährigen Frau ging es wohl nach der Party gesundheitlich nicht so gut. Jan S. soll ihr angeboten haben, mit zu ihr nach Hause zu gehen. „Der Angeklagte wollte erneut sexuelle Kontakte. Was die Geschädigte jedoch ablehnte. Daraufhin führte der Angeklagte gegen ihren Willen einen Finger in die Vagina ein“, sagt Gerichtssprecher Christian Dembowski. „Vergewaltigung bezeichnet man juristisch jeden Vorgang bei dem der Täter dem Opfer einen sexuellen Vorgang aufdrängt, der mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist“, erklärte Dembowski weiter.
Die Eltern des Opfers wohnen im selben Haus, haben aber offenbar von dem Vorfall nichts mitbekommen. "Sie hat auch ein Stück weit versucht, die ganze Sache zu verdrängen. Bis es jetzt zur Verhandlung kam. Die Tat liegt ja schon eine etliche Zeit zurück. Im Moment geht es ihr den Umständen entsprechend gut“, sagte Daniela Rohe, die Anwältin des Opfers. Mit dem Urteil sei die Geschädigte zufrieden und sie sei froh, dass es überhaupt zu einer Verurteilung gekommen ist.
Jan S. zu 60 Sozialstunden verurteilt
Jan S. ist nicht vorbestraft und schweigt zu den Vorwürfen. Er wird zu 60 Sozialstunden verurteilt. Laut Richterin würde ihn das mehr belasten als eine Geldstrafe. Denn er käme aus einem wohlhabenden Elternhaus. "Es ist ein Urteil, auf den ersten Blick äußerst milde. Und manche empfinden das als skandalös. Der Täter hat hier wirklich Glück. Prozessual Glück, dass hier nach Jugendstrafrecht und nicht nach Erwachsenenstrafrecht verhandelt wurde. Denn im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund und nicht die eigentliche Bestrafung“, so Rechtsanwalt Arndt Kempgens. Die Strafe wird Jan S. wahrscheinlich in einer sozialen Einrichtung verbüßen.