Kurioser Fall aus Würzburg

Mann schläft versehentlich mit falscher Frau – jetzt muss er blechen

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Ein Mann in Würzburg verwechselte die Wohnung. Die Folge: Er schlief mit der falschen Frau und bemerkte es zu spät.
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Dieses Missgeschick ist folgenschwer!
Als ein Mann von einer Feier kommt, will er bei einer Bekannten schlafen. Doch er geht mit ihrem Schlüssel irrtümlich in eine falsche Wohnung, schläft mit einer anderen Frau – und wird dafür anschließend verprügelt. Eine „Verkettung unglücklicher Zufälle“, wie die Staatsanwaltschaft jetzt festhält.

Mann und Frau bemerken Irrtum zunächst nicht!

Zugegeben, diese Geschichte klingt auf den ersten Blick wenig glaubhaft. Doch die Details des 33-Jährigen vor Gericht lassen auf ein besonders sonderbares Missgeschick schließen. Und die lauten so: Im Mai 2022 will eine Bekannte den Mann nach einer Nacht mit viel Alkohol bei sich schlafen lassen. Der Mann erreicht das Haus und den im Briefkasten deponierten Schlüssel mit 1,8 Promille. Mit diesem Alkoholpegel noch den Überblick zu behalten, fällt dem 33-Jährigen offenbar schwer – nachvollziehbar. Auch das noch: Wegen eines Stromausfalls im Flur des Hauses fällt das Licht aus. Und als ob das noch nicht genug ist, passt der Wohnungsschlüssel zusätzlich in eine andere Tür im Haus – auweia.

Also betritt der Mann die Wohnung, legt sich in das dort stehende Bett im Schlafzimmer neben die Frau, die er für seine Bekannte hält. Jetzt wird es noch irrer: Auch SIE bemerkt den Irrtum zunächst nicht! Sie hält den 33-Jährigen für ihren Ehemann. In der Folge lassen sich beide aufeinander ein und haben Sex. Als es bereits zu spät ist, dämmert es beiden: Sie schlafen gerade mit dem falschen Partner!

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Mann muss 2.400 Euro zahlen

Die Frau ist entsetzt, der hinzugerufene Ehemann ebenfalls. Kurzerhand verprügelt er mit Freunden den Eindringling, der seinen Fehler mittlerweile selbst bemerkt.

Am Montag befasste sich ein Gericht in Würzburg mit dem kuriosen Missgeschick. Der 33-Jährige musste sich vor Gericht wegen sexueller Nötigung verantworten. Sexuelle Nötigung, denn die Frau hatte ja die sexuellen Handlungen eingewilligt. Das Portal Mainfranken24 berichtet, selbst die Staatsanwaltschaft spreche von „einer Verkettung ungünstiger Zufälle". Zahlen muss der Mann trotzdem 2.400 Euro an die Frau, um das Verfahren beizulegen. Und das, obwohl auch er in der Geschichte ein Geschädigter ist, wie auch die Staatsanwaltschaft fand. „Auch der Angeklagte ist ein Opfer, weil er vom dazugerufenen Ehemann der Frau und seinen Freunden schwer verprügelt wurde", sagte die Staatsanwaltschaft zu Bild. Diese Geschichte hat leider nur Verlierer. (jak)

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