Staatsanwaltschaft ermittelt

Polen: Ärzte verweigern Schwangerschaftsabbruch - 37-Jährige stirbt

Eine 37-jährige Polin ist an den Folgen einer Sepsis gestorben.
Eine 37-jährige Polin ist an den Folgen einer Sepsis gestorben.
facebook/wioletta.paciepnik

Nach dem Tod einer Schwangeren in Polen wiegen die Vorwürfe ihrer Familie schwer: Sie sagen, die Ärzte hätten die 37-Jährige wegen des strengen Abtreibungsgesetzes nicht durch einen Schwangerschaftsabbruch gerettet. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen. Die Abteilung für medizinische Kunstfehler ermittele gegen die drei Kliniken, in denen die Frau zuletzt behandelt worden war, teilte die Staatsanwaltschaft in Kattowitz am Donnerstag mit.

Tod des ungeborenen Zwillings und seiner Mutter hätten verhindert werden können

Die Familie der dreifachen Mutter erhebt schwere Vorwürfe gegen die behandelnden Ärzte. Demnach hätten diese wegen des strengen Abtreibungsgesetzes in Polen nicht gewagt, das Leben der Frau durch einen Schwangerschaftsabbruch zu retten.

Wie die Schwester der Verstorbenen in sozialen Medien schrieb, sei die 37-Jährige aus dem südpolnischen Czestochowa im ersten Trimester mit Zwillingen schwanger gewesen, als sie Ende Dezember wegen Bauchschmerzen und Erbrechen ins Krankenhaus eingeliefert wurde.

Demnach hätten die Ärzte am 23. Dezember das Absterben des einen Zwillings im Mutterleib festgestellt, den Fötus aber nicht entfernt. Sieben Tage später sei auch der zweite Zwilling im Mutterleib gestorben. Kurz nach der Entfernung beider Föten sei die Frau an einer Sepsis erkrankt. Ihr Zustand verschlechterte sich ständig, bis sie am 25. Januar starb.

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Polen: Verschärftes Abtreibungsrecht Schuld?

In einer Erklärung des Krankenhauses zu dem Fall heißt es: „Nach dem Tod des ersten Kindes am 23. Dezember wurde eine abwartende Haltung eingenommen, um eine Chance zu haben, das zweite Kind zu retten.“ Trotz der Bemühungen der Ärzte sei dies aber nicht gelungen. Nach dem Absterben des zweiten Fötus habe man entschieden, die Schwangerschaft zu beenden.

Der Fall weckt Erinnerungen an das Schicksal einer 30-jährigen Schwangeren aus Pszczyna. Sie war im vergangenen November an einer Sepsis gestorben, nachdem die Ärzte gewartet hatten, bis der geschädigte Fötus im Mutterleib von selbst abstirbt.

Vor einem Jahr war in Polen nach einem umstrittenen Urteil des Verfassungsgerichts ein verschärftes Abtreibungsrecht in Kraft getreten. Seitdem dürfen Frauen auch dann keine Abtreibung vornehmen, wenn das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen aufweist. (dpa/vdü)