Verbraucherzentrale warnt

Ungewollter Energievertrag an der Haustür - was ihr auf keinen Fall unterschreiben dürft

ILLUSTRATION - Ein Mann mit einer Aktentasche unter dem Arm klingelt am 07.03.2011 an einer Haustür in Hannover.
Vorsicht bei Beratungen an der Haustür.
Kai Remmers, picture alliance

Vorsicht, wenn diese Menschen plötzlich bei euch klingeln...
Denn sie möchten euch in neue Gasverträge locken, obwohl ihr das gar nicht vorhabt. Worauf ihr jetzt achten müsst und wie ihr wieder aus dem Vertrag kommt.
RTL.de ist jetzt auch bei WhatsApp – HIER direkt ausprobieren!

Vertreter des „Grundversorgers für Gas" klingeln an der Haustür

Die Verbraucherzentrale Hamburg schlägt Alarm: „Wieder müssen wir vor unseriösen Geschäftspraktiken an der Haustür warnen.“

Die aktuellen Fälle betreffen Vertreter, die sich als Mitarbeiter des „Grundversorgers für Gas“ oder anderer lokaler Hamburger Energieunternehmen ausgeben. Bei der Verbraucherzentrale sind in den letzten Wochen mehrere Beschwerden deswegen eingegangen.

Und so gehen die „Vertreter“ vor: Sie klingeln an der Haustür und behaupten, Mitarbeiter des „Grundversorgers für Gas“ zu sein. Als „Grundversorger“ hätte man nach dem Wegfall der staatlichen Förderung die Aufgabe, die Gaskosten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken. Für die genaue Beurteilung der Situation müssten jedoch die Konditionen des aktuellen Gasliefervertrages offengelegt und die Zählernummer angegeben werden. Ob und inwieweit eine Deckelung des Gaspreises möglich sei, würde man im Anschluss an das Gespräch per E-Mail mitteilen, schildert die Verbraucherzentrale das Vorgehen.

Lese-Tipp: Diese Vertreter solltet ihr auf keinen Fall reinlassen

Um die E-Mail mit allen Einzelheiten zum gedeckelten Gaspreis zu verschicken, sollen die Verbraucher ein „Werbe-Einverständnis“ unterschreiben. Laut Verbraucherzentrale habe die vermeintliche Werbeeinwilligung in mindestens einem Fall zu einem Wechsel des Gasanbieters geführt. Dem Kunden wurde der Vertrag regelrecht untergejubelt.

Video-Tipp: Abzocke mit Rückerstattung von Krankenkassenbeiträgen

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Vertrag an der Haustür wieder rückgängig machen

Tipp der Verbraucherzentrale: Hat man euch an der Haustür überrumpelt, könnt ihr den Vertragsschluss mit einem Widerruf rückgängig machen. Dann ist der Vertrag nicht zustande gekommen. Auch bei Gasverträgen hat man für den Widerruf grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss und Erhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung Zeit.

Wenn ihr den sogenannten Haustürvertrag rückgängig machen wollt, müssen ihr den Widerruf gegenüber dem Vertragspartner erklären – am besten schriftlich als Einschreiben (auch ein Fax mit Sendebericht ist möglich). Für den fristgerechten Widerruf braucht ihr auf jeden Fall einen Nachweis.

Lese-Tipp: Verbraucherzentrale warnt! Anwalt will plötzlich Kohle von ehemaligen Postbank-Kunden

Bei Gasverträgen müsst ihr eurem alten Versorger mitteilen, dass ihr die Kündigung des alten Vertrags nicht beauftragt habt und der alte Vertrag weiterhin besteht.

„Das ist in der Praxis aber häufig nicht so einfach, weil sich die Lieferanten querstellen. Unsere Juristen schauen sich Ihren Fall gerne genauer an“, erklärt die Verbraucherzentrale. Dann solltet ihr einen Beratungstermin mit den Verbraucherschützern vereinbaren. (aze)