Seit dem 1. Januar 2024 neue Regeln in Arztpraxen!
RTL erklärt: Das müsst ihr über das neue E-Rezept wissen
Aufgepasst!
Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Regeln in Arztpraxen! Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel werden jetzt elektronisch ausgestellt. Was sich für Patientinnen und Patienten genau ändert.
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So funktioniert das E-Rezept
Wer ein Rezept bei der Apotheke einlösen will, hat das bislang mit einem Papierschein gemacht. Das ändert sich im neuen Jahr.
Um Arzneimittel in der Apotheke abzuholen, erhalten Patientinnen und Patienten statt des rosa Papierscheins künftig ihr Rezept elektronisch.
Und so funktioniert das E-Rezept:
Der Arzt oder die Ärztin stellt das Rezept elektronisch aus und legt es auf einen zentralen Server, den E-Rezeptfachdienst. Statt wie gewohnt einen Papierschein zu bekommen, erhalten die Patienten den sogenannten E-Rezept-Token. Es gibt dann drei Wege geben, wie dieser Token in der Apotheke eingelöst werden kann:
über die elektronische Gesundheitskarte
per E-Rezept-App
oder als Papierausdruck
E-Rezept mit Gesundheitskarte, App oder Papierausdruck einlösen
E-Rezept mit der elektronischen Gesundheitskarte
Mit der Gesundheitskarte kann das E-Rezept in der Apotheke direkt über ein Kartenlesegerät abgerufen werden. Für die Nutzung ist keine PIN nötig. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die elektronische Gesundheitskarte dafür NFC-fähig sein muss - also zum drahtlosen Datenaustausch mit anderen Geräten geeignet. Erkennbar sei das an einem Symbol im oberen Bereich der Karte.
Einlösen über E-Rezept-App
Wer stattdessen die App nutzen möchte, muss diese vorab herunterladen. Um die App zu nutzen, braucht man neben einem Handy und der elektronischen Gesundheitskarte eine PIN von der Krankenkasse.
E-Rezept als Papierausdruck
Von der Arztpraxis können sich Patienten außerdem einen Ausdruck (Token-Ausdruck) geben lassen. Anstatt eines rosafarbenen Rezepts erhalten Patientinnen und Patienten dann einen Papierausruck mit Rezeptcode. Durch Scannen dieses Codes in der Apotheke kann das Medikament ausgegeben werden.
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Diese Vorteile haben Patienten durch das E-Rezept
Für gesetzlich Krankenversicherte bietet das E-Rezept mehr Komfort, da sie sich Papierrezepte und auch Wege sparen können. So können sie sich auch nach einer Videosprechstunde ein E-Rezept ausstellen lassen. Ebenfalls entfällt der Gang zur Arztpraxis, wenn ein Folgerezept benötigt wird.
Laut dem Bundesgesundheitsministerium verbessert das E-Rezept auch das Medikamentenmanagement, vor allem wenn es in Verbindung mit dem Medikationsplan in der elektronischen Patientenakte (ePA) genutzt wird. So bietet es für Patientinnen und Patienten mehr Sicherheit.
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Für privat Krankenversicherte gibt es übrigens keine E-Rezept-Pflicht. Weil aber auch die privaten Krankenversicherungen ihren Kundinnen und Kunden die Vorteile des E-Rezepts anbieten wollen, bieten sie diesen Service an. Da keine elektronischen Gesundheitskarten an Privatversicherte ausgegeben werden, ist für sie das Einlösen von Rezepten mittels der Karte nicht möglich. Sie können aber das Rezept über eine App oder einen Papierausdruck einlösen. (mit dpa/aze)