Fast jeder kann die Finanzspritze bekommenUrlaubsgeld von der Krankenkasse: Wie Sie sich Ihren Zuschuss holen!

Wenn bei dieser Nachricht keine Urlaubsstimmung aufkommt, dann wissen wir auch nicht weiter! Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Zuschuss für Ihre nächste Reise. Für wen das gilt und für welchen Urlaub es einen Obolus gibt, lesen Sie hier.
Krankenkasse bezuschusst bestimmte Reisen: Wer profitiert?
Viele Menschen besuchen regelmäßig Sportkurse und Gesundheitskurse, zum Beispiel einen Rückengymnastik-Kurs in einer Rückenschule. Wenn diese Kurse zertifiziert sind, geben die Krankenkassen Zuschüsse.
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Wer aber im Alltag an solchen Kursen nicht teilnehmen kann, wird trotzdem gefördert – dann bieten viele Krankenkassen sogenannte „Kompaktmaßnahmen“ an, bei denen alle Kurseinheiten zum Beispiel an einem Wochenende stattfinden.
Und: Sie dürfen laut GKV-Spitzenverband auch „wohnortfern“ stattfinden – also im Urlaub.
Davon sollen laut reisereporter.de vor allem diejenigen Personen profitieren, die nicht an wöchentlichen Kursen teilnehmen können, wie zum Beispiel:
Schichtarbeitende
Fernfahrende
Alleinerziehende
Pflegende Angehörige
Zuschüsse der Krankenkasse: Alle Versicherten haben Anspruch auf Präventionsangebote
Ob Sie zu den Anspruchsberechtigten gehören, können Sie am einfachsten mit einem Anruf bei der Krankenkasse klären. Sollten Sie nicht zu den Anspruchsgruppen gehören, können Sie aber trotzdem aktiv werden. Denn alle gesetzlich Versicherten haben Anspruch auf diverse Präventionsangebote, nur leider nicht unbedingt auf Reisen.
Wichtig: Yoga-, Rücken-, Entspannungskurse und Co werden zweimal jährlich am Wohnort bezuschusst, sofern Versicherte regelmäßig daran teilnehmen.
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Gesundheitsreise: Was fördert die Krankenkasse?
Das Ziel von Gesundheitsreisen sollte sein, jegliche Krankheitsrisiken zu vermindern und die Gesundheit zu fördern. Deswegen zählt zum Beispiel ein reiner Strandurlaub auf Mallorca nicht dazu. Sie müssten vor Ort und während der Reise offiziell zertifizierte Kurse besuchen.
Damit das klappt, sollten Sie sich über Kurse zu folgenden Themen informieren:
Rückengymnastik, Bewegung, zum Beispiel Herz-Kreislauf-Training
Kurse zu gesunder Ernährung/Ernährungsumstellung
Entspannung, Stressverminderung, zum Beispiel Yoga, oder Qigong
Nikotinentwöhnung oder zur Alkoholreduktion
Wenn diese Kurse in Form einer Kompaktmaßnahme stattfinden, sind sie auch in Form einer EU-Reise förderungsfähig. Dabei müssen die Kursstunden auf mindestens zwei Tage verteilt sein.
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Nur Reisen innerhalb der EU werden gefördert
Voraussetzung ist, dass die Reise dann in Deutschland oder den anderen Ländern der Europäischen Union stattfindet. Außerhalb der EU ist keine Förderung möglich.
Wichtig: Kurse im In- und Ausland müssen offiziell durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert sein. Welche Anbieter dazugehören, erfahren Sie in der Datenbank Ihrer Krankenkasse.
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Krankenkasse: Wie viel übernimmt meine Kasse?
Ob der jeweilige Kurs von Ihrer Krankenkasse gefördert wird und wie hoch der genaue Betrag pro Kurs ausfällt, müssen Sie bei Ihrer Kasse erfragen.
Hier sind zwei Beispiele:
Auf der Website der BKK Melitta steht zu den Präventionskursen: „Bei regelmäßiger Teilnahme werden 100 Prozent der Kurskosten, maximal 120 Euro je qualitätsgesicherten Kurs (…) erstattet.“
Die TKK schreibt dazu: „Konkret übernehmen wir 80 Prozent der Kursgebühren (maximal 75 Euro für den Einzelkurs und 150 Euro für einen Kombinationskurs). Online-Kurse (…) erstatten wir zu 100 Prozent bis maximal 100 Euro.“
Fakt ist, es lohnt sich also, sich bei der eigenen Krankenkasse zu informieren. (mjä)