Keine Männer auf Frauenparkplätzen erlaubt! Oder?

Die größten Verkehrsmythen im Check – wir klären auf!

Jetzt noch schnell rüber!
Mal ehrlich: Wer regelmäßig am Steuer sitzt, fährt öfter mal bei Gelb über die Ampel. Das ist doch völlig ok, oder etwa nicht? Im Gegensatz zu Männern, die auf Frauenparkplätzen parken. Verboten! Oder? Manche Verkehrsmythen halten sich hartnäckig. Wir klären sie für euch auf – unten und im Video!

Mythos 1: Auf der Autobahn muss man mindestens 60 km/h fahren

Falsch! Wie auf der Seite der Bundesregierung zu lesen ist, gibt es nämlich keine Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen. Dass sich dieser Mythos verbreitet hat, könnte eventuell jedoch daran liegen, dass laut Straßenverkehrsordnung (StVO) generell nur Fahrzeuge auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen erlaubt sind, die in der Lage sind, schneller als 60 Kilometer pro Stunde zu fahren. Das bedeutet jedoch nicht, dass man mindestens 60 km/h auf der Autobahn fahren muss, ihr dürft auch langsamer fahren. Allerdings nur mit „triftigem Grund”, denn sonst könntet ihr den Verkehrsfluss unnötig behindern und ein Verwarnungsgeld von 20 Euro riskieren.

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Mythos 2: Frauenparkplätze sind nur für Frauen da

Falsch! Wer dachte, dass Frauenparkplätze ausschließlich für Frauen erlaubt sind, der irrt sich. Denn – und jetzt kommt’s – extra Frauenparkplätze existieren in der StVO gar nicht. Somit kann es demnach auch keine entsprechenden Ahndungen geben.

Aber: Parkplätze, Parkhäuser oder Tiefgaragen, die von Privatpersonen betrieben werden, dürfen sehr wohl Parkplätze für Frauen anbieten. Hier gilt das Hausrecht. Heißt: Stellt sich dann ein Mann auf den Platz, kann der Betreiber das Fahrzeug abschleppen lassen oder sogar Hausverbot erteilen.

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Mythos 3: Wenn die Ampel gelb ist, darf man noch fahren

Falsch! Viele Autofahrer geben an einer gelben Ampel nochmal extra Gas. Doch laut StVO ist das Überfahren einer gelben Ampel grundsätzlich verboten. Fahrt ihr auf eine gelbe Ampel zu, müsst ihr anhalten und auf das folgende Signal warten. Wer diese Regel nicht beachtet, muss, wenn er erwischt wird, zehn Euro Strafe zahlen.

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Würde eine Bremsung dazu führen, dass euer Hintermann euch ins Auto fährt, ist es erlaubt, auch eine gelbe Ampel noch zu überfahren.

Mythos 4: Wenn man auf die Autobahn fährt, gilt das Reißverschlussverfahren

Falsch. Wer über den Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn fahren will, hat keinen Anspruch darauf, vorgelassen zu werden. Der Fahrer muss warten, bis sich eine Lücke auftut. Denn laut StVO haben die anderen Fahrzeuge auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen Vorfahrt. Außerdem sollte der Fahrer, der auf die Autobahn will, stets darauf achten, niemanden zu behindern.

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Mythos 5: Es ist erlaubt, kurz auf dem Fahrradschutzstreifen zu halten

Falsch. Wer mit seinem Kraftfahrzeug auf dem Schutzstreifen hält, muss mit einer Geldstrafe bis zu 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Daher sollte man sich lieber an das Halteverbot halten. Allerdings sei gesagt, dass diese Regelung nicht immer galt: Vor der Neuerung der StVO 2020 durften Fahrzeuge tatsächlich bis maximal drei Minuten auf dem Schutzstreifen für Radfahrer stehen.

Mythos 6: Radfahrer dürfen über den Zebrastreifen fahren

Jein! Laut StVO ist der Zebrastreifen ein Fußgängerüberweg, auf dem nur Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Nutzerinnen und Nutzer von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen Vorrang haben. Wenn ein Radfahrer vor einem Kraftfahrzeug über den Zebrastreifen gelassen werden will, ist es seine Pflicht, vom Rad abzusteigen und das Rad zu schieben.

Der ADAC erklärt allerdings: „Ein Radfahrer darf über den Zebrastreifen fahren, muss dabei allerdings den Querverkehr durchfahren lassen.” Muss ein herannahendes Auto also für euch abbremsen, riskiert ihr ein Verwarngeld von zehn Euro. Außerdem gilt weiterhin, dass Fußgängerinnen und Fußgänger Vorrang haben und nicht behindert werden dürfen.

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Mythos 7: Sobald es einen Fahrradweg gibt, muss dieser auch genutzt werden

Falsch. Wie auf der Seite der Bundesregierung zu entnehmen ist, müssen Radfahrer einen Radweg nur dann nutzen, sofern er mit einem blauen Radwegschild markiert ist. Ist der Weg jedoch aufgrund von Hindernissen blockiert, dürfen die Radfahrer auch auf die Straße ausweichen.

Allgemein gelten Fahrräder jedoch nach der StVO als Fahrzeuge, die grundsätzlich auf die Straße gehören. Ist ein Radweg also nicht extra mit entsprechendem Schild gekennzeichnet, besteht keine Pflicht, einen Radweg zu benutzen.

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Mythos 8: Mit dem Fahrrad darf man entgegen der Fahrtrichtung fahren

Falsch! Genau wie Autofahrer dürfen auch Radfahrer Einbahnstraßen nur in die vorgegebene Richtung befahren. Wer sich nicht an die Vorgabe hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro rechnen.

Aber es gibt eine Ausnahme: Sobald die Einbahnstraße entgegen der Auto-Fahrtrichtung mit einem Extra-Schild für sie freigegeben ist, dürfen Radfahrer die Straße auch entgegen der Fahrtrichtung nutzen.

Mythos 9: An der Ampel oder im Stau gilt kein Handyverbot

Falsch! Wer das Smartphone im Auto nutzen will, darf das nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Laut der Straßenverkehrsordnung zählt das automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb sowie das Ruhen des elektrischen Antriebs nicht dazu. Auch auf einem Parkplatz muss der Motor abgeschaltet sein, wenn man das Handy nutzen möchte.

Mythos 10: Schwangere müssen sich während der Fahrt nicht anschnallen

Falsch! Auch schwangere Frauen müssen sich an das Gesetz halten und sich vor der Fahrt anschnallen. Damit schützen sie nicht nur sich, sondern auch ihr Baby. Denn die größte Verletzungsgefahr besteht laut Bundesregierung darin, wenn der Bauch einer Schwangeren bei einem Unfall ungebremst auf das Lenkrad prallt. Der ADAC rät: Wichtig ist, dass der Beckengurt tief unterhalb des Bauches eng am Becken anliegt und der Schultergurt zwischen den Brüsten verläuft.

Aber auch hier gilt eine Ausnahme: Hat der Arzt verordnet, dass die schwangere Frau sich nicht angurten darf, muss sie dies nicht tun. Dann muss ein entsprechendes Attest für einen konkreten Zeitraum vorliegen.

Mal ehrlich, habt ihr all diese Regeln so genau auf dem Schirm gehabt? (kko/rka)