Verbraucher aufgepasst!
Maskenpflicht, Bierpreise, Post: Die wichtigsten Neuerungen im Februar
Seit drei Jahren lebt Deutschland nun mit dem Coronavirus – seitdem wurden viele Regeln und Pflichten eingeführt, wieder aufgehoben und reaktiviert. Auch im Februar ändert sich diesbezüglich einiges. Außerdem müssen Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin mit steigenden Preisen rechnen, und bei Briefen und Paketen könnte es zu Verzögerungen kommen. Hier sind alle Änderungen des neuen Monats im Überblick!
Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr fällt
Ab dem 2. Februar gilt in Bahnen und Bussen des Fernverkehrs keine Maskenpflicht mehr. Auch im Nahverkehr, für den die Bundesländer zuständig sind, soll spätestens Anfang Februar das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung keine Pflicht mehr sein. Mehrere Bundesländer haben dies bereits umgesetzt. Alle anderen ziehen nun nach.
Das Bundesgesundheitsministerium wirbt dafür, weiter freiwillig eine Maske zu tragen, um sich und andere zu schützen. Laut Infektionsschutzgesetz sollte die Maskenpflicht im Fernverkehr eigentlich bis zum 7. April andauern; Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kann diese Regelung jedoch per Rechtsverordnung aussetzen.
Weniger Corona-Regeln am Arbeitsplatz
Auch am Arbeitsplatz werden die gesetzlichen Corona-Regeln gelockert: Eine entsprechende Arbeitsschutzverordnung soll voraussichtlich zum 2. Februar auslaufen. Bislang mussten Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prüfen. Damit werden die Vorgaben zwei Monate früher als vorgesehen beendet.
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Bier wird teurer - diese Preise könnten uns erwarten
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen mit steigenden Bierpreisen rechnen. Mehrere Brauereien haben Preiserhöhungen angekündigt, etwa die Bitburger-Gruppe zum 1. Februar. Veltins erhöht die Preise bereits zum 29. Januar. Krombacher plant den Schritt zum 1. März.
Richtig happig könnte es im Laufe des Jahres in Kneipen, Bars und Restaurants werden: „Würden wir Brauer alles an unsere Kunden weitergeben, sind wir im Gastrobereich bis Ende des Jahres wahrscheinlich bei 7,50 Euro für den halben Liter Bier“, erklärt Stefan Fritsche, Vize-Chef des Brauereiverbands Berlin-Brandenburg im Gespräch mit RTL.
Streik bei der Deutschen Post
Nach der ersten Runde vor einigen Tagen ist noch unklar, wie sich die Warnstreiks bei der Deutschen Post entwickeln. Die Gewerkschaft Verdi fordert 15 Prozent mehr Lohn, die nächsten Tarifverhandlungen sind für den 8. und 9. Februar angesetzt. Weitere Ausstände sind also möglich.
Lese-Tipp: Post will flächendeckende Zustellung einstellen - das ist wirklich dran
Auto-Verbandskasten: Das muss jetzt drin sein
Die neue Norm für Verbandskästen, die sogenannte DIN 13164, gilt eigentlich bereits seit Februar 2022. Bis zum 31. Januar 2023 besteht allerdings noch eine Übergangsfrist: Im Handel befindliche Verbandskästen nach der bisherigen Norm dürfen nur noch bis zu diesem Datum erworben werden, wie der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) mitteilt.
Nach der neuen Norm müssen Fahrer von Autos, LKWs oder Bussen in ihrem Erste-Hilfe-Set jetzt zwei Gesichtsmasken mitführen. Und das ist nicht die einzige Änderung: Bisher mussten darin auch zwei Dreieckstücher und ein Verbandstuch mit der Größe 40 x 60 cm vorhanden sein. Nun reicht auch ein Dreckstuch aus, während das Verbandstuch komplett gestrichen wird.
Wer im Auto keine Maske mitführt, muss allerdings Stand jetzt kein Bußgeld zahlen. Warum das so ist, erklären wir hier.
Amazon stellt Prime-Cloud ein
Ende Januar 2023 stellt Amazon seinen Cloud-Dienst „Drive“ ein. Kundinnen und Kunden haben dann keine Möglichkeit mehr, dort Dateien hochzuladen. Bereits seit Ende Oktober 2022 ist es nicht mehr möglich, die „Drive“-App für iOS und Android zu downloaden.
Wer den Service nutzt, sollte Bilder, Videos und Co. bis spätestens 31. Dezember 2023 aus dem eigenen „Drive“-Speicher heruntergeladen und an einem anderen Ort speichern. Bis dahin können Kundinnen und Kunden ihre Dateien einsehen und herunterladen, versichert Amazon; danach werden jedoch alle Dateien unwiderruflich aus der Cloud gelöscht.
Amazon will sich in Zukunft auf den Dienst „Amazon Photos“ konzentrieren, um Kunden „eine spezielle Lösung für die Speicherung von Fotos und Videos zu bieten“, wie es auf der Website heißt.
Energiesparlampen-Verbot
Ab 25. Februar dürfen bestimmte Energiesparlampen nicht mehr hergestellt werden. Das Verbot gilt für Leuchtstofflampen in Ringform und Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel. Der Handel darf danach noch Restbestände verkaufen. Darauf weisen die Verbraucherzentralen hin.
Ab dem Spätsommer 2023 gilt das auch für Leuchtstofflampen in Röhrenform beziehungsweise deren derzeit noch erhältliche Typen T5 und T8. Außerdem betroffen: Hochvolt-Halogenlampen mit R7s-Sockel. Sie sind zum Teil noch in veralteten Deckenflutern eingesetzt.
Der Grund für das Verbot: Energiesparlampen, auch Kompaktleuchtstofflampen genannt, enthalten giftiges Quecksilber. Zerbrechen sie, kann das in die Raumluft gelangen.
Telefonzellen werden abgeschaltet
Eine Ära geht zu Ende: Bereits im November wurde an den rund 12.000 noch verbliebenen Telefonzellen in Deutschland die Zahlung per Münzen deaktiviert. Jetzt folgt die Zahlung mit Telefonkarte – somit stellt die Telekom den Dienst komplett ein.
Bis die letzten Säulen und Häuschen endgültig abgebaut sind, dauert es aber wohl noch bis 2025. In Absprache mit den Gemeinden will die Telekom rund 3.000 der letzten 12.000 Standorte ohne Telefoniefunktion weiter nutzen: Sie kündigte an, die Standorte mit so genannten Small Cells umzubauen. Das sind kleine Antennen, die Mobilfunksignale verstärken.
Mehr Windkraft per Gesetz
Das Wind-an-Land-Gesetz tritt am 1. Februar in Kraft. Mit diesem gibt die Ampel-Koalition gesetzlich verpflichtende Flächenziele für Windkraft an Land vor. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent, bis 2032 dann zwei Prozent der Bundesfläche für Windräder verfügbar sein. Diese Ziele werden bisher in den meisten Ländern bei weitem nicht erreicht - die Spanne liegt in den Flächenländern zwischen rund zwei Prozent in Schleswig-Holstein und 0,2 Prozent in Baden-Württemberg.
Die Bundesländer dürfen zwar weiterhin über Mindestabstände entscheiden, müssen aber sicherstellen, dass sie die Flächenziele erreichen. Ist das nicht der Fall, treten die landesspezifischen Abstandsregeln außer Kraft. (rka/dpa)