Neue Regelung

Autofahrer aufgepasst! Was ab 1. Februar nicht im Verbandskasten fehlen darf

Was gehört in unseren Verbandskasten im Auto? Die meisten von uns würden sagen: Pflaster, Verbände, Mullbinden, Kompressen und Co. eben. Doch jetzt gibt es eine weitere Sache, die in keinem Verbandskasten fehlen darf!

Neues Muss-Item für den Verbandskasten

Die neue Norm, die sogenannte DIN 13164, gilt eigentlich bereits seit Februar 2022. Doch besteht bis zum 31. Januar 2023 eine Übergangsfrist: Im Handel befindliche Verbandskästen nach der bisherigen Norm dürfen nur noch bis zu diesem Datum erworben werden, wie der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) mitteilt.

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Nach der neuen Norm müssen Fahrer von Autos, LKWs oder Bussen in ihrem Erste-Hilfe-Set jetzt zwei Gesichtsmasken mitführen.

Die Masken sind übrigens nicht die einzige Änderung, den Verbandskasten betreffend. Bisher mussten darin auch zwei Dreieckstücher und ein Verbandstuch mit der Größe 40 x 60 cm zu finden. Nun reicht auch ein Dreckstuch aus, während das Verbandstuch komplett gestrichen wird.

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Was droht bei Missachtung?

Wer also keine Masken im Erste-Hilfe-Set vorweisen kann, muss Strafe zahlen? Erstaunlicherweise: nein.

Denn nach Angaben des ADAC hat das Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr die StVZO noch nicht angepasst. Die neuen Verbandskästen dürften zwar bereits jetzt verwendet werden, ein Austausch oder die Nachrüstung alter Verbandskästen sei jedoch nicht notwendig. Verbandskästen mit den bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 (Januar 1998 und Januar 2014) dürfen weiterverwendet werden. Es reicht, die beiden Masken einfach mit hinein zu stecken. (dpa/dhe/jbü)

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