Von Ausgangssperre bis Lockdown light
Schärfere Coronamaßnahmen an Weihnachten? Diese Regeln gelten in den Bundesländern!
Wir haben den Überblick über die Länder.
+++ Alle aktuellen Informationen zum Coronavirus finden Sie in unserem Live-Ticker auf RTL.de +++
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert:
Basisstufe (bei Hospitalisierunginzidenz unter 1,5)
keine Kontaktbeschränkungen
fast überall gilt 3G und Ungeimpfte müssen einen negativen PCR-Test erbringen
Warnstufe (bei Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 COVID-Patienten in Intensivbetten)
Ungeimpfte dürfen sich nur mit 1 Haushalt + 5 weitere Personen treffen
in Diskotheken und Clubs gilt zusätzlich 2G
Alarmstufe (Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 COVID-Patienten in Intensivbetten)
Ungeimpfte dürfen sich nur mit 1 Haushalt + 1 weiteren Person treffen
fast überall gilt 2G
Ausnahme ist der Einzelhandel, im ÖPNV und bei Außenveranstaltungen, hier gilt weiter 3G
Generell dürfen Großveranstaltungen, Feste und Märkte nur noch 50 Prozent ausgelastet sein
Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 COVID-Patienten in Intensivbetten)
Ungeimpfte dürfen sich nur mit 1 Haushalt + 1 weiteren Person treffen
Fast überall gilt 2G+ (Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sportveranstaltungen, Körpernahe Dienstleistungen)
Diskotheken und Clubs müssen schließen
im Einzelhandel gilt 2G
im ÖPNV gilt weiter 3G
Zusätzlich hat die Landesregierung schärfere Maßnahmen bei einer Omikron-Infektion beschlossen:
Quarantäne für Infizierte und Kontaktpersonen kann nicht mehr verkürzt werden und dauert 14 Tage
als Startdatum gilt künftig das Datum des Erstnachweises
Bayern
Ab 20.12.2021 gelten in Bayern geänderte Regelungen
Kontaktbeschränkungen
Ungeimpfte dürfen sich nur mit 1 Haushalt + 2 weiteren Personen eines weiteren Hausstandes treffen (Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren ausgenommen)
Generell (auch für Geimpfte) gilt eine Personenobergrenze von 50 Personen in Innenräumen bzw. 200 Personen im Außenbereich
ohne Zugangsbeschränkung:
in Geschäften des täglichen Bedarfs (z.B. Supermärkte)
Medizinische, pflegerische, therapeutische Leistungen
3G gilt
in Bus und Bahn
2G gilt
in der Innen- und Außengastronomie
Hotels und Herbergen
Körpernahe Dienstleistungen
Hochschulen, VHS, außerschulische Bildung, berufliche Aus-, Fort-, Weiterbildung, Fahrschulen, Musikschulen, Bibliotheken, Archive
Sportausübung draußen
2G+ gilt
Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Messen, Tagungen, Kongresse
Private und öffentliche Veranstaltungen in nicht-privaten Räumen
Sportausübung drinnen
Sportveranstaltungen mit maximal 25 Prozent Auslastung
weitere Regeln:
Bars, Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe bleiben geschlossen
In den Schulen gilt eine Maskenpflicht
Sperrstunde für Gastronomie zwischen 22 und 5 Uhr (Silvester ausgenommen)
In Hotspots mit Inzidenz über 1000 müssen folgende Orte schließen:
Gastronomiebetriebe
körpernahe Dienstleistung
Sporthallen, Sportplätze, Fitnessstudios, Tanzschulen
Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Hochschulen (keine Präsenz)
Bibliotheken und Archive
Schulen und Handel bleiben aber geöffnet
Berlin
Kontaktbeschränkungen
Ungeimpfte dürfen sich nur mit 1 Haushalt + 2 weiteren Personen eines weiteren Hausstandes treffen (Kinder bis zum Alter von 14 Jahren ausgenommen)
3G gilt
ÖPNV inklusive Flüghäfen und Bahnhöfe
Arbeitsplatz
Veranstaltungen im Freien
Sportausübung draußen, wenn nicht aus einem Haushalt
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 20 Personen
Gastronomie und Hotels
Einzelhandel außer Grundversorgung (z.B. Supermärkte)
Körpernahe Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege
Weihnachtsmärkte
Sportausübung drinnen inkl. Saunen und Thermen
Spielhallen, Vergnügungsparks
Fahrschulen
Sexuelle Dienstleistungen
Darüber hinaus hat der Berliner Senat die gesetzliche Grundlage geschaffen, Corona-Maßnahmen im Notfall kurzfristig verschärfen zu können.
Brandenburg
Ab dem 15. Dezember gilt:
Kontaktbeschränkungen
Ungeimpfte dürfen sich nur mit 1 Haushalt + 2 weiteren Personen eines weiteren Hausstandes treffen (Kinder bis zum Alter von 14 Jahren ausgenommen)
Generell (auch für Geimpfte) gilt eine Personenobergrenze von 50 Personen in Innenräumen bzw. 200 Personen im Außenbereich
Großveranstaltungen und Versammlungen nicht mehr als 1.000 Besucher
Strafe bei Verstoß: bis zu 500 Euro pro Gast
Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen
An Silvester gilt ein Ansammlungs- und Feuerwerksverbot
Weitere Regeln:
Maskenpflicht in sämtliche 2G-Bereichen
Maskenpflicht in Bahnhöfen und Flughäfen
Weihnachtsgottesdienste bleiben erlaubt
nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen über Inzidenz von 750
Im ÖPNV
am Arbeitsplatz
2G gilt
im Einzelhandel
in Gaststätten und Hotels
für Kulturveranstaltungen wie Kino und Theater
bei körpernahen Dienstleistungen
Bremen
Analog zu Baden-Württemberg gilt in Bremen auch das vierstufige Warnstufen-Modell (s.o.)
Bei Warnstufe 0 gilt
Maskenpflicht im ÖPNV und Einzelhandel
Großveranstaltungen ab 1.000 Teilnehmern nur mit Genehmigung
Bei Warnstufe 1 gilt zusätzlich
Veranstaltungen nur noch mit 3G
Bei Großveranstaltungen ab 1.000 Teilnehmern gilt 2G
Bei Warnstufe 2 gilt zusätzlich
2G im Innenbereich von Veranstaltungen, Gastronomie, Kultureinrichtungen und Sportstätten
Kontaktbeschränkung: max. zwei Hausstände oder bis zu zehn Personen aus verschiedenen Hausständen
Bei Warnstufe 2 gilt zusätzlich
2G-Plus-Regel im Innenbereich von Veranstaltungen, Gastronomie, Kultureinrichtungen und Sportstätten
Hamburg
Kontaktbeschränkungen
Ungeimpfte dürfen sich nur mit 1 Haushalt + 2 weiteren Personen eines weiteren Hausstandes treffen (Kinder bis zum Alter von 14 Jahren ausgenommen)
3G gilt
Gottesdienste
ÖPNV
2G gilt
Einzelhandel (außer täglicher Bedarf)
körpernahe Dienstleistungen, außer Friseur-Salons, Fußpflege, medizinische Behandlungen
Gastronomie, Bars und Hotels
Kultur- und Freizeitstätten
Sport in geschlossenen Räumen,
Spielbanken und Spielhallen
2G plus gilt
Clubs und Diskotheken
Großveranstaltungen bis max. 15.000 Teilnehmer draußen, 5.000 drinnen
Hessen
Seit Donnerstag (16.12.) gibt es in ganz Hessen noch einmal verschärfte Coronaregeln für Ungeimpfte und in so genannten Hotspots. Die hohen Ansteckungszahlen machten weitere Schritte notwendig, hatte Ministerpräsident Volker Bouffier die neuen Regelungen begründet. Diese sollen zunächst bis zum 13. Januar gelten.
Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350
Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen
Maskenpflicht in Fußgängerzonen
2G plus bei Kultur-, Sport- und Freizeitbereich, in der Gastronomie und bei touristischen Übernachtungen mit mehr als zehn Personen
Tanzlokale und Bordelle schließen
Ungeimpfte dürften nur eigenen Haushalt und maximal zwei Personen treffen
Mecklenburg-Vorpommern
Analog zu Baden-Württemberg und Bremen gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern das vierstufige Warnstufen-Modell (s.o.)
Bei Warnstufe Grün gilt
Maskenpflicht im ÖPNV, Behörden und im Einzelhandel
3G bei körpernahen Dienstleistungen, Fahrschulen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
3G-Regel am Arbeitsplatz
Bei Warnstufe Gelb gilt zusätzlich
3G-Regel gilt für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
2G im Innenbereich der Gastronomie
2G bei körpernahen Dienstleistungen (davon sind Friseure und medizinisch oder pflegerisch notwendige Behandlungen ausgenommen)
2G in Kultur- und Freizeiteinrichtungen
2G bei Sportausübung, ausgenommen ist der Kinder- und Jugendsport
2G bei Messen
2G bei Veranstaltungen und Feiern (auch bei privaten Feiern außerhalb des eigenen Haushaltes – an diesen dürfen maximal 100 Personen teilnehmen)
2G plus in Clubs, Discos und bei Tanzveranstaltungen
Obergrenze für Veranstaltungen bei 1.250 Teilnehmern
Bei Warnstufe Orange gilt zusätzlich
3G-Regel in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, im ÖPNV und beim Friseur
2Gplus im Innenbereich der Gastronomie
2Gplus bei körpernahen Dienstleistungen (davon sind Friseure und medizinisch oder pflegerisch notwendige Behandlungen ausgenommen)
2Gplus in Kultur- und Freizeiteinrichtungen
2Gplus bei Sportausübung, ausgenommen ist der Kinder- und Jugendsport
2Gplus bei Messen
2Gplus bei Veranstaltungen und Feiern (auch bei privaten Feiern außerhalb des eigenen Haushaltes – an diesen dürfen maximal 100 Personen teilnehmen)
Bei Warnstufe Rot gilt zusätzlich
Ungeimpfte dürfen sich nur mit 10 Personen unabhängig von der Anzahl der Haushalte treffen
2G-Plus-Regel bei allen Veranstaltungen drinnen und draußen
Obergrenze für Veranstaltungen bei 1.000 Teilnehmern
Wer eine Booster-Impfung erhalten hat, ist seit dem 16. Dezember von der Testpflicht befreit.
NRW
Kontaktbeschränkungen
Ungeimpfte dürfen sich nur mit 1 Haushalt + 2 weiteren Personen eines weiteren Hausstandes treffen (Kinder bis zum Alter von 14 Jahren ausgenommen)
Bei Kreis-Inzidenz über 350: Obergrenze 50 draußen und 200 drinnen
3G gilt
Gottesdienste (mancherorts auch 2G)
ÖPNV
2G gilt
Einzelhandel (außer täglicher Bedarf)
Gottesdienste (mancherorts auch 3G)
körpernahe Dienstleistungen, außer Friseur-Salons, Fußpflege, medizinische Behandlungen
Gastronomie, Bars und Hotels
Kultur- und Freizeitstätten
Niedersachsen
In Niedersachsen gilt ab dem 24.12. eine „Weihnachtsruhe“:
2Gplus und Maskenpflicht bei mehr als 10 Personen (vorher ab 15)
Obergrenze: 25 Personen draußen, 50 drinnen
Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen (vorher 2Gplus)
maximale Auslastung: 50 Prozent
ab 20.12. Möglichkeit Schüler vom Unterricht zu befreien
Ansammlungen und Feuerwerk an Silvester verboten
Rheinland-Pfalz
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Kontaktbeschränkungen
Ungeimpfte dürfen sich nur mit 1 Haushalt + 2 weiteren Personen eines weiteren Hausstandes treffen (Kinder bis zum Alter von 14 Jahren ausgenommen)
3G gilt
in Kantinen und Mensen
in Autobahnraststätten und Autohöfen für Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer
in geschlossenen Räumen von Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung (außer in der Rechtspflege dienenden Einrichtungen einschließlich der Notariate und Rechtsanwaltskanzleien)
bei Sitzungen kommunaler Gremien
in geschlossenen Räumen von öffentlichen Einrichtungen (z.B. Bibliotheken)
außerschulische Bildungsangebote in geschlossenen Räumen
bei Zusammenkünften aus prüfungsrelevanten Gründen
bei Zusammenkünfte von Selbsthilfegruppen
für den Präsenzbetrieb an Hochschule
bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen
bei standesamtliche Trauungen in geschlossenen Räumen
in Arbeits- und Betriebsstätten gemäß § 28b Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
im ÖPNV
2G gilt
in der Außengastronomie
bei Abholsituationen im Innenbereich der Gastronomie
im Einzelhandel (mit Ausnahme für Betriebe oder Einrichtungen des täglichen Bedarfs siehe „Einzelhandel, Einkaufen“) für Kundinnen und Kunden
Veranstaltungen im Freien
im Außenbereich von Freizeiteinrichtungen
Außenbereich von Zoos, Tierparks und botanischen Gärten
Außenbereich von Museen und Ausstellungen
körpernahe Dienstleistungen für Kundinnen und Kunden
2Gplus für
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
körpernahe Dienstleistungen, bei denen die Maske nicht getragen werden kann
Innengastronomie
Hotels und Beherbergungsbetriebe
Reisebus- und Schiffsreisen
Sportausübung im Amateur- und Freizeitsport im Innenbereich
Innenbereich von Schwimmbädern und Thermen
Innenbereich von Kinos, Theatern, Konzerthäusern, Kleinkunstbühnen und ähnlichen Kultureinrichtungen
den Innenbereich von Freizeiteinrichtungen
Spielhallen und Spielbanken
den Innenbereich von Zoos, Tierparks und botanischen Gärten
den außerschulischen Musik- und Kunstunterricht im Innenbereich
den Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur im Innenbereich
Innenbereich von Museen und Ausstellungen
Saarland
Kontaktbeschränkungen
Ungeimpfte dürfen sich nur mit 1 Haushalt + 2 weiteren Personen eines weiteren Hausstandes treffen (Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausgenommen)
3G gilt
ÖPNV
am Arbeitsplatz
2G gilt
Einzelhandel, ausgenommen Grundversorgung
Fahrschulen und Flugschulen
berufliche Aus-, Weiter- und Fortbildungsangebote
Integrationskurse
Erste-Hilfe-Kurse
Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern
Betrieb von Hundeschulen
Besuch von Bibliotheken (Universitätsbibliotheken sind ausgenommen)
2Gplus für
Gastronomie und Hotellerie (ausgenommen sind Rastanlagen an Bundesautobahnen und gastronomische Betriebe an Autohöfen)
körpernahe Dienstleistungen
Kultur und Freizeitaktivitäten im Innenbereich
eigene Sportausübung
Spielhallen und Spielbanken
Außerschulische Bildungsveranstaltungen im privaten und öffentlichen Bereich
künstlerischer Unterricht
sexuellen Dienstleistungen und des Prostitutionsgewerbes
Sachsen
Kontaktbeschränkungen
Ungeimpfte dürfen sich nur mit eigenem Haushalt + 1 weiteren Person treffen (Kinder bis zum Alter von 16 Jahren ausgenommen)
Generelle Obergrenze 20 Personen
3G gilt
Gottesdienste
Bibliotheken
Außenbereiche von Zoos und Tierparks
Arbeitsplatz
2G gilt für
Einzelhandel, ausgenommen Grundversorgung
Gastronomie (Sperrstunde ab 20 Uhr)
Wettannahmestellen
Friseure und Bartpflegedienstleister
Fahrschulen, Bootsschulen, Flugschulen
Hochschulen
Besuche in Heimen, Kliniken
Geschlossen
Kultureinrichtungen
körpernahe Dienstleistungen (Ausnahme: Friseure und Bartpflegedienstleister unter 2G)
Reisebüros, Versicherungsagenturen, Vermögensberatungsbüros, Unternehmensberatungsbüros, Finanzdienstleistungsbüros
Bordelle
Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen
Sachsen-Anhalt
Das Land will die geltende Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie noch vor Weihnachten ändern. Diskotheken sollen geschlossen werden. Auch Ansammlungsverbote an Silvester werden diskutiert.
Der Landtag hat am Dienstag eine epidemische Lage in Sachsen-Anhalt festgestellt. Der Beschluss gibt der Landesregierung die Möglichkeit, zur Eindämmung der Corona-Pandemie weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. So könnten beispielsweise Bars, Clubs und Diskotheken geschlossen werden. Um das in Kraft zu setzen, muss die Landesregierung die geltende Eindämmungsverordnung ändern, wie Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) bestätigte. Das soll noch vor Weihnachten erfolgen. Die geänderte Verordnung könnte dann vorerst bis Mitte Januar gelten.
Schleswig-Holstein
Es gilt Maskenpflicht im Unterricht und im Schulgebäude, aber nicht auf dem Hof. Ab November könnte die Maskenpflicht am Platz fallen. Details würden noch abgestimmt, heißt es aus dem Bildungsministerium.
Thüringen
Thüringen will die Corona-Maßnahmen vor Weihnachten noch einmal verschärfen. Vor allem bei Kontakten, Veranstaltungen und an Silvester sollen ab dem 20. Dezember neue, schärfere Regeln in Kraft treten. Im Fokus stehen vor allem Hotspot-Regionen, also Landkreise und kreisfreien Städte mit besonders hohen Inzidenzen.
So soll der bundesweiten Linie gefolgt und der Verkauf von Feuerwerk komplett verboten sein. Veranstaltungen an öffentlichen Plätzen sind außerdem untersagt.
Außerdem gelten strenge Kontaktbeschränkungen:
Ungeimpfte dürfen sich nur mit eigenem Haushalt + 1 weiteren Person treffen (Kinder bis zum Alter von 16 Jahren ausgenommen)
Für Ungeimpfte gilt außerdem eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr