Von Ausgangssperre bis Lockdown light

Schärfere Coronamaßnahmen an Weihnachten? Diese Regeln gelten in den Bundesländern!

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert:

Basisstufe (bei Hospitalisierunginzidenz unter 1,5)

  • keine Kontaktbeschränkungen

  • fast überall gilt 3G und Ungeimpfte müssen einen negativen PCR-Test erbringen

Warnstufe (bei Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 COVID-Patienten in Intensivbetten)

  • Ungeimpfte dürfen sich nur mit 1 Haushalt + 5 weitere Personen treffen

  • in Diskotheken und Clubs gilt zusätzlich 2G

Alarmstufe (Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 COVID-Patienten in Intensivbetten)

  • Ungeimpfte dürfen sich nur mit 1 Haushalt + 1 weiteren Person treffen

  • fast überall gilt 2G

  • Ausnahme ist der Einzelhandel, im ÖPNV und bei Außenveranstaltungen, hier gilt weiter 3G

  • Generell dürfen Großveranstaltungen, Feste und Märkte nur noch 50 Prozent ausgelastet sein

Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 COVID-Patienten in Intensivbetten)

  • Ungeimpfte dürfen sich nur mit 1 Haushalt + 1 weiteren Person treffen

  • Fast überall gilt 2G+ (Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sportveranstaltungen, Körpernahe Dienstleistungen)

  • Diskotheken und Clubs müssen schließen

  • im Einzelhandel gilt 2G

  • im ÖPNV gilt weiter 3G

Zusätzlich hat die Landesregierung schärfere Maßnahmen bei einer Omikron-Infektion beschlossen:

  • Quarantäne für Infizierte und Kontaktpersonen kann nicht mehr verkürzt werden und dauert 14 Tage

  • als Startdatum gilt künftig das Datum des Erstnachweises

Bayern

Ab 20.12.2021 gelten in Bayern geänderte Regelungen

Kontaktbeschränkungen

  • Ungeimpfte dürfen sich nur mit 1 Haushalt + 2 weiteren Personen eines weiteren Hausstandes treffen (Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren ausgenommen)

  • Generell (auch für Geimpfte) gilt eine Personenobergrenze von 50 Personen in Innenräumen bzw. 200 Personen im Außenbereich

ohne Zugangsbeschränkung:

  • in Geschäften des täglichen Bedarfs (z.B. Supermärkte)

  • Medizinische, pflegerische, therapeutische Leistungen

3G gilt

  • in Bus und Bahn

2G gilt

  • in der Innen- und Außengastronomie

  • Hotels und Herbergen

  • Körpernahe Dienstleistungen

  • Hochschulen, VHS, außerschulische Bildung, berufliche Aus-, Fort-, Weiterbildung, Fahrschulen, Musikschulen, Bibliotheken, Archive

  • Sportausübung draußen

2G+ gilt

  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen

  • Messen, Tagungen, Kongresse

  • Private und öffentliche Veranstaltungen in nicht-privaten Räumen

  • Sportausübung drinnen

  • Sportveranstaltungen mit maximal 25 Prozent Auslastung

weitere Regeln:

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe bleiben geschlossen

  • In den Schulen gilt eine Maskenpflicht

  • Sperrstunde für Gastronomie zwischen 22 und 5 Uhr (Silvester ausgenommen)

In Hotspots mit Inzidenz über 1000 müssen folgende Orte schließen:

  • Gastronomiebetriebe

  • körpernahe Dienstleistung

  • Sporthallen, Sportplätze, Fitnessstudios, Tanzschulen

  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen

  • Hochschulen (keine Präsenz)

  • Bibliotheken und Archive

  • Schulen und Handel bleiben aber geöffnet

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Berlin

Kontaktbeschränkungen

  • Ungeimpfte dürfen sich nur mit 1 Haushalt + 2 weiteren Personen eines weiteren Hausstandes treffen (Kinder bis zum Alter von 14 Jahren ausgenommen)

3G gilt

  • ÖPNV inklusive Flüghäfen und Bahnhöfe

  • Arbeitsplatz

  • Veranstaltungen im Freien

  • Sportausübung draußen, wenn nicht aus einem Haushalt

  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 20 Personen

  • Gastronomie und Hotels

  • Einzelhandel außer Grundversorgung (z.B. Supermärkte)

  • Körpernahe Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege

  • Weihnachtsmärkte

  • Sportausübung drinnen inkl. Saunen und Thermen

  • Spielhallen, Vergnügungsparks

  • Fahrschulen

  • Sexuelle Dienstleistungen

Darüber hinaus hat der Berliner Senat die gesetzliche Grundlage geschaffen, Corona-Maßnahmen im Notfall kurzfristig verschärfen zu können.

Brandenburg

Ab dem 15. Dezember gilt:

Kontaktbeschränkungen

  • Ungeimpfte dürfen sich nur mit 1 Haushalt + 2 weiteren Personen eines weiteren Hausstandes treffen (Kinder bis zum Alter von 14 Jahren ausgenommen)

  • Generell (auch für Geimpfte) gilt eine Personenobergrenze von 50 Personen in Innenräumen bzw. 200 Personen im Außenbereich

  • Großveranstaltungen und Versammlungen nicht mehr als 1.000 Besucher

  • Strafe bei Verstoß: bis zu 500 Euro pro Gast

  • Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen

  • An Silvester gilt ein Ansammlungs- und Feuerwerksverbot

Weitere Regeln:

  • Maskenpflicht in sämtliche 2G-Bereichen

  • Maskenpflicht in Bahnhöfen und Flughäfen

  • Weihnachtsgottesdienste bleiben erlaubt

  • nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen über Inzidenz von 750

  • Im ÖPNV

  • am Arbeitsplatz

2G gilt

  • im Einzelhandel

  • in Gaststätten und Hotels

  • für Kulturveranstaltungen wie Kino und Theater

  • bei körpernahen Dienstleistungen

Bremen

Analog zu Baden-Württemberg gilt in Bremen auch das vierstufige Warnstufen-Modell (s.o.)

Bei Warnstufe 0 gilt

  • Maskenpflicht im ÖPNV und Einzelhandel

  • Großveranstaltungen ab 1.000 Teilnehmern nur mit Genehmigung

Bei Warnstufe 1 gilt zusätzlich

  • Veranstaltungen nur noch mit 3G

  • Bei Großveranstaltungen ab 1.000 Teilnehmern gilt 2G

Bei Warnstufe 2 gilt zusätzlich

  • 2G im Innenbereich von Veranstaltungen, Gastronomie, Kultureinrichtungen und Sportstätten

  • Kontaktbeschränkung: max. zwei Hausstände oder bis zu zehn Personen aus verschiedenen Hausständen

Bei Warnstufe 2 gilt zusätzlich

  • 2G-Plus-Regel im Innenbereich von Veranstaltungen, Gastronomie, Kultureinrichtungen und Sportstätten

Hamburg

Kontaktbeschränkungen

  • Ungeimpfte dürfen sich nur mit 1 Haushalt + 2 weiteren Personen eines weiteren Hausstandes treffen (Kinder bis zum Alter von 14 Jahren ausgenommen)

3G gilt

  • Gottesdienste

  • ÖPNV

2G gilt

  • Einzelhandel (außer täglicher Bedarf)

  • körpernahe Dienstleistungen, außer Friseur-Salons, Fußpflege, medizinische Behandlungen

  • Gastronomie, Bars und Hotels

  • Kultur- und Freizeitstätten

  • Sport in geschlossenen Räumen,

  • Spielbanken und Spielhallen

2G plus gilt

  • Clubs und Diskotheken

  • Großveranstaltungen bis max. 15.000 Teilnehmer draußen, 5.000 drinnen

Hessen

Seit Donnerstag (16.12.) gibt es in ganz Hessen noch einmal verschärfte Coronaregeln für Ungeimpfte und in so genannten Hotspots. Die hohen Ansteckungszahlen machten weitere Schritte notwendig, hatte Ministerpräsident Volker Bouffier die neuen Regelungen begründet. Diese sollen zunächst bis zum 13. Januar gelten.

Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350

  • Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen

  • Maskenpflicht in Fußgängerzonen

  • 2G plus bei Kultur-, Sport- und Freizeitbereich, in der Gastronomie und bei touristischen Übernachtungen mit mehr als zehn Personen

  • Tanzlokale und Bordelle schließen

  • Ungeimpfte dürften nur eigenen Haushalt und maximal zwei Personen treffen

Mecklenburg-Vorpommern

Analog zu Baden-Württemberg und Bremen gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern das vierstufige Warnstufen-Modell (s.o.)

Bei Warnstufe Grün gilt

  • Maskenpflicht im ÖPNV, Behörden und im Einzelhandel

  • 3G bei körpernahen Dienstleistungen, Fahrschulen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

  • 3G-Regel am Arbeitsplatz

Bei Warnstufe Gelb gilt zusätzlich

  • 3G-Regel gilt für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

  • 2G im Innenbereich der Gastronomie

  • 2G bei körpernahen Dienstleistungen (davon sind Friseure und medizinisch oder pflegerisch notwendige Behandlungen ausgenommen)

  • 2G in Kultur- und Freizeiteinrichtungen

  • 2G bei Sportausübung, ausgenommen ist der Kinder- und Jugendsport

  • 2G bei Messen

  • 2G bei Veranstaltungen und Feiern (auch bei privaten Feiern außerhalb des eigenen Haushaltes – an diesen dürfen maximal 100 Personen teilnehmen)

  • 2G plus in Clubs, Discos und bei Tanzveranstaltungen

  • Obergrenze für Veranstaltungen bei 1.250 Teilnehmern

Bei Warnstufe Orange gilt zusätzlich

  • 3G-Regel in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, im ÖPNV und beim Friseur

  • 2Gplus im Innenbereich der Gastronomie

  • 2Gplus bei körpernahen Dienstleistungen (davon sind Friseure und medizinisch oder pflegerisch notwendige Behandlungen ausgenommen)

  • 2Gplus in Kultur- und Freizeiteinrichtungen

  • 2Gplus bei Sportausübung, ausgenommen ist der Kinder- und Jugendsport

  • 2Gplus bei Messen

  • 2Gplus bei Veranstaltungen und Feiern (auch bei privaten Feiern außerhalb des eigenen Haushaltes – an diesen dürfen maximal 100 Personen teilnehmen)

Bei Warnstufe Rot gilt zusätzlich

  • Ungeimpfte dürfen sich nur mit 10 Personen unabhängig von der Anzahl der Haushalte treffen

  • 2G-Plus-Regel bei allen Veranstaltungen drinnen und draußen

  • Obergrenze für Veranstaltungen bei 1.000 Teilnehmern

Wer eine Booster-Impfung erhalten hat, ist seit dem 16. Dezember von der Testpflicht befreit.

NRW

Kontaktbeschränkungen

  • Ungeimpfte dürfen sich nur mit 1 Haushalt + 2 weiteren Personen eines weiteren Hausstandes treffen (Kinder bis zum Alter von 14 Jahren ausgenommen)

  • Bei Kreis-Inzidenz über 350: Obergrenze 50 draußen und 200 drinnen

3G gilt

  • Gottesdienste (mancherorts auch 2G)

  • ÖPNV

2G gilt

  • Einzelhandel (außer täglicher Bedarf)

  • Gottesdienste (mancherorts auch 3G)

  • körpernahe Dienstleistungen, außer Friseur-Salons, Fußpflege, medizinische Behandlungen

  • Gastronomie, Bars und Hotels

  • Kultur- und Freizeitstätten

Niedersachsen

In Niedersachsen gilt ab dem 24.12. eine „Weihnachtsruhe“:

  • 2Gplus und Maskenpflicht bei mehr als 10 Personen (vorher ab 15)

  • Obergrenze: 25 Personen draußen, 50 drinnen

  • Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen (vorher 2Gplus)

  • maximale Auslastung: 50 Prozent

  • ab 20.12. Möglichkeit Schüler vom Unterricht zu befreien

  • Ansammlungen und Feuerwerk an Silvester verboten

Rheinland-Pfalz

Kontaktbeschränkungen

  • Ungeimpfte dürfen sich nur mit 1 Haushalt + 2 weiteren Personen eines weiteren Hausstandes treffen (Kinder bis zum Alter von 14 Jahren ausgenommen)

3G gilt

  • in Kantinen und Mensen

  • in Autobahnraststätten und Autohöfen für Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer

  • in geschlossenen Räumen von Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung (außer in der Rechtspflege dienenden Einrichtungen einschließlich der Notariate und Rechtsanwaltskanzleien)

  • bei Sitzungen kommunaler Gremien

  • in geschlossenen Räumen von öffentlichen Einrichtungen (z.B. Bibliotheken)

  • außerschulische Bildungsangebote in geschlossenen Räumen

  • bei Zusammenkünften aus prüfungsrelevanten Gründen

  • bei Zusammenkünfte von Selbsthilfegruppen

  • für den Präsenzbetrieb an Hochschule

  • bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen

  • bei standesamtliche Trauungen in geschlossenen Räumen

  • in Arbeits- und Betriebsstätten gemäß § 28b Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

  • im ÖPNV

2G gilt

  • in der Außengastronomie

  • bei Abholsituationen im Innenbereich der Gastronomie

  • im Einzelhandel (mit Ausnahme für Betriebe oder Einrichtungen des täglichen Bedarfs siehe „Einzelhandel, Einkaufen“) für Kundinnen und Kunden

  • Veranstaltungen im Freien

  • im Außenbereich von Freizeiteinrichtungen

  • Außenbereich von Zoos, Tierparks und botanischen Gärten

  • Außenbereich von Museen und Ausstellungen

  • körpernahe Dienstleistungen für Kundinnen und Kunden

2Gplus für

  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen

  • körpernahe Dienstleistungen, bei denen die Maske nicht getragen werden kann

  • Innengastronomie

  • Hotels und Beherbergungsbetriebe

  • Reisebus- und Schiffsreisen

  • Sportausübung im Amateur- und Freizeitsport im Innenbereich

  • Innenbereich von Schwimmbädern und Thermen

  • Innenbereich von Kinos, Theatern, Konzerthäusern, Kleinkunstbühnen und ähnlichen Kultureinrichtungen

  • den Innenbereich von Freizeiteinrichtungen

  • Spielhallen und Spielbanken

  • den Innenbereich von Zoos, Tierparks und botanischen Gärten

  • den außerschulischen Musik- und Kunstunterricht im Innenbereich

  • den Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur im Innenbereich

  • Innenbereich von Museen und Ausstellungen

Saarland

Kontaktbeschränkungen

  • Ungeimpfte dürfen sich nur mit 1 Haushalt + 2 weiteren Personen eines weiteren Hausstandes treffen (Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausgenommen)

3G gilt

  • ÖPNV

  • am Arbeitsplatz

2G gilt

  • Einzelhandel, ausgenommen Grundversorgung

  • Fahrschulen und Flugschulen

  • berufliche Aus-, Weiter- und Fortbildungsangebote

  • Integrationskurse

  • Erste-Hilfe-Kurse

  • Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern

  • Betrieb von Hundeschulen

  • Besuch von Bibliotheken (Universitätsbibliotheken sind ausgenommen)

2Gplus für

  • Gastronomie und Hotellerie (ausgenommen sind Rastanlagen an Bundesautobahnen und gastronomische Betriebe an Autohöfen)

  • körpernahe Dienstleistungen

  • Kultur und Freizeitaktivitäten im Innenbereich

  • eigene Sportausübung

  • Spielhallen und Spielbanken

  • Außerschulische Bildungsveranstaltungen im privaten und öffentlichen Bereich

  • künstlerischer Unterricht

  • sexuellen Dienstleistungen und des Prostitutionsgewerbes

Sachsen

Kontaktbeschränkungen

  • Ungeimpfte dürfen sich nur mit eigenem Haushalt + 1 weiteren Person treffen (Kinder bis zum Alter von 16 Jahren ausgenommen)

  • Generelle Obergrenze 20 Personen

3G gilt

  • Gottesdienste

  • Bibliotheken

  • Außenbereiche von Zoos und Tierparks

  • Arbeitsplatz

2G gilt für

  • Einzelhandel, ausgenommen Grundversorgung

  • Gastronomie (Sperrstunde ab 20 Uhr)

  • Wettannahmestellen

  • Friseure und Bartpflegedienstleister

  • Fahrschulen, Bootsschulen, Flugschulen

  • Hochschulen

  • Besuche in Heimen, Kliniken

Geschlossen

  • Kultureinrichtungen

  • körpernahe Dienstleistungen (Ausnahme: Friseure und Bartpflegedienstleister unter 2G)

  • Reisebüros, Versicherungsagenturen, Vermögensberatungsbüros, Unternehmensberatungsbüros, Finanzdienstleistungsbüros

  • Bordelle

  • Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen

Sachsen-Anhalt

Das Land will die geltende Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie noch vor Weihnachten ändern. Diskotheken sollen geschlossen werden. Auch Ansammlungsverbote an Silvester werden diskutiert.

Der Landtag hat am Dienstag eine epidemische Lage in Sachsen-Anhalt festgestellt. Der Beschluss gibt der Landesregierung die Möglichkeit, zur Eindämmung der Corona-Pandemie weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. So könnten beispielsweise Bars, Clubs und Diskotheken geschlossen werden. Um das in Kraft zu setzen, muss die Landesregierung die geltende Eindämmungsverordnung ändern, wie Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) bestätigte. Das soll noch vor Weihnachten erfolgen. Die geänderte Verordnung könnte dann vorerst bis Mitte Januar gelten.

Schleswig-Holstein

Es gilt Maskenpflicht im Unterricht und im Schulgebäude, aber nicht auf dem Hof. Ab November könnte die Maskenpflicht am Platz fallen. Details würden noch abgestimmt, heißt es aus dem Bildungsministerium.

Thüringen

Thüringen will die Corona-Maßnahmen vor Weihnachten noch einmal verschärfen. Vor allem bei Kontakten, Veranstaltungen und an Silvester sollen ab dem 20. Dezember neue, schärfere Regeln in Kraft treten. Im Fokus stehen vor allem Hotspot-Regionen, also Landkreise und kreisfreien Städte mit besonders hohen Inzidenzen.

So soll der bundesweiten Linie gefolgt und der Verkauf von Feuerwerk komplett verboten sein. Veranstaltungen an öffentlichen Plätzen sind außerdem untersagt.

Außerdem gelten strenge Kontaktbeschränkungen:

  • Ungeimpfte dürfen sich nur mit eigenem Haushalt + 1 weiteren Person treffen (Kinder bis zum Alter von 16 Jahren ausgenommen)

  • Für Ungeimpfte gilt außerdem eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr

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