Zweitlängste Haftstrafe der Geschichte im US-Bundesstaat Colorado

Amoklauf in LGBTQ-Club: Fünfmal lebenslänglich für Täter (23) - plus über 2.000 Jahre Haft obendrauf!

Er feuerte auf Menschen, die ihre Freiheit feierten! Ein 23-Jähriger erschoss im vergangenen November in Colorado Springs (USA) fünf Menschen in einem queeren Nachtclub. Nun erhält der Todesschütze eine der längsten Strafen in der Geschichte des US-Staates.

Angeklagter Amokläufer zu Mega-Haftstrafe verurteilt

Anderson Lee A. (23) braucht ungefähr eine Minute, um fünf Menschen das Leben zu nehmen und 19 weitere zu verletzen. Dank eines mutigen Gastes kann der Amokläufer im vergangenen November noch vor Ort überwältigt und festgehalten werden. Die Tat sorgt weit über die Landesgrenzen der USA hinaus für Entsetzen und Anteilnahme.

Am vergangenen Montag dann fällt Michael McHenry, Richter am vierten Bezirksgericht von Colorado, das Urteil im Fall des kaltblütigen Amoklaufs. Und das geht in die Justiz-Geschichte des US-Bundesstaates ein: Fünf Mal lebenslänglich wegen Mordes, dazu über 2.200 Jahre Haft wegen versuchten Mordes in 46 Fällen. Das berichtet CNN.

„Das ist die längste Strafe, die jemals im vierten Gerichtsbezirk verhängt wurde, und meines Wissens nach die zweitlängste Strafe, die jemals im Bundesstaat Colorado verhängt wurde“, sagt Michael Allen, Staatsanwalt des vierten Gerichtsbezirks, in einer Pressekonferenz nach der Urteilsverkündung.

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Zeugen nennen den Amokläufer „Monster“ und „Feigling“

Mehr als 20 Menschen haben laut der Colorado Springs Gazette vor Gericht ausgesagt. Begriffe wie „Monster“ oder „Feigling“ seien dabei gefallen. A. bekennt sich in fünf Fällen des Mordes und in 46 Fällen des versuchten Mordes schuldig. Dem 23-Jährigen könnte trotz des Urteils noch immer die Todesstrafe drohen. Zwar schafft Colorado die bereits 2020 ab, doch eine Untersuchung auf Bundesebene läuft noch.

Nach Angaben des Gerichts erklärt A. nach der Festnahme, „nicht-binär“ zu sein, sich also weder als Mann noch als Frau zu identifizieren. Doch die Justiz hält das für unglaubwürdig. „Vor der Schießerei gab es keinerlei Beweise dafür, dass er nicht-binär war. Er zeigte extremen Hass gegenüber Menschen in der LGBTQ-Community und auch anderen Minderheitengruppen“, sagt Allen. (amp/jak)

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