Von Freispruch bis Verurteilung

Promis vor Gericht: Diese Prozesse haben Deutschland bewegt

Er spielte in den größten Stadien der Welt und stand im Finale der Fußball-WM – am Donnerstag stand Christoph Metzelder (40) vor Gericht. Der Ex-Nationalspieler wurde für die Weitergabe von kinder- und jugendpornografischen Dateien zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ein Prozess, der für riesiges Medieninteresse sorgt – wie viele weitere Promi-Prozesse in den letzten Jahrzehnten. Eine Auswahl:

Prozess gegen Ingrid van Bergen wird zum Medienspektakel

Ingrid van Bergen
Ingrid van Bergen ließ sich vor Gericht von Staranwalt Rolf Bossi vertreten.

Drei Schüsse feuert Ingrid van Bergen in der Nacht auf den 3. Februar 1977 auf ihren Geliebten Klaus Knaths ab, zwei treffen ihn. Der 33-Jährige stirbt in der Starnberger Villa des Paares. Die Schauspielerin kann sich später angeblich an nichts erinnern – in der Tatnacht war sie alkoholisiert. Nachdem van Bergen die Polizei gerufen hat, erklärt sie den Beamten, alles für ein Spiel gehalten zu haben. Sie sei der Meinung gewesen, der Revolver sei gar nicht geladen.

Monatelang berichten Medien detailgenau über den Fall, der Prozess ab 20. Juli 1977 entwickelt sich zum Spektakel. Hunderte Schaulustige warten vor dem Münchner Gericht, eine Glastür zerbricht, mehrere Promis treten in den Zeugenstand. Ingrid van Bergen lässt sich von Staranwalt Rolf Bossi vertreten.

Am 27. Juli 1977 verurteilt das Münchener Schwurgericht die damals 46-Jährige zu sieben Jahren Haft wegen Totschlags. Die Richter sprechen van Bergen verminderte Schuldfähigkeit zu. Nachdem sie zwei Drittel der Strafe verbüßt hat, wird die Schauspielerin im Oktober 1981 wegen guter Führung vorzeitig entlassen.

Staatsanwaltschaft beantragt Freispruch für Andreas Türck

Der frühere TV-Moderator Andreas Türck sitzt im Strafgerichtssaal des Landgerichts von Frankfurt am Main auf der Anklagebank (Archivfoto vom 09.08.2005). Die Staatsanwaltschaft hat im Vergewaltigungsprozess gegen den 36-Jährigen Freispruch für den Angeklagten beantragt. Der Vorwurf gegen Türck sei nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme «so mit Sicherheit nicht zu halten», sagte Staatsanwalt Möllers am Dienstag (06.09.2005) in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Frankfurt. Türck ist angeklagt, eine heute 29 Jahre alte Frau nach einem Barbesuch auf einer Brücke in Frankfurt misshandelt und zum Oralsex gezwungen zu haben. Foto: Boris Roessler dpa/lhe +++(c) dpa - Bildfunk+++
Andreas Türck auf der Anklagebank im Landgericht Frankfurt/Main (Archivfoto von 2005).
dpa/dpaweb, A3471 Boris Roessler

Seit Mitte der 90er arbeitet Andreas Türck als TV-Moderator, hat auf ProSieben eine Talkshow mit seinem Namen als Titel. Doch die erfolgreiche Fernsehkarriere endet abrupt, als 2004 Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihn laut werden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Moderator vor, im August 2002 eine junge Bankangestellte in Frankfurt zum Sex gezwungen zu haben.

Die Ankläger glauben zunächst, genug Beweise für eine Verurteilung zu haben, doch es mehren sich Zweifel an der Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers. Im Prozess 2005 erkennt die Staatsanwaltschaft, dass nicht viel für die Schuld des Moderators spricht und beantragt selbst einen Freispruch. Dem folgt das Frankfurter Landgericht – und spricht Andreas Türck im September 2005 aus Mangel an Beweisen frei.

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Trotz Freispruch: Gericht tritt gegen Jörg Kachelmann nach

ARCHIV - Der Wettermoderator Jörg Kachelmann steht am 02.05.2011 im Landgericht in Mannheim vor Beginn des 38. Prozesstags im Gerichtssaal. Im spektakulären Prozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann haben nach 41 Verhandlungstagen Staatsanwaltschaft und Nebenklage das Wort. An diesem Mittwoch (18. Mai) werden die Vertreter der Anklage ihre Plädoyers vor dem Landgericht Mannheim halten. Sie dürften eine Verurteilung des 52-jährigen Schweizers wegen Vergewaltigung fordern. Mit Spannung wird erwartet, welches Strafmaß die Staatsanwälte beantragen. Die Anklage lautet auf Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall. Dies wird mit fünf bis 15 Jahren Haft bestraft.
Foto: Ronald Wittek dpa/lsw (zum dpa-Themenpaket vom 16.05.2011)  +++(c) dpa - Bildfunk+++
Wettermoderator Jörg Kachelmann 2011 im Landgericht Mannheim.
dpa, Ronald Wittek

Nach der Rückkehr aus Kanada klicken bei Wettermoderator Jörg Kachelmann im März 2010 die Handschellen. Er wird auf dem Frankfurter Flughafen festgenommen, nachdem ihn seine Ex-Freundin Claudia D. der Vergewaltigung bezichtigt hat. Er folgen 132 Tage Untersuchungshaft und ein aufsehenerregender Prozess, in dem sich Claudia D. in Widersprüche verstrickt.

Am 31. Mai 2011 spricht das Landgericht Mannheim Kachelmann vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung frei – aus Mangel an Beweisen. Das Gericht hat "begründete Zweifel" an seiner Schuld, tritt aber gegen den Meteorologen nach. "Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt ist […]", erklärte der Vorsitzende Richter Michael Seidling. Medien interpretierten dies in der Folge immer wieder als "Freispruch zweiter Klasse".

Später geht Kachelmann gegen die Ex-Geliebte vor Gericht. 2016 wird in einem Zivilverfahren geurteilt, dass der Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann wahrheitswidrig erhoben worden war.