Die wichtigsten Antworten zur Cannabis-Legalisierung
Darf ich bald bekifft Auto fahren?

Die Bundesregierung will grünes Licht geben – im wahrsten Sinne des Wortes. Die Ampel-Koalition hat vor ein paar Tagen die Eckpunkte für die Legalisierung von Cannabis beschlossen.
Bei der Umsetzung bleiben aber viele wichtige Fragen noch offen. RTL hat im Bundesgesundheitsministerium nachgefragt und einige interessante Antworten erhalten.
Cannabis-Legalisierung: Das gilt beim Autofahren
Die Frage, die sich die viele Autofahrer stellen: Darf man jetzt eigentlich bekifft Auto fahren?
Die klare Antwort: Nein, darf man nicht. Die Antwort aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG): „Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr muss fahrtüchtig sein, die Straßenverkehrssicherheit muss gewährleistet bleiben. Es gelten die bestehenden Grenzwerte für THC im Blut.“
Heißt laut Straßenverkehrsgesetz: Bei wem mehr als 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum gemessen wird, der handelt ordnungswidrig.
Zu der Frage, ob die Grenzwerte im Straßenverkehr künftig geändert (also erhöht) werden könnten, schreibt das BMG: „Eine Änderung der geltenden Grenzwerte für Cannabis im Straßenverkehr im Rahmen des Gesetzes für den kontrollierten Umgang mit Cannabis kann nur durch die bestehenden Fachgremien geprüft werden.“
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Cannabis-Konsum: Was gilt an Schulen?
Da der Besitz von Cannabis ab 18 Jahren legal werden soll, stellt sich natürlich die Frage: Wie gehen z.B. Schulen mit dem Thema um? Bekommen 18-jährige Schülerinnen und Schüler dann eine eigene Kiffer-Raucher-Ecke?
Hierzu antwortet das BMG: „Um Jugendliche zu schützen, soll der öffentliche Konsum von Genusscannabis im Bereich von Schulen, Kitas, auf Spielplätzen, in öffentlichen Parks sowie an weiteren Orten, an denen sich Kinder und Jugendliche regelmäßig aufhalten, wie z.B. Fußgängerzonen bis 20 Uhr, verboten sein.“
Die Antwort also: Kiffer-Ecken an Schulen wird es nicht geben. Zudem hätten die Bundesländer dann ohnehin die Möglichkeit „weitergehende Einschränkungen des öffentlichen Konsums festzulegen.“
Cannabis-Pflanzen: Das gilt für den Anbei zu Hause
Auch für Hobby-Gärtner gibt es wichtige Informationen. Der private Cannabis-Eigenanbau zum persönlichen Konsum und Eigenbesitz soll „in begrenztem Umfang erlaubt werden und straffrei sein“, schreibt das BMG.
Heißt konkret: „Erlaubt werden sollen drei weibliche, blühende Pflanzen pro volljährige Person. Auch beim Eigenanbau sollen besondere Kinder- und Jugendschutzregeln einzuhalten sein. Die Pflanzen und ihre Erträge sollen für Kinder und Jugendliche unzugänglich sein.“
Es könnte aber dazu kommen, dass man den Eigenanbau vorher bei einer Behörde angeben muss. (psa)
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