Im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker

Kein guter Tag für Bushido

Paul Zinken
Anis Mohamed Youssef Ferchichi, bekannt als Rapper Bushido, im Gerichtssaal.
deutsche presse agentur
von Samina Faizi

Das Bushido-Abou-Chaker-Verfahren plätschert weiter vor sich hin. Nach fast zweijährigem Prozess gegen Arafat Abou-Chaker – den früheren Geschäftspartner von Rapper Bushido – hat das Berliner Landgericht eine Zwischenbilanz gezogen. Demnach haben sich einige Vorwürfe der Anklage gegen Abou-Chaker und drei seiner mitangeklagten Brüder aus Sicht der Strafkammer nicht bestätigt! Eine versuchte schwere räuberische Erpressung sei nach Einschätzung des Gerichts nicht anzunehmen, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch. Auch eine Freiheitsberaubung sei nach jetzigem Stand nicht nachweisbar. Kein guter Tag für Bushido! Denn genau das wirft er seinem Ex-Manager vor.

 Bild-Motiv: Arafat Abou Chacker Berlin den 21.03.2022 9.30 Strafkammer 38, Saal 500 Delikt: versuchte schwere raeuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefaehrliche Koerperverletzung, Noetigung, Beleidigung, Untreue u.a. 1 Arafat Abou-Chaker 2 Yasser Abou-Chaker 3 Nasser Abou-Chaker 4 Rommel Abou-Chaker -Sicherheitsverfuegung- -Akkreditierung- Das Verfahren richtet sich gegen Arafat A.-C. und drei seiner Brueder wegen verschiedener Vorwuerfe zum Nachteil des Rappers Bushido. Arafat A.-C. und Anis F. alias Bushido seien einst Partner im Musikgeschaeft gewesen. Die Taten sollen sich im Anschluss der 2017 von Bushido ausgehenden Aufloesung der geschaeftlichen Beziehungen zu Arafat A.-C. ereignet haben. Die Staatsanwaltschaft B
Arafat Abou-Chaker
www.imago-images.de, IMAGO/Olaf Wagner, IMAGO/Olaf Wagner

Die Begründung des Gerichts im Abou-Chaker-Prozess

Der 43-jährige Musiker hatte vor Gericht seine Beziehung zu Arafat Abou-Chaker mit einer Zwangsheirat verglichen und erklärt, er habe „unfreiwillige Zahlungen“ über Jahre hinweg über sich ergehen lassen. Aus Angst habe er sich lange gefügt, so Bushido in seiner Zeugenaussage. Aber laut Gericht kann Abou-Chaker nicht nachgewiesen werden, dass er wusste, dass Bushido nicht zahlungspflichtig ist.

Der Vorwurf der Vorsätzlichen Freiheitsberaubung: Bushido habe bei der Situation am 18.02.2018 jederzeit den Raum verlassen können. Das Büro sei abgeschlossen worden, um in Ruhe reden zu können, wie es auch schon in der Vergangenheit des Öfteren passiert sei. Somit ist auch die vorsätzliche Freiheitsberaubung nicht nachweisbar.

Der Vorwurf der Körperverletzung: Außerdem schließt die Kammer aus Bushidos Aussage zum Vorfall, in der er geschildert hat wie Nasser Abou-Chaker bei eventuellen Körperlichkeiten deeskalierend zwischen die Kontrahenten gegangen sei und die Situation geschlichtet hat – sodass die Körperverletzung folglich gar nicht erst stattgefunden habe.

Lesetipp: Bushido macht der Nanny seiner Kinder eine deutliche Ansage

So geht's weiter im Prozess Bushido gegen Arafat

Die Verfahrensbeteiligten dürfen noch Stellung nehmen, aber sollte die Kammer die Vorwürfe tatsächlich fallen lassen bleibt „nur“ noch Nötigung, Beleidigung und Untreue. Der nächste Prozesstag findet am 15.06.22 um 13 Uhr statt. Als Zeuge ist an diesem Tag Rapper Kay One geladen.

Lesetipp: Vertrauter packt aus – So steht es um die Beziehung von Anna-Maria und Bushido