Nicht die erforderliche Mehrheit

Bundesrat lehnt Bürgergeld-Gesetz ab

ARCHIV - 09.11.2022, Bayern, Kaufbeuren: ILLUSTRATION - «Bürgergeld» ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch eine Brille zu lesen. (zu dpa «Bürgergeld droht hartes Vermittlungsverfahren») Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Das Bürgergeld ist gescheitert.
kjh tba kde, dpa, Karl-Josef Hildenbrand

Das Bürgergeld der Ampel-Koalition ist vorerst gestoppt. In einer Sondersitzung des Bundesrats erhielt der Gesetzentwurf für die Sozialreform am Montag nicht die erforderliche Mehrheit.

Heil geht von zügiger Lösung im Vermittlungsausschuss aus

Damit kann die zum 1. Januar geplante Sozialreform vorerst nicht in Kraft treten. Wie zuvor angekündigt, verweigerten mehrere Landesregierungen unter Führung beziehungsweise mit Beteiligung der Union dem Vorhaben ihre Zustimmung.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geht nach dem Scheitern des Bürgergeldes im Bundesrat von einer zügigen Lösung im Vermittlungsausschuss aus. „Das Bürgergeld soll nach wie vor zum 1. Januar in Kraft treten. Deshalb ist es wichtig, jetzt in der Sache zu diskutieren und zügig zu arbeiten. Die Bundesregierung hat jetzt den Vermittlungsausschuss angerufen und ich bin zuversichtlich, dass bei guten Willen aller Beteiligter, das tatsächlich auch gelingt“, sagte Heil RTL/ntv. Mit Blick auf die zuletzt emotional aufgeladene Debatte beim Thema Bürgergeld fügte der SPD-Politiker hinzu: „Dazu sollten alle Beteiligten, die dann verhandeln, sich in der Öffentlichkeit während der Verhandlungen ein bisschen zurücknehmen. Ich werde das jedenfalls tun.“

Bürgergeld soll Hartz IV ersetzen

Das Bürgergeld sollte das 2005 eingeführte Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ersetzen. Die Reform sollte eine Vermittlung der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt erleichtern, unter anderem durch mehr Qualifizierung und Weiterbildung.

Auch die Möglichkeiten für Zuverdienste mit geringeren Abzügen beim Bürgergeld sollten erweitert werden. Die Erhöhung der Zahlungen will die Union mittragen. Sie lehnt aber vor allem die geplante Erhöhung des sogenannten Schonvermögens ab. Diese finanziellen Reserven müssen Bedürftige nicht antasten, wenn sie Bürgergeld bekommen wollen. Die Bundesagentur für Arbeit hat gewarnt, dass eine Auszahlung der Erhöhung zum Jahresbeginn nicht gewährleistet sei, wenn sie nicht bis Ende November Klarheit habe.

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Vermittlungsausschuss soll Kompromiss erarbeiten

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte bereits kurz vor der Abstimmung im Bundesrat an, dass die Bundesregierung noch an diesem Montag den Vermittlungsausschuss anrufen werde. Der gemeinsame Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat solle dann möglichst zeitnah einen Kompromiss zu dem Gesetzentwurf erarbeiten. Bis Ende November müsse das Gesetz in beiden Kammern beschlossen sein, um zum 1. Januar in Kraft treten zu können, bekräftigte Heil. Zuvor hatte der Minister noch einmal eindringlich dafür geworben, das Bürgergeld nicht scheitern zu lassen.

Einen Vorschlag der Union, die Erhöhung der Regelsätze aus dem Entwurf auszukoppeln und separat zum 1. Januar in Kraft treten zu lassen, hatten die Ampelfraktionen im Bundestag abgelehnt. (eon/eku/dpa)

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