Geld trotz 150.000 Euro Vermögen?
Bundesrechnungshof warnt: Bürgergeld könnte massiv missbraucht werden

Droht ein massiver Missbrauch des Bürgergeldes? Der Bundesrechnungshof warnt nun mit ungewöhnlich kritischen Worten.
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Zusätzliche Kosten für die Steuerzahler
Eine Medienbericht zufolge geht es der Behörde um die hohen Vermögensfreigrenzen des geplanten Bürgergeldes und die zusätzlichen Kosten für die Steuerzahler. Nach Ansicht der Prüfer könnte es durch massive Fehlanreize zu einem Missbrauch des Geldes kommen, berichtete die „Bild“ am Montag unter Berufung auf ein Gutachten des Rechnungshofes.
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„So könnte beispielsweise ein Ehepaar mit zwei Kindern trotz 150.000 Euro Spar- und Barvermögens, weiterem Vermögen, dass der Altersvorsorge dient, zwei Kraftfahrzeugen und selbst genutztem Wohneigentums Bürgergeld erhalten,“, zitiert das Blatt aus dem Bericht.
Rechnungshof kritisiert: Vermögenswerte werden nicht eingefordert
Die Regelung führe dazu, „dass der Bundeshaushalt für zwei Jahre mit dem Leistungsbezug von Personen belastet wird, bei denen grundsätzlich von einer ausreichenden Eigenleistungsfähigkeit ausgegangen werden kann.“
Der Rechnungshof kritisiere zudem, dass der Gesetzesentwurf von Antragsstellern keine Auflistung der vorhandenen Vermögenswerte einfordert. „Mit dem Verzicht auf jegliche Angaben eröffnet die geplante Änderung Mitnahme- und Missbrauchsmöglichkeiten." Außerdem werden hohe Extrakosten bemängelt. Danach beziffern die Rechnungsprüfer die zusätzlichen Lasten für die Steuerzahler allein im kommenden Jahr auf fünf Milliarden Euro. (dpa/eon)
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